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Dienststelle:

BG Leibnitz ()

Aktenzeichen:

7 E 49/23i

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft


Grundbuch:

66188 Wagna

EZ:

749

Grundstücksnr.:

562/12

BLNr:

4 und 5

Adresse:

Silberweg 16

PLZ/Ort:

8435 Wagna


Kategorie(n):

Einfamilienhaus

Beschreibung (WE):

Die Bewertungsliegenschaft befindet sich in einem ruhigen, überwiegend von Einfamilienhäusern und landwirtschaftlichen Nutzungen geprägten Umfeld der Marktgemeinde Wagna. Im unmittelbaren Umfeld der Liegenschaft befinden sich weder Banken, Nahversorger noch sonstige kommerzielle Infrastruktur. Die Stadt Leibnitz, wird in wenigen Fahrminuten mit dem PKW über die L 602 erreicht. In der Nähe der Bewertungsliegenschaft befindet sich eine Haltestelle des regionalen Autobusunternehmens.
Die Liegenschaft weist eine rechteckige Konfiguration auf. Es ist etwa 33 m lang und 23,5 breit und weist zum Zufahrtsweg nach Nordosten vom Silberweg bis zur östlichen Gebäudeseite starke Böschung auf. Dem Gebäude ist nordwestlich eine Terrasse vorgelagert, von der das Gelände zum Garten ebenfalls abgeböscht und mit Wasserbausteinen gestützt ist. Das Grundstück ist zum Teil mit einem Holzzaun auf einem Betonsockel und an der südwestlichen Grundgrenze mit einem Maschendrahtzaun eingefriedet. Die Freiflächen bestehen aus Wiese mit Büschen, Bäumen und Gestaltungsgrün.
Das etwa 1970/1971 errichtete Wohnhaus wurde in Massivbauweise errichtet und besteht aus einem Keller mit Garage, dem Erdgeschoss und einem mit Dachschrägen ausgebauten Dachgeschoss. Das Objekt bildet einen rechteckigen Grundriss und ist mit einem Satteldach abgedeckt. Die Dachhaut besteht aus Welleternit.
Die Außenfassade ist verputzt sowie mit Anstrich versehen. Das aufgehende Mauerwerk im Inneren ist gespachtelt und gestrichen. Die innere Erschließung erfolgt über massive Treppen, die Treppen sind mit keramischen Fliesen ausgestattet.
Im Dachgeschoss werden die beiden Abstellräume als Wohnräume genutzt. Diese Nutzung ist nicht von der Baubewilligung umfasst. Der Ausbau im Dachgeschoss weicht darüber hinaus vom bewilligten Einreichplan ab. Im Raum „Dachboden“ wurde mit ersten Ausbauarbeiten ebenfalls zu nicht bewilligten Wohnzwecken begonnen.
Die Fenster und Terrassen/Balkontüren sind mit Holzrahmen und Isolierverglasung ausgeführt. Im Dachgeschoss wurden an der nordöstlichen Gebäudestirn Kunststofffenster mit außen liegenden Rollos zur Verdunkelung eingebaut, im Vorraum des Dachgeschosses ist ein Dachflächenfenster aus Holz eingebaut, die beiden zu Wohnzwecken ausgebauten, nach Südwesten orientierten Räume, sind mit einer Balkontüre in Holzausführung bzw mit einem Holzfenster ausgestattet. Die Holzfenster und Balkontüren aus Holz sind zur Verdunkelung mit außen liegenden Fensterbalken ausgeführt.
Das Objekt wird über elektrische Radiatoren beheizt. Die Elektrik befindet sich nicht am letzten Stand der Technik, ist jedoch funktionsfähig.
Die Gehbeläge sind im Vorraum, in der Küche und in den Sanitärräumen Fliesen ausgestattet, in den Wohnräumen wurde im Erdgeschoss Parkett verlegt, das Dachgeschoss ist mit Laminatböden ausgestattet. Als Türen sind unterschiedliche Vollbautüren eingebaut. Im Erdgeschoss wurden die Deckenuntersichten teilweise mit abgehängten Holzpaneelen verkleidet.
Die Ausstattung der Sanitärräume ist in normaler Qualität ausgeführt worden.
Dem Erdgeschoss ist eine Holzerrasse vorgelagert, es wurden Pfosten, Pfetten und Sparren für eine Überdachung errichtet. Vom südwestlichen Zimmer im Dachgeschoss ist ein Balkon erschlossen.
Der Keller ist teilweise keramisch verfliest und wird zum großen Teil als Werkstatt genutzt. Von der mit einer Holzkonstruktion mit Trapezblecheideckung überdachten Zufahrt wird eine mit einem Kipptor gesicherte Garage erreicht.
Die frei stehende Garage ist aufgrund der Ausführung als wertlos zu bezeichnen.
Das Gebäude weist eine nicht mehr zeitgemäße Bauausführung und Ausstattung auf. Die Fliesen und die Sanitärausstattung entsprechen ebenso wie die Raumaufteilung nicht mehr den modernen Wohnansprüchen. Das Objekt weist davon abgesehen im Inneren einen, dem Alter entsprechenden, normalen erhaltenen Allgemeinzustand auf, im Keller besteht jedoch nicht zuletzt durch die massiven Hochwassereinflüsse im Jahr 2023 erhöhter Instandhaltungs- und Instandsetzungsbedarf, der nicht durch in der normalen Alterswertminderung umfasst ist. Dieser wird durch die Zustandsnote 2,5 nach HEIDECK berücksichtigt.

