Versteigerung - Wohnungseinheiten Top 2,2a
6 E 3342/24y
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
20.03.2025
am 12.05.2025 um 14:00 Uhr
Bezirksgericht Telfs, 1. Stock, Verhandlungssaal 1
6410 Telfs, Saglstraße 35
5.5.2025 von 12:00 bis 13:00 Uhr
siehe Gutachten
ACHTUNG! Zur Garconnière:
Die Garconnière ist vermietet.
Abweichend zu den Ausführungen im Gutachten (Punkt 6.3.12.) ist auszuführen,
dass von einer jederzeitigen Beendigungsmöglichkeit des Mietverhältnisses
nicht zwangsläufig ausgegangen werden kann!
Die aufgrund des Räumungstitel bewilligte Räumungsexekution wurde nicht vollzogen.
Es ist daher unklar, ob allenfalls stillschweigend ein unbefristeter Mievertrag zustande
gekommen ist. Auf die unter Umständen schwierige Beendigung des
Mietverhältnisses und die entsprechenden Regelungen des MRG wird ausdrücklich
hingewiesen!
Dieser Umstand hat auf den Schätzwert keinen Einfluss: In einem anderen
Exekutionsverfahren wurde vom selben Gutachter ausgeführt, dass die Frage, ob das
Mietverhältnis jederzeit beendet werden kann oder nicht, auf das Ergebnis der
Bewertung der Liegenschaft keinen Einfluss hat, da aufgrund der zahlreichen
Unsicherheiten bzw. Mängel ein pauschaler Markabschlag in Höhe von – 50 % in den
Schätzwert eingeflossen ist.
81310 Telfs
1703
3917/2
12,13,14,15
Saglstraße 35
6410 Telfs
Wohnungseigentumsobjekt
Zur Liegenschaft Grundbuch 81310 Telfs, EZ 1703, B-LNR 12 – 15, 6410 Telfs,
Wohnungseinheiten Top 2 und Top 2a auf Gst-Nr. 3917/2, Saglstraße 35 gehört
nachstehendes Zubehör:
Garage, Abstellplatz, Garcionnière (im Schätzwert enthalten).
Dienstbarkeiten:
Vom Ersteher sind keine verbücherte Dienstbarkeiten ohne Anrechnung auf das
Meistbot zu übernehmen.Vom Ersteher sind keine unverbücherte Dienstbarkeiten
ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen. Es wird von einer lastenfreien
Übertragung ausgegangen.
Kurzbeschreibung:
Die Wohneinheiten Top 2 und Top 2a (Gst. 3917/2 in EZ 1703 GB Telfs) eines im Jahr
1960 errichteten und im Jahr 1996 umgebauten Wohn- und Geschäftshauses
befinden sich im Erdgeschoss und Untergeschoss. Die Wohneinheiten bilden eine
zusammengehörende Einheit, die Wohnung Top 2a ist in die Wohnung Top 2
integriert. Die Wohneinheit hat eine Nutzfläche von 249,26 m², davon 187,99 m²
Wohnfläche im EG, 36,83 m² Wohnfläche im UG und 24,44 m² baulich abgetrennte
aber nicht selbständige Garcionnière.
Zusätzlich sind der Wohnung eine Garage mit 41,29 m², eine Terrasse mit 73,65 m²,
eine weitere Terrasse mit 10,86 m², ein Garten mit 50,92 m² und ein KFZ-Abstellplatz
im Freien mit 12,00 m² zugeordnet.
Die Wohneinheiten weisen diverse Unsicherheiten und Mängel auf, es wird auf
das Detailgutachten verwiesen!
253.500,00 EUR
Garage, Abstellplatz, Garconnière
nicht festgestellt
25.350,00 EUR
126.750,00 EUR
ACHTUNG! Zur Garconnière:
Die Garconnière ist vermietet.
Abweichend zu den Ausführungen im Gutachten (Punkt 6.3.12.) ist auszuführen,
dass von einer jederzeitigen Beendigungsmöglichkeit des Mietverhältnisses
nicht zwangsläufig ausgegangen werden kann!
Die aufgrund des Räumungstitel bewilligte Räumungsexekution wurde nicht vollzogen.
Es ist daher unklar, ob allenfalls stillschweigend ein unbefristeter Mievertrag zustande
gekommen ist. Auf die unter Umständen schwierige Beendigung des
Mietverhältnisses und die entsprechenden Regelungen des MRG wird ausdrücklich
hingewiesen!
Dieser Umstand hat auf den Schätzwert keinen Einfluss: In einem anderen
Exekutionsverfahren wurde vom selben Gutachter ausgeführt, dass die Frage, ob das
Mietverhältnis jederzeit beendet werden kann oder nicht, auf das Ergebnis der
Bewertung der Liegenschaft keinen Einfluss hat, da aufgrund der zahlreichen
Unsicherheiten bzw. Mängel ein pauschaler Markabschlag in Höhe von – 50 % in den
Schätzwert eingeflossen ist.
nicht verfügbar
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