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Dienststelle:

BG Innsbruck (811)

Aktenzeichen:

20 E 39/24k

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

08.07.2025

Versteigerungstermin:

am 16.09.2025 um 09:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Innsbruck, Brunecker Straße 3, Verhandlungssaal 1, 1. Stock

Besichtigungszeit:

26. August 2025 um 11:00 Uhr

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Bezirksgericht Innsbruck, Brunecker Straße 3, Zimmer 3.11, 3. Stock
Ausnahmslos von 08:00 bis 12:00 Uhr

Sonstiges:

Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung
gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 verzichtet.
Der oben in der Mitte anzuklickende „Anhang zum Edikt“ ist zu beachten!
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
Gemäß § 11 Abs 3 Wohnungseigentumsgesetz sind im Fall der Zwangsversteigerung eines
Miteigentumsanteils die durch das Wohnungseigentum bewirkten Beschränkungen vom Ersteher
ohne Rücksicht auf den bücherlichen Rang und ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen.
Gemäß § 27 Abs 3 Wohnungseigentumsgesetz ist die durch ein Vorzugspfandrecht besicherte
Forderung im Fall einer Zwangsversteigerung des Miteigentumsanteils durch Barzahlung zu
berichtigen, soweit sie in der Verteilungsmasse Deckung findet, ansonsten ist sie aber vom Ersteher
ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen.


Grundbuch:

81113 Innsbruck

EZ:

125

Grundstücksnr.:

.344

BLNr:

3

Liegenschaftsadresse:

Kiebachgasse 6

PLZ/Ort:

6020 Innsbruck


Kategorie(n):

Wohnungseigentumsobjekt

Beschreibung (WE):

2 Zi. Wohnung im 2. Obergeschoß, ohne Lift, bestehend aus Vorraum, Küche, Badezimmer, Wohnraum und Schlafraum. Aufenthalts- und Schlafräume natürlich belichtet und belüftet, Badezimmer innenliegend; teilw. sanierungsbedürftig, derzeit nur mittels Einzelofen im Wohnraum beheizbar;

Grundstücksgröße:

212 m²

Objektgröße:

50,00 m²


Schätzwert:

215.900,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

21.590,00 EUR

Geringstes Gebot:

107.950,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Es wird ausdrücklich die Einsichtnahme in das Langgutachten der Sachverständigen Kathrin Reitz Msc.
MRICS empfohlen, insbesondere zum Zustand der sanitären Einrichtungen.
Hinsichtlich des Zubehörs wird auf das Schätzgutachten verwiesen und darauf, dass die im Objekt
vorhandene Küchenzeile als alt und nicht wertrelevant eingestuft wurde.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium ist gemäß § 179 Abs 1 EO ausschließlich in Form einer (inländischen) Sparurkunde zu
erlegen (KEIN BARGELD!).
Natürliche Personen haben vor dem Bieten einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass oder
Personalausweis) vorzulegen. Vertreter juristischer Personen haben entsprechende Unterlagen, aus
denen sich ihre Vertretungsbefugnis ergibt (zB Firmenbuchauszug, Auszug aus dem Vereinsregister)
und die nicht älter als 7 Tage sein dürfen, vorzulegen. Personen, die für eine andere Person bieten,
haben eine qualifizierte Vollmacht (eine öffentliche bzw öffentlich beglaubigte Vollmacht) mitzubringen.
Die Verpflichtete Partei hat zum Besichtigungstermin Kaufinteressenten die Besichtigung der
Liegenschaft und des Zubehörs zu gestatten.


Lageplan:

nicht verfügbar

Grundriss(e):

nicht verfügbar

Foto(s):

nicht verfügbar

Ausdruck vom: 16.07.2025 17:59:05 MESZ