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Dienststelle:

BG Schwechat (052)

Aktenzeichen:

19 E 1727/25g

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

15.10.2025

Versteigerungstermin:

am 19.12.2025 um 09:00 Uhr

Versteigerungsort:

Erdgeschoß, VH B

Telefonkontakt:

01/707 63 17 392817

Besichtigungszeit:

Die Besichtigung ist grundsätzlich von der verpflichteten Partei zu dulden. Sollte der Zugang
nicht gewährleistet werden, kann über schriftlichen Antrag (einlangend bei Gericht mindestens
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19 E 1727/25g
2 Wochen vor dem Versteigerungstermin) ein Besichtigungstermin mit Schlosser festgesetzt
werden. Vorläufig wird von Amts wegen ein Besichtigungstermin ohne Beisein einer
Amtsperson (und ohne Schlosser) festgesetzt für:
18.12.2025, 14 Uhr

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Werktags von 08:00 bis 12:00 Uhr, Zimmer 236, 2. Stock
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehende Urkunden,
Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen umstehend bezeichneten
Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeiten eingesehen
werden. Bei dem umstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des
gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Das Schätzgutachten sowie
dessen Kurzfassung sind aus der Ediktsdatei zu ersehen (www.edikte.justiz.gv.at).

Sonstiges:

Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt
Gemäß § 179 EO ist das Vadium ausschließlich in Form von Sparbuches mitzubringen.
Gemäß § 180 Abs 2 EO ist das erlegte Vadium bis zum vollständigen Erlag des Meistbot oder
bis zur rechtskräftigen Versagung des Zuschlags in gerichtlicher Verwahrung zu halten.
Alle Bieter müssen einen gültigen Lichtbildausweis mitbringen und ihre Staatsbürgerschaft
mittels geeigneter Dokumente nachweisen (Führerschein allein ist NICHT ausreichend).
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19 E 1727/25g
Erfolgt die Zuschlagserteilung an einen Ausländer, wird der Zuschlag unter dem Vorbehalt
erteilt, dass dieser Zuschlag erst bei Vorliegen der nach dem Niederösterreichischen
Grundverkehrsgesetz erforderlichen Genehmigung rechtswirksam wird.
VOLLMACHTEN müssen beglaubigt sein. Ein Vertreter einer juristischen Person, wie einer
GmbH oder OG etc, hat einen aktuellen Firmenbuchauszug vorzuweisen.
Die verpflichtete Partei hat nicht bekanntgegeben, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß
§ 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 verzichtet.
Der Ersteher erwirbt im Zwangsversteigerungsverfahren – sofern nichts anderes angekündigt
wird – grundsätzlich lastenfrei. Ausgenommen davon sind stets Lasten aus
(Abgaben)bescheiden mit dinglicher Wirkung, weil solche Lasten auf den Ersteher übergehen.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der
Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist sowie bezüglich der
Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht
enthaltenen Aufforderungen.
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im
Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sei
zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr
geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte
Forderungen haften, mit Ausnahme der Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit
bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die
Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter
gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der
Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in
Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners
einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen
öffentlichen Abgaben
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Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu
entrichtenden Steuern, Zuschlägen, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben
berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der
oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben,
ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des
bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der
Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in
Anrechnung auf das Meistbot durch den Erstehers und der Befreiung des bisherigen
Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden
Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen
Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im
Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese
Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der
Verteilungsmasse berichtigt werden müssen.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu
erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen
Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens
zugesicherten Beträge, Geschenke und andere Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was
dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.


Grundbuch:

05225 Rustenfeld

EZ:

111

Grundstücksnr.:

.23

BLNr:

1

Liegenschaftsadresse:

Felbergasse 17

PLZ/Ort:

2333 Leopoldsdorf


Kategorie(n):

Einfamilienhaus

Beschreibung (WE):

Zur Versteigerung gelangt ein ca. 754m2
großer Baugrund, der im Norden der Marktgemeinde
Leopoldsdorf südlich der Wiener Außenring Schnellstraße S1 gelegen ist. Es handelt sich um
eine relativ ruhige und gute Wohnlage im locker bebauten Ortsgebiet. Das Grundstück kann
als annähernd rechteckig konfiguriert und eben bezeichnet werden. Auf dem Grundstück be -
steht ein in gekuppelter Bauweise errichtetes Einfamilienhaus, welches an der Ostseite mit
dem Nachbarhaus, Felbergasse 15, gekuppelt ist. Entlang der westseitigen Grundstücksgren -
ze besteht ein Rasenstreifen, der in den südseitigen Garten führt. Im Bereich dieses Gartens
besteht eine große ausgestattete Poolanlage sowie Garten- und Gerätehäuser im Bereich der
südwestseitigen Ecke des Grundstückes.
Auf dem Grundstück besteht ein vermutlich in den Jahren 1934/35 in Massivbauweise errich-
tetes Wohnhaus. Es besteht aus einem Keller-, Erd- und einem ausgebauten Obergeschoss.
Das in den 30er Jahren ursprünglich errichtete kleine Wohnhaus bestand lediglich aus einem
Keller und einem Erdgeschoss und wurde mittels Baubewilligung aus dem Jahr 1963 durch
Errichtung eines Zubaus und Aufstockung auf das bestehende Wohngebäude erweitert. Im
Jahr 2011 wurden durchgehende Sanierungsmaßnahmen wie Trockenlegung der Kellermau -
ern sowie die Anbringung einer Wärmedämmung im Bereich der gesamten Fassadenteile und
im Bereich des Dachgeschosses vorgenommen. Im Bereich der Außenanlagen wurden unter
dem betonieren Traufenpflaster eine Drainageanlage angebracht sowie die Fundamentteile
des Hauses neuerlich isoliert.
Die Nutzflächen des Wohnhauses stellen sich wie folgt dar:
Wohn Nutzfläche - Wohnhaus (EG+OG) gesamt ca. 164,92 m²
Nutzfläche - Terrasse gesamt ca. 18,00 m²
Nutzfläche Kellergeschoss ca. 76,86 m²
Nutzfläche Einstellraum f. 2 KFZ (Durchfahrt) ca. 43,12 m²

Grundstücksgröße:

754 m²

Objektgröße:

164,92 m²


Schätzwert:

640.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

keines bekanntgegeben

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

64.000,00 EUR

Geringstes Gebot:

320.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt
Das Studium des Langgutachtens wird unbedingt empfohlen.
Interessenten wird empfohlen, die Liegenschaft vor dem Erwerb zu besichtigen.


Kurzgutachten:

Kurzgutachten Objekt 1

Foto(s):

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Ausdruck vom: 16.10.2025 07:53:10 MESZ