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Berichtigte Fassung
Dienststelle:

BG Gmünd in Niederösterreich (070)

Aktenzeichen:

1 E 422/25s

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Letzte Änderung am:

15.09.2025

Versteigerungstermin:

am 06.10.2025 um 10:30 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Gmünd, Schremser Straße 9, 3950 Gmünd, 2. Stock, Verhandlungssaal 2

Telefonkontakt:

02852-52291-28

Besichtigungszeit:

02.10.2025, 09:00 Uhr, an Ort und Stelle in 3873 Finsternau 51

Sonstiges:

Die sich auf die Liegenschaft beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können
beim Bezirksgericht Gmünd in Niederösterreich eingesehen werden. Ausdrucke des gesamten
Schätzgutachtens sind gegen Kostenersatz erhältlich. Das Gutachten und eine Kurzfassung
sind aus der Ediktsdatei zu ersehen.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind vom Ersteher zu übernehmen:
Gebühren- und Abgabenrückstände aufgrund von Bescheiden mit dinglicher Wirkung, wie
insbesondere aufgrund von Bescheiden nach NÖ Bauordnung 1996, NÖ
Gemeindewasserleistungsgesetz 1978, NÖ Kanalgesetz 1977, NÖ Abfallwirtschaftsgesetz
1992, NÖ Seuchenvorsorgeabgabegesetz 2010, NÖ Gebrauchsabgabegesetz 1973, welche
nach den Erhebungen des Sachverständigen nicht bestehen und daher im Schätzwert nicht
berücksichtigt wurden.
Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht gegenüber keine Mitteilung nach § 6 Abs 1
Z 9 lit a UStG 1994 abgegeben.
Das Vadium kann nur in Form von Sparurkunden erlegt werden.
Ein amtlicher Lichtbildausweis und ein Staatsbürgerschaftsnachweis sind zur Versteigerung
mitzubringen. Vertreter eines Bieters haben die Vertretungsbefugnis durch öffentliche
Urkunden oder durch öffentlich beglaubigte Vollmacht nachzuweisen. Gesetzliche Vertreter
von Rechtsträgern, die im Firmenbuch eingetragen sind, müssen einen Firmenbuchauszug,
Vertreter anderer juristischer Personen eine Bestätigung der zuständigen Behörden über die
Vertretungsbefugnis vorlegen.
Der Verpflichtete hat in der Zeit zwischen der Bekanntmachung und der Vornahme der
Versteigerung Kauflustigen die Besichtigung der Liegenschaft und ihres Zubehörs zu
gestatten. Auch Dritte haben die Besichtigung zu dulden.
Rechte an der Liegenschaft, welche die Versteigerung unzulässig machen würden, sind
spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden,
widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst
nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Gläubiger, für welche auf der Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften,
mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, bekannt zu
geben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger
Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu
entrichtenden Steuern, Zuschläge und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden
aufgefordert, in Ansehung der bereits pfandrechtlich sichergestellten Steuern, Zuschläge,
Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben zu erklären, ob sie mit der Übernahme der
Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners
einverstanden sind, und überdies spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der
Versteigerung die bis dahin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden, durch
bücherliche Eintragung oder pfandweise Beschreibung noch nicht sichergestellten Steuern,
Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren anzumelden, widrigens diese letzteren Ansprüche, ohne Rücksicht auf das
ihnen sonst zustehende Vorrecht, erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers
aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu
erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen
Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens
zugesicherten Beträge, Geschenke oder andere Vorteile können nicht eingeklagt werden.
Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden. Über
eine Person, die während des Versteigerungsverfahrens Vereinbarungen in diesem Sinn
schließt oder zu schließen versucht, kann eine Ordnungsstrafe bis zu EUR 10.000 verhängt
werden. Eine Person, die vor oder während des Versteigerungstermins Vereinbarungen in
diesem Sinn schließt oder zu schließen versucht, kann vom Bieten ausgeschlossen werden.


Grundbuch:

07238 Finsternau

EZ:

207

Grundstücksnr.:

291/1, 291/2, 292/1

BLNr:

1

Liegenschaftsadresse:

Finsternau 51

PLZ/Ort:

3873 Brand


Kategorie(n):

gemischt genutztes Haus

Beschreibung (WE):