Grundstücksgröße:

792 m²

Objektgröße:

307,38 m²

Anschlüsse:

Wasser, Kanal, Strom


Baubewilligung:

eine Baubewilligung vom 9.6.1970 zu Zahl 153/9-1970-L

Benützungsbewilligung:

Benützungsbewilligung vom 17.5.1976 zu Zahl 153/9-1976-L

Widmung:

Die Liegenschaft ist im geltenden Flächenwidmungsplan der Gemeinde laut der mir übermittelten Widmungsbestätigung teilweise als „Allgemeines Wohngebiet“ WA mit einer Bebauungsdichte von 0,2 bis 0,6, sowie teilweise als Sanierungsgebiet Hochwasser „Allgemeines Wohngebiet“ WA (HW) mit einer Bebauungsdichte von 0,2 bis 0,6 und teilweise als „Freiland“ ausgewiesen. Das Grundstück ist mit einem Flächenausmaß von 123 m² (gemessen aus dem GIS-Steiermark) im nordwestlichen Bereich der Liegenschaft als Freiland ausgewiesen.
Von der Gemeinde wurde mir dazu mit Schreiben vom 3.9.2024 mitgeteilt, dass „gemäß dem Entwurf des derzeit laufenden Verfahrens zur Flächenwidmungsplan-Revision 5.0 in Folge der Hochwasserkatastrophe vom August 2023 auch das gegenständliche Grundstück „gänzlich in Freiland rückgewidmet werden könnte. Der Entwurf ist allerdings noch nicht rechtskräftig beschlossen. Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft war im Jahr 2023 massiv vom Hochwasser betroffen.
Das von der Marktgemeinde Wagna mit der Umsetzung der Revision des Flächenwidmungsplans beauftragte Raumplanungsbüro Heigl Consulting Ziviltechniker GmbH hat mir ergänzend dazu mitgeteilt, dass die Rückwidmung in Freiland vorgesehen ist, dies jedoch mit der Nachfolgewidmung WA-Wohnen Allgemein. Die Nachfolgewidmung ist von der Umsetzung eines Hochwasserschutzes (gemeinsam mit der Stadt Leibnitz) abhängig, an dem bereits gearbeitet wird. Wann die Maßnahmen auch baulich umgesetzt sein werden kann derzeit nicht beurteilt werden.

Bestandsverhältnisse:

bestehen keine


Stichtag:

22.07.2024

Schätzwert:

270.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Als Zubehör ist eine Einbauküche mit furnierten Korpussen und einer Kunststoffarbeitsplatte vorhanden. Sie besteht aus Unterschränken und Oberschränken mit offenen Regalen. Die Küche ist mit einem Cerankochfeld, einer Spüle, einem Geschirrspüler, einem Dunstabzug und einem frei stehenden Kühlschrank ausgestattet. Unter dem Cerankochfeld fehlt der Einbaukörper, es ist kein Backrohr vorhanden.
Dem Zubehör kommt kein gesonderter Wert zu.

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

0,00 EUR

Lasten:

Es besteht ein Pfandrecht zu C-LNR 13a, weitere Lasten sind nicht bekannt


Sonstige Hinweise:

Es wird nochmals auf das laufende Revisionsverfahren betreffend die Flächenwidmung der Liegenschaft hingewiesen.

erstellt von:

Mag. Dr. Martin Ozimic
8010 Graz, Kerschhoferweg 27

Ausdruck vom: 03.10.2025 08:24:20 MESZ