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Dienststelle:

BG Liesing (018)

Aktenzeichen:

9 E 11/24d

wegen:

Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum

Bekannt gemacht am:

17.11.2025

Versteigerungstermin:

am 13.01.2026 um 09:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Liesing, 1230, Haeckelstraße 8, Saal II (1.Stock)

Telefonkontakt:

+4318697647-46

Besichtigungszeit:

8.1.2026, 14.00 Uhr
an Ort und Stelle, ohne Beiziehung eines Aufsperrdienstes und ohne Beiziehung eines Gerichtsvollziehers
Die Besichtigung ist grundsätzlich von der
verpflichteten Partei und Dritten zu dulden.
Sollte der Zugang nicht gewährleistet werden, kann
über rechtzeitigen Antrag eines Bietinteressenten oder
des betreibenden Gläubigers ein Besichtigungstermin
mit Schlosser festgesetzt werden.

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Mo - Fr : 08:00 - 12:00 Uhr
Zimmer 7 / Erdgeschoss
Gegen Kostenersatz können Ablichtungen
angefertigt werden.

Sonstiges:

Die Objektgröße umfasst die Wohnungsgröße.
Es wird empfohlen von der Besichtigungsmöglichkeit Gebrauch zu machen.


Grundbuch:

01805 Liesing

EZ:

232

BLNr:

118

Liegenschaftsadresse:

Ketzergasse 286, Josef-Kutscha-Gasse 24

PLZ/Ort:

1230 Wien


Kategorie(n):

Eigentumswohnung

Beschreibung (WE):

Lage im 2. Stock, erreichbar über Stiegenhaus ohne Lift.
Vorraum, 2 Zimmer (dv. 1 Durchgangszimmer), Kabinett, AR, Bad, WC, Küche.
Überwiegende Ausrichtung zur Ketzergasse (etwa Südosten).
Küche gegen Hof ausgerichtet.
Bad und WC sind innenliegend, klein dimensioniert und unbelichtet.
Gas-Etagenheizung, Radiatoren.
Durchschnittlicher Erhaltungszustand.
Fassade stirnseitig gegen Ketzergasse 288 nicht gedämmt.

Objektgröße:

84,18 m²


Schätzwert:

296.000,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

29.600,00 EUR

Geringstes Gebot:

148.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
• Die sich aus dem Wohnungseigentum ergebenden Beschränkungen (§11 Abs. 3 WEG)
• Die in der Verteilungsmasse nicht Deckung findenden Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft oder eines Miteigentümers soweit diese dem gesetzlichen
Vorzugspfandrecht unterliegen (§ 27 Abs 3 WEG)
Alle Bieter müssen einen gültigen Lichtbildausweis
und einen Staatsbürgerschaftsnachweis (v.a. Reisepass, NICHT Führerschein, NICHT Berufsausweise) vorlegen.
Auf das Wr. AusländergrunderwerbsG wird hingewiesen.
Vollmachten (=Spezialvollmacht!) müssen beglaubigt
sein.
VADIUM: Es werden ausschließlich Sparbücher
(keine Sparkarten oder Sparkonten) akzeptiert, die mit
Losungswort gesichert sind oder auf den Namen des
identifizierten Kunden lauten.
Die verpflichtete Partei hat keine Erklärung im Sinn
des § 6 Abs.1 Z.9 lit.a UStG 1994 abgegeben.


Foto(s):

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Ausdruck vom: 01.12.2025 21:21:45 MEZ