Versteigerung - Wohnhaus
11 E 5/22a
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
26.08.2025
am 29.10.2025 um 10:00 Uhr
Bezirksgericht Landeck, Herzog-Friedrich-Straße 21, Verhandlungssaal 1/I. Stock
05 76014 3467 13
28.10.2025 um 10:00 Uhr an Ort und Stelle in 6571 Strengen, Verill 98 a - HINWEIS: Eine Besichtigung der Liegenschaft findet nur dann statt, wenn ein entsprechender Antrag des betreibenden Gläubigers oder eines Bietinteressenten gestellt wird (§ 176 Abs 2 EO).
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw können von den Kauflustigen in der Gerichtsabteilung 3 des Bezirksgerichtes Landeck, Herzog-Friedrich-Str. 21, Zimmer 9/II. Stock, während der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr eingesehen werden. Ablichtungen des Schätzgutachtens sind gegen Kostenersatz erhältlich.
nunmehriger Eigentümer: Manuel Martin Zangerl
84014 Strengen
554
1885/1 Bauf. (10), Gärten (10)
1, 1/1 Anteil
Verill 98a
6571 Strengen
Einfamilienhaus
Das Wohnhaus untergliedert sich in Untergeschoss mit Garage und Holzlager sowie Erdgeschoss und Obergeschoss mit den Wohnräumen.
156 m²
118,12 m²
210.010,00 EUR
nicht festgestellt
21.001,00 EUR
105.005,00 EUR
Der Barwert des Gebrauchsrechtes wurde mit € 2.820,-- berechnet.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium kann nur in Form von inländischen Sparurkunden (Sparbuch) erlegt werden. Ein amtlicher Lichtbildausweis, gegebenenfalls ein Firmenbuchauszug bzw. eine Spezialvollmacht sind mitzubringen. Als Nachweis für die Staatsbürgerschaft des Bieters/der Bieterin sind ein gültiger Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisepass und Personalausweis geeignet (nicht: Führerschein, Berufsausweise etc.).
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
CLNR 1
a 3520/1992 DIENSTBARKEIT des Gebrauches gem Pkt 7) Übergabsvertrag 1992-05-25 für Anton Zangerl geb 1942-02-01 und Elisabeth Zangerl geb 1946-06-17
Eine nähere Beschreibung der Liegenschaft (zB Kategorie, Größe in m², etc.) kann dem Gutachten über den Verkehrswert entnommen werden.
Die Liegenschaft unterliegt dem Tiroler Grundverkehrsgesetz.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Kredit- oder Kautionshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen (Anhang zum Edikt).
nicht verfügbar