Versteigerung - KFZ-Stellplatz 29
6 E 20/25x
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
15.06.2026
am 06.08.2026 um 14:00 Uhr
Bezirksgericht Baden, 1. Stk., VHS 2
Auf Antrag der betreibenden Partei findet
am 06.08.2026 um 14:00 Uhr, bei diesem Gericht, 1. Stock, Saal 2
die Versteigerung folgender Liegenschaft statt:
• Grundbuch KG 04307 Enzesfeld
• EZ 1674
• B-LNr. 98, 99, 100 und 114
• Anteile 96/2188, 7/2188, 7/2188 und 5/2188
• untrennbar verbunden mit Wohnungseigentum an Wohnung Top 23, Kellerabteil 08;
KFZ-Stellplatz 10; KFZ-Stellplatz 11 und KFZ-Stellplatz 29
"In Abänderung der gesetzlichen Versteigerungsbedingungen wurde festgelegt, dass die Anteile:
□ Grundbuch 04307, EZ 1674, 96/2188 Anteile, B-LNR 98
□ Grundbuch 04307, EZ 1674, 7/2188 Anteile B-LNR 99
□ Grundbuch 04307, EZ 1674, 7/2188 Anteile B-LNR 100
□ Grundbuch 04307, EZ 1674, 5/2188 Anteile B-LNR 114
gemeinsam versteigert werden."
04307 Enzesfeld
1674
143/1, 143/3
114
Gartengasse 39
2551 Enzesfeld-Lindabrunn
Wohnungseigentumsobjekt
Das Wohngebäude wurde im Jahr 2018 fertiggestellt und besteht aus zwei Untergeschossen, einem Erdgeschoss, ein Obergeschoss und zwei Dachgeschossen.
Im ersten Untergeschoss sind eine Garage mit 18 PKW-Stellplätzen, die Parteienkeller (Zubehör zu WE-Objekten) und Wohnungen untergebracht, im zweiten Untergeschoss sind ein Saunabereich zur Allgemeinnutzung der Miteigentümer/Wohnungsnutzer und eine Wohnung vorhanden. Im Erdgeschoss, dem Obergeschoss und den Dachgeschossen sind ausschließlich Wohnungen situiert. Die Wohnungen sind teilweise als Maisonettewohnungen ausgebildet. Allen Wohnungen sind Terrassen bzw. Balkone zugeordnet, einigen Wohnungen sind zusätzlich Eigengärten zugeteilt. Jeder Wohnung ist ein Kellerabteil zugeordnet.
Das Gebäude ist mit einem Personenaufzug ausgestattet, sodass jede Wohnung einen behindertengerechten Zugang aufweist.
Im Außenbereich des Grundstückes Nr. 143/1 an der Gartengasse befinden sich 8 PKW-Stellplätze im Freien. Weitere 3 PKW-Stellplätze sind an der Gartengasse gegenüberliegend auf dem Grundstück Nr. 143/3 ausgeführt.
Die beiden Untergeschosse (erdberührte Wände) sowie die Stiegenhauswände und tragende Wohnungstrennwände sind in Stahlbetonbauweise errichtet. Die Wände in den Obergeschossen sind in Holzmassivbauweise mit vertikaler hinterlüfteter Holzschalung ausgeführt.
Das Wohnhaus ist parifiziert, an den Wohnungen und den Abstellplätzen für Kraftfahrzeuge ist Wohnungseigentum begründet und im Grundbuch der EZ 1674 einverleibt.
Das Wohnhaus ist ein einem dem Alter entsprechend durchschnittlichen Zustand vorhanden.
Bauwerksstatische und vermessungstechnische Überprüfungen sowie bautechnische und haustechnische Bauwerksüberprüfungen haben durch den Sachverständigen im Zuge der Befundaufnahme auftragsgemäß nicht stattgefunden (kein bautechnisches Gutachten), die Beschreibung der vorhandenen Bauausführungen erfolgte ausschließlich durch augenscheinliche Befundung des Gebäudebestandes (ohne Bauwerksöffnungen).
Der KFZ-Stellplatz 29 befindet sich im Freibereich an der Gartengasse, auf der gegenüberliegenden Straßenseite - westseitig des Umkehrplatzes - auf Grundstück Nr. 143/3.
1.855 m²
15,00 m²
351.200,00 EUR
kein Zubehör
35.120,00 EUR
175.600,00 EUR
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
keine Lasten Allenfalls
die sich aus dem Wohnungseigentum ergebenden Beschränkungen (§ 11 Abs 3 WEG),
die in der Verteilungsmasse nicht Deckung findenden Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft oder eines Miteigentümers soweit diese dem gesetzlichen
Vorzugspfandrecht unterliegen (§ 27 Abs 3 WEG),
die in der Verteilungsmasse nicht Deckung findenden Forderungen eines Mieters soweit diese
dem gesetzlichen Vorzugspfandrecht unterliegen (§ 42a MRG).
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Gemäß § 147 EO kann das Vadium ausschließlich in Form von Sparbüchern erlegt werden.
Die verpflichtete(n) Partei(en) hat(haben) nicht bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe des
Schätzwertes dem Exekutionsgericht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung des § 6 Abs.
1 Z 9 lit. a UStG 1994 verzichtet(n).
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der
Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich
der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht
enthaltenen Aufforderungen.
Die verpflichtete(n) Partei(en) haben die Besichtigung der Liegenschaft samt Zubehör durch
Kaufinteressenten zu gestatten. Auch Dritte haben die Besichtigung zu dulden.
Alle Edikte zum Fall:
2551 Enzesfeld-Lindabrunn, Gartengasse 39
2551 Enzesfeld-Lindabrunn, Gartengasse 39
2551 Enzesfeld-Lindabrunn, Gartengasse 39
2551 Enzesfeld-Lindabrunn, Gartengasse 39


