Kurzgutachten
BG Donaustadt ()
68 E 39/25h
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
01651 Aspern
6028
467/4
46,47
Böckingstraße 13/Pilotengasse 118
1220 Wien
Wohnungseigentumsobjekt, Sonstiges
Bewertungsgegenständlich sind zwei Motorrad-Stellplätze.
B-lfd. Nr. 46 - 2/1635-Anteile – Motorrad-Stellplatz in Garage M01
B-lfd. Nr. 47 - 2/1635-Anteile – Motorrad-Stellplatz in Garage M02
Die gegenständliche Liegenschaft liegt im 22. Wiener Gemeindebezirk in der Katastralgemeinde Kagran. Die Liegenschaft umfasst eine Grundstücksfläche von 1.334 m². Darauf befindlich eine um das Jahr 2019/2020 erbaute Wohnhausanlage welche im Zeitpunkt der Befundaufnahme Kellergeschoß, Erdgeschoß, Obergeschoß und drei Dachgeschoße umfasst. Die Wärme- und Warmwasserversorgung erfolgt mittels zentraler Haus-Gaskesselheizung. Der Gebäudebestand befindet sich in einem dem Alter entsprechenden Bauzustand und in einem insgesamt sehr guten Erhaltungszustand.
Die bewertungsgegenständlichen Wohnungseigentumsanteile (Motorrad-Stellplätze) sind im Untergeschoß (Tiefgarage) situiert. Laut Nutzwertgutachten umfassen die beiden Stellplätze jeweils eine Fläche von 3,30 m².
Das Langgutachten enthält eine detaillierte Beschreibung des Gebäudebestandes sowie der bewertungsgegenständlichen Wohnungseigentumsanteile. Die Energiekennzahlen sind im Langgutachten genannt.
1.334 m²
Strom, Gas, Wasser, Kanal
07.05.2018
24.03.2020
Der zum Bewertungsstichtag gültige Flächenwidmungs- und Bebauungsplan (Plannummer: 7702, Kundmachung am 30.06.2005) weist für die Grundstücksfläche unter Einhaltung eines straßenseitigen, 5 bzw. 8 m tiefen Vorgartens, für eine Trakttiefe von ca. 18 bzw. 25 m die Widmung Bauland Wohngebiet, Bauklasse I mit 7,5 m Höhenbeschränkung, offene oder gekuppelte Bauweise aus. Die restliche Grundstücksfläche ist gärtnerisch zu gestalten.
Dem gefertigten Sachverständigen liegen keine Angaben darüber vor, ob die Stellplätze vermietet sind. Zum Zeitpunkt der Befundaufnahme waren keine Fahrzeuge auf den Stellplätzen abgestellt. Im Hinblick darauf, dass von der verpflichteten Partei bei der Befundaufnahme niemand teilgenommen hat, war eine Befragung nicht möglich. Gemäß Auskunft evi.gv.at wurde die verpflichtete Partei im Firmenbuch infolge beendeter Liquidation gelöscht. Für die Wertermittlung wird die Bestandsfreiheit unterstellt.
20.11.2025
10.000,00 EUR
kein Zubehör
1. Vorzugspfandrecht laut Grundbuch (siehe Langgutachten Kapitel 3.5.7)
2. Dienstbarkeit (dingliches Recht), welche die gesamte Liegenschaft betrifft und daher nicht wertrelevant ist (siehe Langgutachten Kapitel 3.6.7)
Der Schätzwert beträgt EUR 5.000,00 je Stellplatz, somit insgesamt EUR 10.000,00 für die beiden bewertungsgegenständlichen Stellplätze.
2/1635-Anteile – Motorrad-Stellplatz in Garage M01 – EUR 5.000,00
2/1635-Anteile – Motorrad-Stellplatz in Garage M02 – EUR 5.000,00
Der Schätzwert enthält keine Umsatzsteuer.
Eine Fotodokumentation ist im Langgutachten enthalten.
Der Sachverständige weist vollinhaltlich auf das Langgutachten samt Beilagen hin; das Kurzgutachten stellt lediglich einen stark komprimierten Überblick über den Bewertungsgegenstand dar.
Es wird ausdrücklich empfohlen, von der Besichtigungsmöglichkeit Gebrauch zu machen und den Bewertungsgegenstand persönlich in Augenschein zu nehmen.
Matthias Funk-Fantini
1080 Wien, p/A Alfred H. Fritz Immobilien, Feldgasse 3
