Versteigerung - Ehemaliges Presshaus
14 E 15/24b
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
07.11.2024
am 10.12.2024 um 09:00 Uhr
Bezirksgericht Gänserndorf, Verhandlungssaal II, Erdgeschoß
Vergabe eines Besichtigungstermines ist nur über schriftlichen Antrag (per Post mit Anschrift und Telefonnummer) unter Angabe der Geschäftszahl bis spätestens 3 Wochen vor dem Termin möglich. Sollte ein Besichtigungstermin bereits ausgeschrieben sein, kann dieser ohne weitere Anmeldung besucht werden. Es gibt nur einen Besichtigungstermin.
06015 Pirawarth
4078
2
Grundstücksnummer .289
2222 Bad Pirawarth
Sonstiges
Flächenwidmung: Gke – Grünland Kellergasse
ehemaliges Presshaus
Blfd. Nr. 2, 1/1 Anteil, an der Liegenschaft EZ 4078,
Grundbuch 06015 Pirawarth, BG Gänserndorf, mit der Grundstücksnummer .289
Bestandsverhältnis:
Anzumerken ist, dass bei der Befundaufnahme am 17.07.2024 nicht eruiert werden
konnte, ob das bewertungsgegenständliche Presshaus vermietet ist. Bei der
Bewertung wird von Bestandsfreiheit ausgegangen
Rückstände
Laut schriftlicher Mitteilung der Marktgemeinde Bad Pirawarth vom 12.08.2024 ist
ein Rückstand von gesamt € 20,40 betreffend der bewertungsgegenständlichen
Liegenschaft vorhanden.
Bauartklasse: Bauartklasse 1 (massive Bauweise)
Baubehörde: Auskünfte der Marktgemeinde Bad Pirawarth:
Laut schriftlicher Auskunft der Marktgemeinde Bad Pirawarth
wurde im Zuge des Sanierungsauftrages ein Bauakt angelegt.
Das Baujahr konnte nicht erhoben werden. Des Weiteren ist an
zu führen, dass laut Auskunft der Marktgemeinde Bad Pirawarth
seinerzeit nur ein Schreiben (noch nicht bescheidmäßig) zur
Sanierung des verfallenen Presshauses an Herrn Markovic
(Verpflichteter) geschickt wurde. Die Sanierung wurde nicht
durchgeführt bzw. wurden die groben Teile, die Gefahr in
Verzug darstellen, von den Gemeindemitarbeitern abmontiert
und vor dem Presshaus abgelagert.
2.200,00 EUR
kein Zubehör
220,00 EUR
1.100,00 EUR
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: dingliche Lasten EUR 20,40
(Gemeinde)
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Die verpflichtete Partei hat nicht bekanntgegeben, ob sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet.
Das Vadium ist in Form eines Sparbuches bei der Versteigerungstagsatzung zu erlegen.
Ebenso ist die Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises (Reisepass) erforderlich.
nicht verfügbar
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