Die zur Marktgemeinde Brand-Nagelberg gehörige Katastralgemeinde Finsternau, in der sich die bewertungsgegenständliche Liegenschaft befindet, liegt im nördlichen Waldviertel im politischen Bezirk Gmünd in Niederösterreich. Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft EZ 207 liegt ca. 15 km nördlich der Bezirkshauptstadt Gmünd. Die Liegenschaft liegt unmittelbar westlich angrenzend an die Landesstraße L 62, von der auch die Erschließung der Liegenschaft erfolgt. Die unmittelbar angrenzenden bzw. in der näheren Umgebung liegenden Grundstücke sind jeweils als Grünland (Glf) gewidmet und teilweise mit Wohnhäusern und landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden bebaut. Die in der Liegenschaft inneliegenden Grundstücke 291/1, 291/2 und 292/1 bilden eine zusammenhängende Grundstücksfläche mit einer unregelmäßigen Grundrissform mit einem grundbücherlichen Gesamtflächenausmaß von 4.091 m². Diese Grundstücksfläche ist weitgehend eben und niveaugleich mit den angrenzenden Grundstücken. Auf dem Grundstück 291/2 besteht zum Bewertungsstichtag ein Wohn- und Wirtschaftsgebäude. Das Gebäude ist in offener Bauweise errichtet. Das in Massivbauweise errichtete Wohngebäude besteht aus Erdgeschoß und teilausgebautem Dachgeschoß und ist nicht unterkellert, das in Holzbauweise errichtete Wirtschaftsgebäude besteht aus drei Schuppen mit angebautem Flugdach.
Im westlichen Teil des Wohngebäudes sind im Erdgeschoß Wohnräume mit einer Nutzfläche von gesamt ca. 77 m² und im teilausgebautem Dachgeschoß ein Zimmer mit ca. 14 m² Nutzfläche eingebaut. Im östlichen Teil des Gebäudes befinden sich im Erdgeschoß 2 Wohnräume mit einer Gesamtnutzfläche von ca. 24 m². Im Erdgeschoß des Wohnteiles befinden sich weiters Nebenräume mit einer Gesamtnutzfläche von ca. 14 m². Das Wirtschaftsgebäude ist unmittelbar nördlich an den östlichen Wohnteil angebaut und beinhaltet 3 Schuppen und einen überdachten Abstellplatz mit einer Gesamtnutzfläche von ca. 130 m². Über das bestehende Wohn- und Wirtschaftsgebäude liegen im Bauakt bei der Marktgemeinde Brand-Nagelberg keine Unterlagen (Pläne, Baubewilligungen, Benützungsbewilligungen, Baufertigstellungsmeldungen, o.ä.) auf. Aufgrund der Bauweise und der verwendeten Baumaterialien ist davon auszugehen, dass der Altbestand seit zumindest 100 Jahren besteht. Bauweise (soweit augenscheinlich erkennbar): Fundamente: Steinfundamente; aufgehendes Mauerwerk (Wohnteil): Stein- bzw. Mischmauerwerk; Zwischenwände: Ziegelmauerwerk; Wände Wirtschaftsgebäude: Holzständerkonstruktion mit einfacher Bretterschalung; Decke über EG (Wohnteil): Dübelbaumdecken; Treppe EG/DG (Wohnteil): Holzwangentreppe mit Setz- und Trittstufen; Fassaden (Wohnteil): Eternitplatten, Mineralputz; Dach (Wohnhaus): Satteldach; Holzsparren, Einfachlattung; Dacheindeckung: Strangfalzziegel; Dach (Wirtschaftsgebäude): Satteldach; Holzsparren, Einfachlattung; Eindeckung: Strangfalzziegel; Pultdach: Eindeckung Welleternitplatten; Regenrinnen: Eisenblech verzinkt; Fenster: Holzkastenfenster mit Einfachverglasung; Tor (Wirtschaftsgebäude): Massivholzschiebe- und Flügeltore; Eingangstüren (Wohnteile): Massivholztüren mit Einfachverglasung; Innentüren: Umfassungszargen und Türblätter furniert; Heizung: Warmwasser-Zentralheizungsanlage; Wärmeerzeugungssystem: Küchenherd wasserführend, für feste Brennstoffe; Wärmeabgabesystem: Radiatoren. Das Wohn- und Wirtschaftsgebäude befindet sich zum Zeitpunkt der Befundaufnahme in einem desolaten und bereits baufälligen Bau- und Erhaltungszustand. Es wurden seit längerer Zeit keine laufenden Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen getätigt. Da maßgebliche Bauteile (Fundamente, Mauerwerk, Dübelbaumdecken, Dach, Fenster, Installationen) ihre technische Nutzungsdauer bereits überschritten haben und die voraussichtlichen Sanierungskosten unter Berücksichtigung der Erschwernisse im Altbau nur mehr geringfügig von den Herstellungskosten eines Neubaus abweichen, hat das Gebäude in technischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht die Abbruchreife erreicht. Bezüglich Abbruch und Wiedererrichtung wird ausdrücklich auf die Bestimmungen des § 20 NÖ Raumordnungsgesetz für erhaltenswerte Gebäude im Grünland hingewiesen. Außenanlagen: Innenhof: ungepflegte, verwachsene Grünfläche; Hausbrunnen (Betonschachtbrunnen auf Gst 291/1 vor dem Haus); nicht bebaute Grundstücksflächen Gst 291/1 und 292/1: Grünfläche (Wiesen) mit 1 Biotop und eingezäuntem Hausgarten (beides stark verwachsen).

Grundstücksgröße:

4.091 m²

Objektgröße:

262,00 m²


Schätzwert:

15.000,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

1.500,00 EUR

Geringstes Gebot:

7.500,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Interessenten wird empfohlen, in das Langgutachten Einsicht zu nehmen.


Foto(s):

Foto (2672 KB) Wohn-u.Wirtschaftsgebäude (2421 KB) Zimmer 1 (1752 KB) Bad (1249 KB) Zimmer 3 (1632 KB) Küche 2 (1574 KB) Schuppen 1 (2519 KB) Schuppen 3 (2132 KB) Grundsücksfläche (3611 KB) Küche (2174 KB)


Bekannt gemacht am 15.9.2025

Sonstiges Edikt

"Ort und Zeit der Besichtigung" hinzugefügt: 02.10.2025, 09:00 Uhr, an Ort und Stelle in 3873 Finsternau 51


Ausdruck vom: 03.10.2025 01:11:20 MESZ