Versteigerung - Einfamilienhaus und Garage
9 E 1/24s
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
20.04.2026
am 11.06.2026 um 10:00 Uhr
Bezirksgericht, 2620 Neunkirchen, Triester Straße 16, VHS 1
02635/62031-141
2650 Pettenbach, Pettenbach Str. 11
29.05.2026, 16-18 Uhr
Mo-Fr. 8-12 Uhr, Zi. 115
Für 29.5.2026, 16:00 – 18:00 Uhr, wird die Besichtigungszeit für die zu versteigernde Liegenschaft
festgesetzt und beiden Partei aufgetragen, den Kauflustigen ungehinderten Zutritt zu gewähren.
Das geringste Gebot ist der Schätzwert (§ 352a Abs 3 EO). Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf
nicht statt.
R E P U B L I K Ö S T E R R E I C H
B e z i r k s g e r i c h t N e u n k i r c h e n
2
Gem. § 847 ABGB, § 352a Abs 2 EO bleiben die Lasten unberührt; auch wenn sie
nicht durch das Meistbot gedeckt sind, müssen sie vom Ersteher daher ohne Anrechnung
auf das Meistbot übernommen werden.
Dinglich Berechtigte sind nicht Beteiligte des Verfahrens. Sie sind nicht einzuvernehmen, zu Tagsatzungen
zu laden und Beschlüsse sind ihnen nicht zuzustellen (§ 352 Z 4 EO).
Die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle und das Schätzungsgutachten
können von den Interessenten in der oben aus der Geschäftszahl ersichtlichen Gerichtsabteilung während der Geschäftsstunden
beim Bezirksgericht Neunkirchen eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzgutachtens
sind gegen Kostenersatz erhältlich.
Die zu leistende Sicherheit (Vadium) beträgt 10% des Schätzwerts, zumindest jedoch
1 000 Euro. Als Sicherheitsleistung kommen nur Sparurkunden in Betracht. Auch
eine Sparurkunde, die durch Losungswort gesichert ist oder die auf den Namen des gemäß
§ 40 Abs. 1 BWG identifizierten Kunden lautet, ist als Sicherheitsleistung geeignet.
Das Gericht kann hierüber auch ohne Angabe des Losungsworts verfügen (§ 179 EO).
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden
Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden
aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben , die auf der oben bezeichneten Liegenschaft
pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher
unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben,
wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung
mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger
Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären. Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen,
von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen
Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind,
müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese
Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden
würden.
Im übrigen wird auf das Versteigerungsedikt unter http://www.edikte.justiz.gv.at
verwiesen.
23131 Pettenbach - BG Neunkirchen
45
8/2 8/6 8/7 .28
2 - 3 - 4
Pettenbach Straße 11
2650 Pettenbach / Payerbach
Einfamilienhaus
Auf der Liegenschaft befindet sich ein in massiver Bauweise 1931 errichtetes Wohnhaus mit Keller, Erdgeschoß und Dachgeschoß sowie ein 1974 errichtetes Nebengebäude mit Garage und zwei Nebenräumen. Der Zugang in das Wohnhaus erfolgt von der Nordseite über eine Außenstiege und einen kleinen Anbau. Im Dachgeschoß befindet sich über dem Eingang eine Terrassenfläche. Eine Außentreppe führt vom Garten zusätzlich in den Keller (beim Heizraum).
Die restlichen Flächen sind größtenteils einfach begrünt. Zugang respektive Zufahrt sind bis zum Haus befestigt ausgeführt. Der Zugang in das Wohnhaus erfolgt von der Nordseite über eine Außenstiege. Im Dachgeschoß befindet sich über dem Eingang eine Balkonfläche.
Das Wohnhaus liegt im Südwesten der Liegenschaft, das Nebengebäude in einiger Entfernung dazu weiter östlich davon.
Hauptzugang und -zufahrt erfolgen von der Pettenbach Straße aus. Jedoch kann die Liegenschaft auch von der Nordostseite aus über die Erlengasse erreicht werden.
1.989 m²
75,00 m²
197.800,00 EUR
kein Zubehör
19.780,00 EUR
197.800,00 EUR
Der WERT des Hälfteanteils der Anteile gemäß C-LNR 3 und C-LNR 4 beträgt am Bewertungsstichtag 79.100€

