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Berichtigte Fassung
Dienststelle:

BG Linz (452)

Aktenzeichen:

23 E 1817/25y

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Letzte Änderung am:

09.07.2026


Die Liegenschaft(en) Grundbuch

45204 Lustenau EZ 1157
Grundstücksnr. 151/1; BLNr. 1
4020 Linz, Wiener Str. 27a

samt dem im Schätzungsprotokoll verzeichneten Zubehör wird/werden dem Meistbietenden auf Grund der Versteigerungsbedingungen um das Meistbot von 280.000,00 EUR zugeschlagen.

Überbote können binnen 14 Tagen nach dieser Verlautbarung bei diesem Gericht angebracht werden.

Das Überbot muss sich mindestens auf einen Betrag von 350.000,00 EUR stellen.


Sonstiges:

Der Zuschlag der Liegenschaft EZ 1157, Grundbuch 45204 Lustenau an Raiffeisenbank Region Neufelden eGen, FN 77626g, Markt 17, 4113 St. Martin im Mühlkreis, ist rechtswirksam.
Begründung:
Aufgrund der Vorlage der Erklärung nach § 16 Abs 1 Z 3 OÖ GVG am 7.7.2026 ist der unter Vorbehalt des Vorliegens einer Eintragungsvoraussetzung gemäß § 16 Abs 1 OÖ GVG
erfolgte Zuschlag rechtswirksam.
Der Zuschlag kann durch ein Überbot unwirksam gemacht werden.
Das Überbot muss mindestens EUR 350.000,00 betragen.


Lageplan:

Lageplan (5 KB)

Grundriss(e):

Grundriss (5 KB)

Foto(s):

Foto (5 KB)


Bekannt gemacht am 9.7.2026

Sonstiges Edikt

"Sonstiges" von Der Zuschlag erfolgt unter dem Vorbehalt, dass dieser gem. § 20 oö GVG erst bei Vorliegen, einer erforderlichen Eintragungsvoraussetzung gem. § 16 Abs 1 oö GVG rechtswirksam, wird., Der Zuschlag kann durch ein Überbot unwirksam gemacht werden., Überbote können binnen 14 Tagen nach Veröffentlichung in der Ediktsdatei des für rechts-, wirksam erklärten Zuschlags beim Bezirksgericht Linz angebracht werden. Gleichzeitig ist, dem Gericht anzubieten, dass ein Viertel des angebotenen Kaufpreises durch gerichtlichen, oder notariellen Erlag von Bargeld oder Sparurkunden binnen sieben Tagen nach gerichtlicher, Aufforderung sichergestellt werden wird. auf Der Zuschlag der Liegenschaft EZ 1157, Grundbuch 45204 Lustenau an Raiffeisenbank Region Neufelden eGen, FN 77626g, Markt 17, 4113 St. Martin im Mühlkreis, ist rechtswirksam., Begründung:, Aufgrund der Vorlage der Erklärung nach § 16 Abs 1 Z 3 OÖ GVG am 7.7.2026 ist der unter Vorbehalt des Vorliegens einer Eintragungsvoraussetzung gemäß § 16 Abs 1 OÖ GVG, erfolgte Zuschlag rechtswirksam., Der Zuschlag kann durch ein Überbot unwirksam gemacht werden., Das Überbot muss mindestens EUR 350.000,00 betragen. geändert.


Ausdruck vom: 06.08.2026 03:13:37 MESZ