Entfall des Termins - Grundstück Peuerbach
7 E 11/23d
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
24.10.2024
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
- EZ 1098: Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens gem. Pkt 13 Vertrag 1982-08-07 hins Gst 84/4 für EZ 230 (CLNr 1a)
- EZ 230: Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens gem Pkt 12 Schenkungsvertrag 1982-08-07 hins Gst 84/1 für Gst 84/4 in EZ 1098 (CLNr 1a)
- EZ 230: Fruchtgenussrecht gem Pkt 11 Wohnungseigentumsvertrag 1982-08-07 hins Gst 84/1 für Luzia Rogger 1961-01-26 (CLNr 2a), sofern aufgrund der Vorrangeinräumung (CLNr 2b: Vorrang von LNR 6 vor LNR 2) das Pfandrecht lt. CLNr 6a im Meistbot Deckung findet.
- EZ 230: Wohnungsrecht gem VP Drittens lit a) Übergabsvertrag 1993-11-06 für Berta Berger, geb. 1932-04-02 (CLNr 7a), sofern das Pfandrecht lt. CLNr 6a im Meistbot Deckung findet (wobei darauf hingewiesen wird, dass Berta Berger verstorben ist)
Sonstige Abweichungen von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen:
- Gem. § 146 Abs 1 Z 2 EO wird in Abänderung der gesetzlichen Versteigerungsbedingungen festgelegt, dass die Liegenschaften EZ 1098 (BLNr 1 und 2) und EZ 230 (BLNr 7), je KG 44211 Peuerbach gemeinsam versteigert werden.
- Gem. § 146 Abs 1 Z 5 EO wird in Abänderung der gesetzlichen Versteigerungsbedingungen festgelegt, dass ein geringstes Gebot in Höhe von 90 % des Schätzwerts der Versteigerung zugrunde gelegt wird.
am 13.11.2024 um 10:00 Uhr
BG Grieskirchen, EG, Zimmer Nr. 6, VS
44211 Peuerbach
1098
84/4, 85
1, 2
4722 Peuerbach
bebaubare Liegenschaft
Die Liegenschaft liegt in zentraler Lage in Peuerbach.
Die Liegenschaft besteht aus 2 Grundstücken (99 m2 und 885 m2).
Das "kleinere" Grundstück ist befestigt.
Auf der "größeren" Parzelle befindet sich ein Öltank für die Heizung eines Wohnungseigentumsobjektes der Nachbarliegenschaft.
Unterhalb des Öltanks ist eine Stützmauer vorhanden.
Die Zufahrt erfolgt über die angrenzende Liegenschaft (Grundbücherlich eingetragenes Geh- und Fahrtrecht).
Details siehe Langgutachten!
Hinweis: Gemeinsame Versteigerung mit EZ 230, BLNr. 7 KG 44211 Peuerbach !
984 m²
295.800,00 EUR
Die auf der Liegenschaft vorhandenen Fahrnisse sind im errechneten Verkehrswert nicht enthalten.
nicht festgestellt
29.580,00 EUR
266.220,00 EUR
- Das Schätzungsgutachten ist aus der Ediktsdatei zu ersehen. Auf die Warnungen der Sachverständigen (zb. fehlender Stiegenlauf/Absturzsicherung, freiliegende Elektroleitungen) wird hingewiesen. Weiters wird auf den Umstand hingewiesen, dass auf der EZ 1098 ein Öltank der Wohnungseigentumseinheit II der EZ 230 befindet. Der Öltank liegt im Bereich des Geh- und Fahrtrechtes CLNr 1a (Gutachten S. 64). Es wird auf die mögliche offenkundige, aber nicht verbücherte Dienstbarkeit hingewiesen.
- Der Verpflichtete hat nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des Schätzwertes dem Exekutionsgericht mitgeteilt, dass er auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z.9 lit. a UStG verzichtet.
- Ein Besichtigungstermin wird nur über Antrag der betreibenden Partei oder eines Interessenten festgesetzt.
