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Dienststelle:

BG Urfahr ()

Aktenzeichen:

12 E 79/26t

wegen:

Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils


Grundbuch:

45212 Urfahr

EZ:

1939

Grundstücksnr.:

421/8

BLNr:

55

Adresse:

Linke Brückenstr. 11

PLZ/Ort:

4040 Linz


Kategorie(n):

Eigentumswohnung

Beschreibung (WE):

433/10000-Liegenschaftsanteile B-LNr. 55, WEG an W 1
Wohnung (Top) W 1 im EG eines 8-geschossigen und unterkellerten Mehrparteien-Wohngebäudes (Eckgebäude mit hofseitigen Hauseingang und Stiegenhaus sowie einem Geschäft im EG mit separatem Eingang). Je Geschoss (1. – 8.OG) drei Wohnungen, insgesamt inkl. 2 Wohnungen im EG: 23 Wohnungen. Die Wohnung liegt im hofseitigen Gebäudeteil, Personenlift im Stiegenhaus integriert, EG liegt im Halbstock, Haltestellen in allen Geschossen,
Wohnungsausrichtung: Südost und Nordwest, Wohngebäude/Wohnung: normaler Bau- und Instandhaltungszustand (dem Baualter entsprechend), Gasetagenheizung (Einleitung des Fernwärmeanschlusses im Gebäude zum Stichtag von der Hausverwaltung und der Linz AG geplant, sofern 5 Wohnungseigentümer anschlussbereit sind (der Einbau der Wohnungsstation in den einzelnen Wohnungen obliegt dem jeweiligen Eigentümer), Radiatorenheizung, Ausstattung der Wohnung teils zeitgemäß, teils betagt/abgewohnt.
Wohnung bestehend aus: Vorraum (Gang), WC, Bad, Küche, Wohnzimmer, Schlaf- und Kinderzimmer
Nutzfläche ca. 73 m², Nutzungsrecht Kellerabteil lt. WEG-Vertrag.
Näheres siehe Langgutachten

Grundstücksgröße:

349 m²

Objektgröße:

73,00 m²

Anschlüsse:

Öffentliche Wasserversorgung und Kanalisation, Strom-, Gas- bzw. demnächst Fernwärme-, Telefonnetz, Müllabfuhr


Baubewilligung:

1958, 1962 (Errichtungsbewilligung Personenaufzug)

Benützungsbewilligung:

1962

Widmung:

Wohngebiet

Bestandsverhältnisse:

keine


Stichtag:

8.4.2026

Schätzwert:

195.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Zubehör lt. Nutzwertgutachten: Kellerabteil Nr. 1 (im Schätzwert mitberücksichtigt)

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

nicht festgestellt

Lasten:

Bezüglich Geldlasten wird Lastenfreiheit unterstellt, keine wertrelevanten Satzlasten.


erstellt von:

Mag. Dr. Walter Edtmaier
4040 Linz, Neugasse 9

Ausdruck vom: 01.07.2026 23:27:12 MESZ