Kurzgutachten
BG Salzburg ()
7 E 4320/25a
Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils
56517 Großgmain
793
301/73
11
Untersbergstraße 194
5084 Großgmain
Maisonette
Die gegenständliche Wohneinheit W7 wurde de facto auf einen Rohbauzustand rückgebaut. Diesbezüglich wird ausdrücklich auf das beiliegende Langgutachten samt dem Subgutachten von Baumeister Anton Rager verwiesen.
Laut Auskunft der Hausverwaltung erfolgt die Beheizung im Gebäude mittels Elektroheizkörper. In der gegenständlichen Wohnung besteht aktuell keine Heizmöglichkeit, ein Kaminanschluss ist augenscheinlich vorhanden.
Die gegenständliche Einheit W7 (lt. Nutzwertgutachten: 157,28 m² im Dachgeschoß, 14,41 m² Wintergarten im Dachgeschoß sowie 11,57 m² im 1. Obergeschoß) befindet sich im 1. Obergeschoß (Wohnungseingangstüre sowie ein Zimmer) bzw. großteils im Dachgeschoß (restlicher Wohnungsbereich) des Wohnhauses. Im Dachgeschoß verfügt die Einheit über zwei Balkone (Balkon 1 mit 13,02 m² und Balkon 2 mit 9,80 m² lt. Nutzwertgutachten) . Im Kellergeschoß ist der Einheit ein sanierungsbedürftiger Abstellraum (21,17 m² lt. Nutzwertgutachten) und eine sanierungsbedürftige Saunaräumlichkeit (17,37 m²) zugeordnet. Im Keller sich zudem verschiedene Allgemeinräumlichkeiten vorhanden.
Laut den Informationen der Hausverwaltung beträgt das monatliche Akonto für die laufenden Kosten der W 7 € 441,72. Betreffend Parkplatzflächen wurde seitens der Hausverwaltung mitgeteilt, dass es vor dem Haus 6 Parkplätze gibt und diese von den Eigentümern der Wohnungen W 1 bis W 6 genutzt werden. Im Kaufvertrag, mit dem die verpflichtete Partei die Wohnung gekauft hat, ist angeführt, dass der Freistellplatz Nr. 3 zur Nutzung zugewiesen ist. Hierbei handelt es sich um eine Rechtsfrage, und wird auch diesbezüglich ausdrücklich auf das beiliegende Langgutachten verwiesen.
783 m²
168,85 m²
Die Liegenschaft verfügt über einen Anschluss an die Ortswasserleitung und das Ortskanalnetz.
1970, 1986
1972, 1987
Bauland - Erweitertes Wohngebiet
Ob hinsichtlich der bewertungsgegenständlichen Einheit Bestandverträge vorliegen konnte nicht final geklärt werden, da die verpflichtete Partei bei der Befundaufnahme nicht anwesend war. Ob des Rohbauzustandes und des damit verbundenen Generalsanierungsbedarfs ist die Einheit aktuell nicht bewohnbar und wird daher von der Annahme ausgegangen, dass kein Bestandvertrag vorliegt.
20.01.2026
325.000,00 EUR
kein Zubehör
Aus dem Grundbuch ersichtliche, wertbeeinflussende dingliche Rechte und Lasten sind nicht vorhanden.
Aufgrund der Komplexität wird ausdrücklich auf das beiliegende Langgutachten sowie das diesem beiliegende Subgutachten verwiesen.
Sylvia Anschuber
5020 Salzburg, Innsbrucker Bundesstraße 85
