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Dienststelle:

BG Neunkirchen (233)

Aktenzeichen:

9 E 28/24m

wegen:

Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft

Bekannt gemacht am:

11.06.2025

Versteigerungstermin:

am 21.08.2025 um 10:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht, 2620 Neunkirchen, Triester Straße 16, EG, Verhandlungssaal 1

Telefonkontakt:

02635 62031 DW 141

Besichtigungszeit:

Kapellengasse 5, 2620 Loipersbach
14.08.2025, 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Sonstiges:

Für 14.8.2025, 17:00 – 19:00 Uhr, wird die Besichtigungszeit für die zu versteigernde Liegenschaft
festgesetzt und den Parteien aufgetragen, den Kauflustigen ungehinderten Zutritt zu gewähren.
Wird die Besichtigung zu Unrecht verweigert, kann sie mit Beiziehung des Gerichtsvollziehers erzwungen
werden; darüber hinaus entstehenden gegebenenfalls Schadenersatzansprüche.
Das geringste Gebot ist der Schätzwert (§ 352a Abs 3 EO). Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf
nicht statt.
Gem. § 847 ABGB, § 352a Abs 2 EO bleiben die Lasten unberührt; auch wenn sie
nicht durch das Meistbot gedeckt sind, müssen sie vom Ersteher daher ohne Anrechnung
auf das Meistbot übernommen werden.
Dinglich Berechtigte sind nicht Beteiligte des Verfahrens. Sie sind nicht einzuvernehmen, zu Tagsatzungen
zu laden und Beschlüsse sind ihnen nicht zuzustellen (§ 352 Z 4 EO).
Die auf die Liegenschaft sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle und das Schätzungsgutachten
können von den Interessenten in der oben aus der Geschäftszahl ersichtlichen Gerichtsabteilung während der Geschäftsstunden
beim Bezirksgericht Neunkirchen eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzgutachtens
sind gegen Kostenersatz erhältlich.
Die zu leistende Sicherheit (Vadium) beträgt 10% des Schätzwerts, zumindest jedoch
1 000 Euro. Als Sicherheitsleistung kommen nur Sparurkunden in Betracht. Auch
eine Sparurkunde, die durch Losungswort gesichert ist oder die auf den Namen des gemäß
§ 40 Abs. 1 BWG identifizierten Kunden lautet, ist als Sicherheitsleistung geeignet.
Das Gericht kann hierüber auch ohne Angabe des Losungsworts verfügen (§ 179 EO).
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden
Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden
aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben , die auf der oben bezeichneten Liegenschaft
pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher
unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben,
wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung
mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher unter gleichzeitiger
Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären. Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen,
von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen
Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind,
müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese
Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden
würden.
Im übrigen wird auf das Versteigerungsedikt unter http://www.edikte.justiz.gv.at verwiesen.


Grundbuch:

23317 Loipersbach

EZ:

344

Grundstücksnr.:

689/79

BLNr:

4,5,6,7,8

Liegenschaftsadresse:

Kapellengasse 5

PLZ/Ort:

2620 Loipersbach


Kategorie(n):

Einfamilienhaus

Beschreibung (WE):

Auf der gegenständlichen Liegenschaft befindet sich mit einem Abstand zur vorderen Grundgrenze von rund 3m ein unterkellertes Einfamilienhaus mit Erdgeschoß und teilweise ausgebautem Dachgeschoß. Des Weiteren befindet sich ein Nebengebäude mit ca. 49,50m² auf der gegenständlichen Liegenschaft.
Das Erdgeschoß liegt um rund 50cm über Terrain. Der Bereich vom straßenseitigen Zugang bis zum Wohnhaus und bis zum Nebengebäude, welches lt. Auskunft u.a. als einfache Garage verwendet wurde, ist einfach befestigt.
Die verbleibende Freifläche ist als einfacher Garten ausgestaltet.
Zur Straße hin ist ein schlossermäßig gefertigter Zaun auf einem Sockelmauerwerk vorhanden.

Grundstücksgröße:

1.009 m²


Ausrufpreis:

322.000,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

32.200,00 EUR

Geringstes Gebot:

322.000,00 EUR


Foto(s):

Fotos siehe Langgutachten (172 KB)

Ausdruck vom: 10.08.2025 08:17:50 MESZ