Entfall des Termins - Einfamilienhaus Annaberg
2 E 1824/24k
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
26.03.2025
Als Vadium werden nur legitimierte Sparbücher angenommen. Namenssparbücher müssen auf den Bieter lauten. Ab einer Einlage von 15.000,- Euro werden nur Namenssparbücher angenommen. Bargeld ist nicht zulässig.
Jeder Bieter muss einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis und Staatsbürgerschaftsnachweis vorweisen. Vertreter einer juristischen Person müssen zusätzlich einen aktuellen Firmenbuchauszug vorweisen.
Ein Vertreter eines Bieters muss eine öffentlich beglaubigte Spezialvollmacht vorlegen.
An ausländische Staatsangehörige wird der Zuschlag vorbehaltlich der Genehmigung durch die Grundverkehrsbehörde erteilt.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die im Anhang zum Edikt (oben in der Mitte anzuklicken) enthaltenen Aufforderungen.
am 13.05.2025 um 10:30 Uhr
Bezirksgericht Lilienfeld, Babenbergerstraße 18, 3180 Lilienfeld, Verhandlungssaal
19315 Langseitenrotte
118
383/20
5
Langseitenrotte 101
3222 Annaberg
Einfamilienhaus
Älteres Einfamilienhaus in Annaberg, errichtet 1967 bis 1972 mit Erd- und Obergeschoss, eine alleinstehende Garage und ein Gartengerätehaus, Ölzentralheizung. Elektrik, Fenster und Sanitärausstattung noch aus dem Baujahr. Garten begrünt, in schöner Lage.
1.519 m²
170,00 m²
180.200,00 EUR
kein Zubehör
18.020,00 EUR
90.100,00 EUR
Zur Liegenschaft gehört kein Zubehör.
Die verpflichteten Parteien hat dem Exekutionsgericht gegenüber keine Mitteilung nach § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 abgegeben.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.