- Es ergeht die Aufforderung, bei Anmeldung einer Forderung gleichzeitig bekanntzugeben, auf welches Konto - Bankinstitut mit Adresse, IBAN und BIC - ein allfälliger Zuweisungsbetrag überwiesen werden soll.
- Ein Bieter hat zum Versteigerungstermin einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen. Angebote eines Vertreters dürfen nur zugelassen werden, wenn dessen Vertretungsbefugnis durch öffentliche Urkunden oder durch öffentlich beglaubigte Vollmacht nachgewiesen ist. Die Vollmacht muss eine besondere, zumindest auf die Gattung des Geschäfts, also auf das Bieten in der Zwangsversteigerung, lautende sein. Vertreter einer OG, KG, AG oder sonstigen handelsrechtlichen Gesellschaft oder Genossenschaft oder Erwerbsgesellschaft müssen neben der Vollmacht noch einen Firmenbuchauszug oder eine Bestätigung des Firmenbuchgerichts beibringen, damit die Vertretungsbefugnis derjenigen, die die Vollmacht ausgestellt haben, dargetan wird. Tritt als Bieter ein Verein oder eine sonstige Körperschaft auf, die lediglich in den Vormerkungen der Verwaltungsbehörde in Evidenz gehalten wird, so muss die einschreitende Person ihre Vertretungsbefugnis durch eine Bestätigung der Verwaltungsbehörde dartun.
- Der Liegenschaftserwerb unterliegt dem OÖ Grundverkehrsgesetz.
- Gemäß § 27 Abs 1 WEG 2002 besteht an jedem Miteigentumsanteil in dem durch § 216 Abs 1 Z 3 EO bestimmten Ausmaß ein gesetzliches Vorzugspfandrecht zu Gunsten der Forderungen der Eigentümergemeinschaft gegen den Eigentümer des Anteils und der Rückgriffsforderungen eines anderen Wohnungseigentümers aus der Inanspruchnahme von dessen Haftung nach dem WEG. Nach § 27 Abs 3 WEG 2002 ist die durch das Vorzugspfandrecht besicherte Forderung im Fall einer Zwangsversteigerung des Miteigentumsanteils durch Barzahlung zu berichtigen, soweit sie in der Verteilungsmasse Deckung findet, ansonsten aber vom Ersteher ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen.
- Ob zum Zeitpunkt der Versteigerung eine Verpflichtung zur Einhaltung allfälliger COVID-Maßnahmen besteht, entnehmen Sie bitte zeitnah zum Termin der Ediktsdatei, wo diese nach Erlassung umgehend veröffentlicht werden. Derzeit bestehen keine Maßnahmen.
Alle Edikte zum Fall:
4722 Peuerbach, Stefan-Fadinger-Straße 12
4722 Peuerbach
Bekannt gemacht am 10.10.2024
Verschiebung
Verschiebung von 22.10.2024 um 14:15 Uhr auf 13.11.2024 um 10:00 Uhr.
