Kurzgutachten
BG St. Pölten ()
10 E 4/24v
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
19461 Griechenberg
48
108/29
1 und 2
Bildbuchenstraße 13
3110 Neidling-Griechenberg
Zweifamilienhaus
Das Gebäude wurde um das Jahr 1960 als Einfamilienhaus errichtet, ein gartenseitiger Zubau (inkl. Aufstockung) erfolgte in den 1980er-Jahren. Das Wohnhaus besteht aus einem Erdgeschoss, einem Obergeschoss (Zubau), einem unausgebauten Dachboden (straßenseitiger Altbestand) und einem Kellergeschoss im Altbestand (teilweise unterkellert), der gartenseitige Zubau ist nicht unterkellert. Im Erdgeschoss und im Obergeschoss befinden sich jeweils eine Wohneinheit.
Im Erdgeschoss befinden sich ein Vorzimmer, ein WC, ein weiterer Vorraum, eine Küche, ein Wohnzimmer und ein Zimmer. Im gartenseitigen Zubau sind ein Gang, eine Speis, ein Bad, zwei Zimmer, ein Abstellraum, ein Heizraum und ein Brennstoffraum vorhanden. Dem Wohnzimmer ist über dem Kellergeschoss (Garage) eine straßenseitige Terrasse vorgelagert.
Der Zugang zur Wohneinheit im Obergeschoss erfolgt über einen eigenen gartenseitigen internen Stiegenaufgang vom Erdgeschoss. Das Obergeschoss besteht aus einem Gang, einem WC, einer Dusche, einem Bad, einer Wohnküche, einer Speis und drei Zimmer. Dem Obergeschoss ist südseitig ein Balkon vorgelagert.
Das Kellergeschoss besteht aus einem Kellerraum und zwei Garagen.
Das Gebäude ist in Massivbauweise errichtet, das Dach ist als Satteldach ausgebildet, die Fassade ist verputzt.
Das Wohnhaus wird großteils durch Holz- bzw. Holzverbundfenster belichtet. Die Beheizung des Gebäudes erfolgt durch eine Hauszentralheizung (Festbrennstoffe), die raumseitige Wärmeabgabe erfolgt überwiegend durch Rippenheizkörper.
Gartenseitig befindet sich ein Nebengebäude in Massivbauweise mit Satteldach mit Welleterniteindeckung sowie ein alter Schuppen aus Holz.
Das Gebäude ist in einem dem Alter entsprechend abgenutzten und abgewohnten Zustand vorhanden. Die Räume sind teilweise mit Gerümpel angeräumt. Mauerwerksschäden und Schimmelbildung ist in einigen Bereichen der Wohnräume sichtbar.
Das Wohnhaus ist teilweise möbliert, die Möblierung und das sonstige Inventar sind nicht Gegenstand der Bewertung.
Bauwerksstatische und vermessungstechnische Überprüfungen sowie bautechnische und haustechnische Bauwerksüberprüfungen haben durch den Sachverständigen im Zuge der Befundaufnahme auftragsgemäß nicht stattgefunden (kein bautechnisches Gutachten), die Beschreibung der vorhandenen Bauausführungen erfolgte ausschließlich durch augenscheinliche Befundung des Gebäudebestandes (ohne Bauwerksöffnungen).
988 m²
215,00 m²
Elektro, Wasser und Kanal
Das Wohnhaus wurde aufgrund der Baubewilligung A.Z.: 25/56 vom 22.03.1956 errichtet. Die Benützungsbewilligung liegt unter der Aktenzahl 5/25-1966 vom 16.07.1966 auf. Der Zubau bzw. die Aufstockung erfolgte aufgrund der Baubewilligung AZ: 16/1982 vom 26.04.1982, die Errichtung der Garage erfolgte aufgrund der Baubewilligung AZ: 50/1989 vom 28.09.1989, ein weiterer Zubau an die Garage wurde aufgrund der Baubewilligung Zahl: GR36-1/1998-005 vom 07.05.1998 durchgeführt.
Gemäß Flächenwidmungs- und Bebauungsplan der Marktgemeinde Neidling befindet sich die Liegenschaft im "Bauland Wohngebiet - BW" mit einer höchstzulässigen Gebäudehöhe von 8,0m, in offener oder gekuppelter Bauweise und einer Bebauungsdichte von maximal 35%.
Befristetes Wohnrecht an Wohneinheit EG.
24.04.2024
213.000,00 EUR
Einbauküche: Zeitwert NULL Euro.
0,00 EUR
Im Grundbuch der EZ 48 mit Abfragedatum 20.03.2024 sind keine wertbeeinflussenden Rechte oder Lasten eingetragen.
Ing Franz Steiner
3100 St. Pölten, Schießstattring 31/6