Versteigerung - Autoabstellplatz AP 38
20 E 68/24z
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
27.03.2025
am 28.04.2025 um 13:00 Uhr
Bezirksgericht Innsbruck, Brunecker Straße 3, Verhandlungssaal 1, 1. Stock
Dienstag 15. April 2025 um 11.00 Uhr
Bezirksgericht Innsbruck, Brunecker Straße 3, Zimmer 3.14, 3. Stock
Ausnahmslos von 08.00 bis 12.00 Uhr
Die 2+56/1570 Miteigentumsanteile in EZ 1122, KG 81118 Leutasch (Wohnung Top W3 und KFZ-Abstellplatz AP 38) werden nur gemeinsam ausgeboten und versteigert: Bei dieser Versteigerung wird gemäß § 146 Abs 1 EO von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen abgewichen, indem die genannten Miteigentumsanteile, mit denen Wohnungseigentum an mehr als einer Wohnung/Wohnungseigentumsobjekt verbunden ist, gem. § 146 Abs 1 Z 3 EO ausschließlich gemeinsam unter Zugrundelegung des gesamten Schätzwertes von EUR 163.000,-- versteigert werden. Das geringste Gebot beträgt daher EUR 81.500,--, das Vadium beträgt EUR 17.000,--. Siehe dazu die weiteren Edikte zur selben AZ.
Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 verzichtet.
Der oben in der Mitte anzuklickende „Anhang zum Edikt“ ist zu beachten!
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
C-LNR 15: Vereinbarung über die Aufteilung der Aufwendungen gemäß § 32 WEG 2002 gemäß Pkt V Wohnungseigentumsvertrag vom 21.07.2004
Gemäß § 11 Abs 3 Wohnungseigentumsgesetz sind im Fall der Zwangsversteigerung eines Miteigentumsanteils die durch das Wohnungseigentum bewirkten Beschränkungen vom Ersteher ohne Rücksicht auf den bücherlichen Rang und ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen.
Gemäß § 27 Abs 3 Wohnungseigentumsgesetz ist die durch ein Vorzugspfandrecht besicherte Forderung im Fall einer Zwangsversteigerung des Miteigentumsanteils durch Barzahlung zu berichtigen, soweit sie in der Verteilungsmasse Deckung findet, ansonsten ist sie aber vom Ersteher ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen.
81118 LEUTASCH
1122
GP 2632/4
86
Weidach 318
6105 Leutasch
Wohnungseigentumsobjekt
Autoabstellplatz im Freien mit einer Gesamtfläche von 11,15 m2;
1.524 m²
11,15 m²
3.000,00 EUR
Kein Zubehör vorhanden.
kein Zubehör
1.000,00 EUR
1.500,00 EUR
Die gem. OIB-Richtlinien vorgeschriebene Fläche für KFZ-Abstellflächen wird von dem bewertungsgegenständlichen KFZ-Abstellplatz im Freien AP38 um rd. 10,8 % unterschritten!
Es wird ausdrücklich die Einsichtnahme in das Langgutachten des Sachverständigen TR Dr. Werner Hütter empfohlen.
Es wird darauf hingewiesen, dass laut dem Gutachten des Sachverständigen TR Dr. Werner Hütter die Fläche des PKW-Abstellplatzes im Freien AP 38 mit 11,15 m² nicht den Mindestausmaßen der OIB-Richtlinien für PKW-Stellplätze entspricht (siehe Seite 30 des Langgutachtens). Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium ist gemäß § 179 Abs 1 EO ausschließlich in Form einer (inländischen) Sparurkunde zu erlegen (KEIN BARGELD!).
Natürliche Personen haben vor dem Bieten einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis) vorzulegen. Vertreter juristischer Personen haben entsprechende Unterlagen, aus 2 von 3
denen sich ihre Vertretungsbefugnis ergibt (zB Firmenbuchauszug, Auszug aus dem Vereinsregister) und die nicht älter als 7 Tage sein dürfen, vorzulegen. Personen, die für eine andere Person bieten, haben eine qualifizierte Vollmacht (eine öffentliche bzw öffentlich beglaubigte Vollmacht) mitzubringen.
Die Verpflichtete Partei hat zum Besichtigungstermin Kaufinteressenten die Besichtigung der Liegenschaft und des Zubehörs zu gestatten.
Alle Edikte zum Fall:
6105 Leutasch, Weidach 318
6105 Leutasch, Weidach 318