"Ort und Zeit der Besichtigung" hinzugefügt: 30.10.2024, von 09.00 Uhr bis 10.00 Uhr in Stefan-Fadinger-Str. 12, 4722 Peuerbach
"Sonstiges" von Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: , - EZ 1098: Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens gem. Pkt 13 Vertrag 1982-08-07 hins Gst 84/4 für EZ 230 (CLNr 1a), - EZ 230: Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens gem Pkt 12 Schenkungsvertrag 1982-08-07 hins Gst 84/1 für Gst 84/4 in EZ 1098 (CLNr 1a), - EZ 230: Fruchtgenussrecht gem Pkt 11 Wohnungseigentumsvertrag 1982-08-07 hins Gst 84/1 für Luzia Rogger 1961-01-26 (CLNr 2a), sofern aufgrund der Vorrangeinräumung (CLNr 2b: Vorrang von LNR 6 vor LNR 2) das Pfandrecht lt. CLNr 6a im Meistbot Deckung findet., - EZ 230: Wohnungsrecht gem VP Drittens lit a) Übergabsvertrag 1993-11-06 für Berta Berger, geb. 1932-04-02 (CLNr 7a), sofern das Pfandrecht lt. CLNr 6a im Meistbot Deckung findet (wobei darauf hingewiesen wird, dass Berta Berger verstorben ist), Sonstige Abweichungen von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen: , - Gem. § 146 Abs 1 Z 5 EO wird in Abänderung der gesetzlichen Versteigerungsbedingungen festgelegt, dass ein geringstes Gebot in Höhe von 90 % des Schätzwerts der Versteigerung zugrunde gelegt wird. auf Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: , - EZ 1098: Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens gem. Pkt 13 Vertrag 1982-08-07 hins Gst 84/4 für EZ 230 (CLNr 1a), - EZ 230: Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens gem Pkt 12 Schenkungsvertrag 1982-08-07 hins Gst 84/1 für Gst 84/4 in EZ 1098 (CLNr 1a), - EZ 230: Fruchtgenussrecht gem Pkt 11 Wohnungseigentumsvertrag 1982-08-07 hins Gst 84/1 für Luzia Rogger 1961-01-26 (CLNr 2a), sofern aufgrund der Vorrangeinräumung (CLNr 2b: Vorrang von LNR 6 vor LNR 2) das Pfandrecht lt. CLNr 6a im Meistbot Deckung findet., - EZ 230: Wohnungsrecht gem VP Drittens lit a) Übergabsvertrag 1993-11-06 für Berta Berger, geb. 1932-04-02 (CLNr 7a), sofern das Pfandrecht lt. CLNr 6a im Meistbot Deckung findet (wobei darauf hingewiesen wird, dass Berta Berger verstorben ist), Sonstige Abweichungen von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen: , - Gem. § 146 Abs 1 Z 2 EO wird in Abänderung der gesetzlichen Versteigerungsbedingungen festgelegt, dass die Liegenschaften EZ 1098 (BLNr 1 und 2) und EZ 230 (BLNr 7), je KG 44211 Peuerbach gemeinsam versteigert werden., - Gem. § 146 Abs 1 Z 5 EO wird in Abänderung der gesetzlichen Versteigerungsbedingungen festgelegt, dass ein geringstes Gebot in Höhe von 90 % des Schätzwerts der Versteigerung zugrunde gelegt wird. geändert.
"Beschreibung (WE)" von Die Liegenschaft liegt in zentraler Lage in Peuerbach., Die Liegenschaft besteht aus 2 Grundstücken (99 m2 und 885 m2)., Das "kleinere" Grundstück ist befestigt. , Auf der "größeren" Parzelle befindet sich ein Öltank für die Heizung eines Wohnungseigentumsobjektes der Nachbarliegenschaft., Unterhalb des Öltanks ist eine Stützmauer vorhanden., Die Zufahrt erfolgt über die angrenzende Liegenschaft (Grundbücherlich eingetragenes Geh- und Fahrtrecht)., Details siehe Langgutachten! auf Die Liegenschaft liegt in zentraler Lage in Peuerbach., Die Liegenschaft besteht aus 2 Grundstücken (99 m2 und 885 m2)., Das "kleinere" Grundstück ist befestigt. , Auf der "größeren" Parzelle befindet sich ein Öltank für die Heizung eines Wohnungseigentumsobjektes der Nachbarliegenschaft., Unterhalb des Öltanks ist eine Stützmauer vorhanden., Die Zufahrt erfolgt über die angrenzende Liegenschaft (Grundbücherlich eingetragenes Geh- und Fahrtrecht)., Details siehe Langgutachten!, Hinweis: Gemeinsame Versteigerung mit EZ 230, BLNr. 7 KG 44211 Peuerbach ! geändert.
"Schätzwert/Ausrufpreis" von 65.600,00 auf 295.800,00 geändert.
"Höhe der Sicherheitsleistung" von 6.560,00 auf 29.580,00 geändert.
"Geringstes Gebot" von 59.040,00 auf 266.220,00 geändert.
Bekannt gemacht am 24.10.2024
Entfall des Termins
Entfall des Termins am 13.11.2024 um 10:00 Uhr.