Versteigerung - WE an G 71 - Partie C
25 E 2632/25t
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
20.07.2026
am 9.9.2026 um 10:30 Uhr
Bezirksgericht Dornbirn, Verhandlungssaal 28/II
+43 5 76014 3486 00 08, -31
Die Besichtigung der Liegenschaften findet am 02.09.2026, 11.00 Uhr, statt.
Aus der Ediktsdatei (www.edikte.justiz.gv.at) ist das gesamte Schätzgutachten zu ersehen.
92001 Dornbirn
10811
.2734
191
Bahnhofstrasse 26+28
6850 Dornbirn
Wohnungseigentumsobjekt
10/6680 Anteile BLNr 191
(Wohnungseigentum an G 71)
(Kfz-Einstellplatz in der Tiefgarage)
2.760 m²
190,00 m²
325.170,00 EUR
kein Zubehör
32.517,00 EUR
162.585,00 EUR
Die obbezeichneten Liegenschaften, nämlich Partie A (Wohnungseigentum an GR 13), Partie B (Wohnungseigentum an GR 14), Partie C (Wohnungseigentum an G 71) und Partie D (Wohnungseigentum an G 74) werden ausschließlich gemeinsam und zwar –
einschließlich des Zubehörs von EUR 7.700,00 - zum geringsten Gebot von EUR 162.585,00 ausgeboten (§ 146 Abs 1 Z 3 EO).
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*) Es wird darauf hingewiesen, dass das Zubehör, insbesondere Kellerabteile, Terrassen, außenliegende Abstellräume und Gartenflächen, im Grundbuch nicht eingetragen sind. Ist eine Fläche oder ein Raum weder als Zubehör zu einem bestimmten Wohnungseigentumsobjekt noch als eigenes hnungseigentumsobjekt im Grundbuch eingetragen, handelt es sich um allgemeine Teile der Liegenschaft (vgl OGH vom 02.08.2012 in 4 Ob 108/12 d). Allfällige damit verbundene Streitigkeiten bleiben der Klärung auf dem Rechtsweg vorbehalten.
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**) Nach den Erhebungen der Sachverständigen fand sich im Bauakt der Stadt Dornbirn kein Baubescheid zur gegenständlichen Liegenschaft. Aufgrund des Kaufvertrages und Vertrag zur Einräumung von Wohnungseigentum (TZl 1558/72) und des Msch-Beschlusses 23/70 geht die Sachverständige von einer Bebauung der Liegenschaft mit einem Wohn- und Geschäftshaus Anfang der 1970er Jahre aus. Allfällige damit verbundene Streitigkeiten bleiben der Klärung auf dem Rechtsweg bzw vor den verwaltungsbehördlichen Instanzen vorbehalten.
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***) Wie sich aus dem Sachverständigengutachten weiters ergibt, wird nach den Angaben der Hausverwaltung vplus derzeit ein umfassendes Sanierungskonzept des Wohn- und Geschäftsgebäudes Bahnhofstraße 26+28 ausgearbeitet. Die Kosten dafür sind nur in geringem Ausmaß durch die Rücklagen gedeckt. Eine umfassende Generalsanierung der Anlage werde grob mit ca EUR 3.000.000,00 beziffert (Bewertungsgutachten Seiten 29 ff). Die Sachverständige empfiehlt einem künftigen Erwerber, vor Abschluss eines Kaufvertrages mit der zuständigen Hausverwaltung (vplus) Kontakt aufzunehmen, um den aktuellen Stand der Rücklagen, die geplanten bzw. bereits beschlossenen Sanierungsmaßnahmen sowie die damit verbundenen Kosten- und Finanzierungsanteile zu erheben. Nach derzeitigem Stand der geplanten Sanierungsarbeiten ist eine Berücksichtigung bei der Bewertung noch nicht möglich.
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Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind mit Ausnahme allenfalls bestehender wirksam begründeter Bestandrechte keine Lasten zu übernehmen.
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Natürliche Personen haben vor dem Bieten einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis) vorzulegen. Vertreter juristischer Personen haben entsprechende Unterlagen, aus denen sich ihre Vertretungsbefugnis ergibt (zB Firmenbuchauszug, Auszug aus dem Vereinsregister) und die nicht älter als 7 Tage sein dürfen, vorzulegen. Personen, die für eine andere Person bieten, haben eine qualifizierte Vollmacht (eine öffentliche bzw öffentlich beglaubigte Vollmacht) mitzubringen.
Alle Edikte zum Fall:
6850 Dornbirn, Bahnhofstrasse 26+28
6850 Dornbirn, Bahnhofstrasse 26+28
6850 Dornbirn, Bahnhofstrasse 26+28
6850 Dornbirn, Bahnhofstrasse 26+28















