Kurzgutachten
BG Voitsberg ()
7 E 35/25d
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
63303 Bärnbach
1389 und 1383
.1, 686/16 und .683
10 und 30
Packer Straße 12
8570 Bärnbach
Eigentumswohnung
Für das gegenständliche Wohnhaus wurde von der zuständigen Baubehörde im Jahr 1952 die Baubewilligung für die Errichtung eines 6-Familienwohnhauses erteilt. Im Jahr 1989 wurde die diesbezügliche Benützungsbewilligung ausgestellt. Im Jahr 1998 wurde für die gegenständliche Wohnung die Baubewilligung für den Umbau der bestehenden Wohnung und für den Dachgeschoss-Ausbau genehmigt. Die dazugehörige Benützungsbewilligung wurde im Jahr 1999 zugestellt. Das Nutzwertgutachten weist insgesamt 5 Wohnungen anstelle von 6 Wohnungen auf.
Das in Massivbauweise errichtete und mit einem Walmdach in Eternitschabloneneindeckung ausgestattete Gebäude ist zur Gänze unterkellert und umfasst ein Erdgeschoss, ein Obergeschoss sowie ein ausgebautes Dachgeschoss.
Die bewertungsgegenständliche Wohnung „W 5“ erstreckt sich über das Obergeschoss und das Dachgeschoss. Die Wohnung beinhaltet laut Nutzwertgutachten im Obergeschoss einen Flur, ein Bad/WC, eine Küche, drei Zimmer und einen Abstellraum. Das Dachgeschoss ist über eine innenliegende Wendeltreppe begehbar und besteht aus einer Galerie, zwei Zimmern und einem Bad/WC. Die Wohnnutzfläche beträgt insgesamt 113,98m². Des Weiteren sind der Wohnung der Keller 1 mit einer Nutzfläche von 15,45m² und der Keller 2 mit einer Nutzfläche von 14,31m² laut Nutzwertgutachten als Zubehör zugeordnet. In der Natur stellen die beiden Kellerräume Durchgehkellerräume dar.
Das Wohnhaus verfügt über keinen Personenaufzug.
Die Beheizung der Wohnung „W 5“ erfolgt über einen Einzelofen mit festen Brennstoffen. Im Obergeschoss ist ein Kachelofen situiert. Zusätzlich gibt es Elektro-Speicheröfen. Es ist keine Zentralheizung vorhanden.
Die Zubehörfläche ist nicht eingefriedet und besteht aus asphaltierten Flächen sowie aus Grünflächen. Darüber hinaus gibt es einen Müllplatz, Wäschestangen und das allgemeine, begrünte Grundstück 686/16.
An Instandsetzungsarbeiten wurden laut Parteienangaben folgende Maßnahmen durchgeführt: Etwa im Jahr 2015 wurden die Elektro-Speicheröfen erneuert, teilweise neue Elektroleitungen installiert und ein neuer Boiler mit einem Verbau montiert. Ungefähr im Jahr 2019 wurden die Fassaden saniert und gefärbelt, die alten Dachrinnen ersetzt, sowie neue Kunststofffenster samt Rollos bzw. fallweise Insektenschutz eingebaut. Das Kamintürl im Spitzboden wurde ca. im Jahr 2023 ausgetauscht.
Das Nutzwertgutachten wurde von der zeichnenden Sachverständigen beim zuständigen Bezirksgericht erhoben. Es sind keine Parifizierungspläne in der Urkundensammlung vorhanden, weshalb bei der Befundaufnahme keine stichprobenartigen Kontrollmessungen durchgeführt werden konnten. In Abänderung zum Nutzwertgutachten sind der Keller 1 und der Keller 2 kein separates Zubehör, sondern als Durchgehkeller ausgeführt.
Für das gegenständliche Garagengebäude wurde von der zuständigen Baubehörde im Jahr 1961 die Baubewilligung für die Errichtung von 8 PKW-Garagen erteilt und im selben Jahr die diesbezügliche Benützungsbewilligung ausgestellt. Eine weitere Bau- und Benützungsbewilligung für die Errichtung einer vierboxigen PKW-Garage wurde im Jahr 1968 genehmigt. Für den Altbestand mit 3 Garagen auf der Südseite liegen keine Unterlagen bei der Baubehörde vor. Im Nutzwertgutachten sind insgesamt 15 Garagen angeführt.
Das in Massivbauweise errichtete und mit einem Pultdach in Blecheindeckung ausgestattete Gebäude ist nicht unterkellert und umfasst ein Erdgeschoss. Der südseitige Garagenteil ist in Massivbauweise mit einem Satteldach ausgeführt.
Die bewertungsgegenständliche Garage „G 5“ ist mit einem Pultdach eingedeckt und besitzt laut Nutzwertgutachten eine Nutzfläche von 15,00m².
Die Zubehörfläche ist nicht eingefriedet und besteht aus asphaltierten Flächen sowie aus Grünflächen.
An Instandsetzungsarbeiten wurden laut Parteienangaben folgende Maßnahmen durchgeführt: Etwa im Jahr 2025 wurde die Dacheindeckung des Pultdaches aus Blech erneuert. Darüber hinaus wurden keine wesentlichen Erhaltungs- bzw. Verbesserungsmaßnahmen vorgenommen.
Das Nutzwertgutachten wurde von der zeichnenden Sachverständigen beim zuständigen Bezirksgericht erhoben. Es sind keine Parifizierungspläne in der Urkundensammlung vorhanden, weshalb bei der Befundaufnahme keine stichprobenartigen Kontrollmessungen durchgeführt werden konnten.
2.282 m²
113,98 m²
Strom, Wasser, Kanal
siehe Langgutachten
siehe Langgutachten
Kerngebiet (KG), 0,5 - 0,8 bzw. Gewerbegebiet (GG), 0.2 - 0,8
Eigennutzung - die Bewertung erfolgt bestandsfrei.
14.01.2026
170.300,00 EUR
Küche inkl. E-Geräte
700,00 EUR
siehe Langgutachten
siehe Langgutachten
Ing. Claudia Zöberer
8580 Köflach, Kleinwöllmiß 128/6
