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Dienststelle:

BG Oberpullendorf ()

Aktenzeichen:

9 E 4/24t

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft


Grundbuch:

33058 Tschurndorf

EZ:

521

Grundstücksnr.:

532

BLNr:

5

Adresse:

Brunnenstraße 45

PLZ/Ort:

7332 Tschurndorf


Kategorie(n):

Einfamilienhaus

Beschreibung (WE):

Bei der gegenständlichen Liegenschaft handelt es sich um ein, mit einem Wohnhaus, bebautes Grundstück.
Das Wohnhaus ist im südöstlichen Bereich von Grundstück Nr. 532 in massiver Bauweise und harter Deckung errichtet. Die Grundrissform des Gebäudes ist viereckig. Das Ge-bäude steht nicht in Bauflucht zum Nachbargebäude. Das Objekt besteht aus Keller- und Erdgeschoß. Der Dachraum ist über eine Dachbodentreppe vom Vorraum aus erreichbar und wird nicht genutzt. Der Wohnhauseingang befindet sich an der Südost-seite des Gebäudes und ist über vier Waschbetonstufen und ein Podest erreichbar. Im Erdgeschoß befindet sich an der Nordwestseite eine Terrasse mit Fliesenbelag. Es ist ein Holzgeländer mit Sprossenteilung hergestellt und die Decke ist mit einer Nut- und Federbrettverkleidung mit Anstrich versehen.
Der Vorgarten ist teilweise begrünt und mit Ziersträuchern bepflanzt. Die Zufahrt ist ge-schottert. Südöstlich ist eine betonierte Fläche hergestellt. Der Garten ist begrünt und mit Bäumen bepflanzt. Im Garten ist eine Me-tallgerätehütte vorhanden. Die Liegenschaft ist nicht eingefriedet.

Grundstücksgröße:

2.820 m²

Objektgröße:

187,50 m²

Anschlüsse:

Strom, Wasser, Kanal, Gas


Baubewilligung:

21.06.1977, Zl. 20/1977

Benützungsbewilligung:

Benützungsbewilligung nicht im Bauakt aufliegend

Widmung:

Bauland-Wohngebiet, Hausgärten, Wald

Bestandsverhältnisse:

1/1-Anteil: Gertrud Berger, geb. 26.11.1941


Stichtag:

27.07.2022

Schätzwert:

202.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

nicht festgestellt

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

nicht festgestellt

Lasten:

siehe C-Blatt Grundbuch 33058 Tschurndorf, EZ 521, BG Oberpullendorf


Sonstige Hinweise:

Der Bau- und Erhaltungszustand des Wohnhauses ist – in Anlehnung an die Zustands-wertminderung nach HEIDECK (siehe Tab. 4) – als gut zu bezeichnen. Es ist ein Sanie-rungs- und Renovierungsbedarf gegeben. Im Traufenpflasterbereich sind Setzungen augenscheinlich erkennbar.
Der Bau- und Erhaltungszustand der Außenanlagen ist als befriedigend zu bezeich-nen.

erstellt von:

Friedrich Hoffmann
7331 Weppersdorf, Brunnengasse 37

Ausdruck vom: 24.11.2024 03:05:40 MEZ