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Dienststelle:

BG Neunkirchen (233)

Aktenzeichen:

9 E 1/24s

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

20.04.2026

Versteigerungstermin:

am 11.06.2026 um 10:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht, 2620 Neunkirchen, Triester Straße 16, VHS 1

Telefonkontakt:

02635/62031-141

Besichtigungszeit:

2650 Pettenbach, Pettenbach Str. 11
29.05.2026, 16-18 Uhr

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Mo-Fr. 8-12 Uhr, Zi. 115

Sonstiges:

Für 29.5.2026, 16:00 – 18:00 Uhr, wird die Besichtigungszeit für die zu versteigernde Liegenschaft
festgesetzt und beiden Partei aufgetragen, den Kauflustigen ungehinderten Zutritt zu gewähren.
Das geringste Gebot ist der Schätzwert (§ 352a Abs 3 EO). Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf
nicht statt.
R E P U B L I K Ö S T E R R E I C H
B e z i r k s g e r i c h t N e u n k i r c h e n
2
Gem. § 847 ABGB, § 352a Abs 2 EO bleiben die Lasten unberührt; auch wenn sie
nicht durch das Meistbot gedeckt sind, müssen sie vom Ersteher daher ohne Anrechnung
auf das Meistbot übernommen werden.
Dinglich Berechtigte sind nicht Beteiligte des Verfahrens. Sie sind nicht einzuvernehmen, zu Tagsatzungen
zu laden und Beschlüsse sind ihnen nicht zuzustellen (§ 352 Z 4 EO).
Die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle und das Schätzungsgutachten
können von den Interessenten in der oben aus der Geschäftszahl ersichtlichen Gerichtsabteilung während der Geschäftsstunden
beim Bezirksgericht Neunkirchen eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzgutachtens
sind gegen Kostenersatz erhältlich.
Die zu leistende Sicherheit (Vadium) beträgt 10% des Schätzwerts, zumindest jedoch
1 000 Euro. Als Sicherheitsleistung kommen nur Sparurkunden in Betracht. Auch
eine Sparurkunde, die durch Losungswort gesichert ist oder die auf den Namen des gemäß
§ 40 Abs. 1 BWG identifizierten Kunden lautet, ist als Sicherheitsleistung geeignet.
Das Gericht kann hierüber auch ohne Angabe des Losungsworts verfügen (§ 179 EO).
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden
Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden
aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben , die auf der oben bezeichneten Liegenschaft
pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher
unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben,
wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung
mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger
Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären. Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen,
von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen
Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind,
müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese
Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden
würden.
Im übrigen wird auf das Versteigerungsedikt unter http://www.edikte.justiz.gv.at
verwiesen.


Grundbuch:

23131 Pettenbach - BG Neunkirchen

EZ:

45

Grundstücksnr.:

8/2 8/6 8/7 .28

BLNr:

2 - 3 - 4

Liegenschaftsadresse:

Pettenbach Straße 11

PLZ/Ort:

2650 Pettenbach / Payerbach


Kategorie(n):

Einfamilienhaus

Beschreibung (WE):

Auf der Liegenschaft befindet sich ein in massiver Bauweise 1931 errichtetes Wohnhaus mit Keller, Erdgeschoß und Dachgeschoß sowie ein 1974 errichtetes Nebengebäude mit Garage und zwei Nebenräumen. Der Zugang in das Wohnhaus erfolgt von der Nordseite über eine Außenstiege und einen kleinen Anbau. Im Dachgeschoß befindet sich über dem Eingang eine Terrassenfläche. Eine Außentreppe führt vom Garten zusätzlich in den Keller (beim Heizraum).
Die restlichen Flächen sind größtenteils einfach begrünt. Zugang respektive Zufahrt sind bis zum Haus befestigt ausgeführt. Der Zugang in das Wohnhaus erfolgt von der Nordseite über eine Außenstiege. Im Dachgeschoß befindet sich über dem Eingang eine Balkonfläche.
Das Wohnhaus liegt im Südwesten der Liegenschaft, das Nebengebäude in einiger Entfernung dazu weiter östlich davon.
Hauptzugang und -zufahrt erfolgen von der Pettenbach Straße aus. Jedoch kann die Liegenschaft auch von der Nordostseite aus über die Erlengasse erreicht werden.

Grundstücksgröße:

1.989 m²

Objektgröße:

75,00 m²


Schätzwert:

197.800,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

19.780,00 EUR

Geringstes Gebot:

197.800,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Der WERT des Hälfteanteils der Anteile gemäß C-LNR 3 und C-LNR 4 beträgt am Bewertungsstichtag 79.100€


Lageplan:

Lageplan (87 KB)

Foto(s):

Fotos siehe Langgutachten (185 KB)

Ausdruck vom: 25.04.2026 20:20:13 MESZ