Kurzgutachten
BG Korneuburg ()
9 E 42/23g
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
11026 Hagenbrunn
968
2429
1
Erste Gasse 2
2201 Hagenbrunn
Einfamilienhaus
Ehemaliges Wohnhaus, bestehend aus einem Erdgeschoß (ohne Dachbodenausbau und vermutlich mit Teilunterkellerung)
Nebengebäude
518 m²
Aufschließungen auf öffentlichem Grund:
Kanal-, Wasser-, Strom-, Gas- und Telefonleitungen
Baubescheid: 05.05.1970 (Einfamilienhaus und Garage – nachträgliche Bewilligung)
Benützungsbewilligungsbescheid: 26.01.1971 (Einfamilienhaus und Garage – Voraussetzung der Mangelbeseitigung). Ein kompletter Bauakt, welcher gänzlich dem Naturstand entsprechende Planunterlagen vom Gesamtumfang sowie Bau- und Benützungsbewilligungsbescheide bzw. Fertigstellungsmeldungen zum Inhalt hat, soll nicht vorhanden sein. Der Ursprung der Bausubstanz ist nicht bekannt. Im Bauakt liegt weiters ein Einreichplan über den Neubau eines Hauses mit 2 Wohnungen auf, wobei dieses Bauvorhaben als nicht bewilligt zu bezeichnen ist.
Bauland Wohngebiet (BW-2WE)
35 % Bebauungsdichte; offene, gekuppelte Bebauung; Bauklasse I, II
Auf die Flächenwidmungs- und Bebauungsplandarstellung ist zu verweisen.
Es wurde auf keine Bestandsverhältnisse verwiesen.
31.01.2025
229.200,00 EUR
Nicht Gegenstand der Bewertung.
nicht festgestellt
Die im Grundbuch eingetragenen Lasten sowie etwaige außerbücherliche wurden bei der Bewertung nicht berücksichtigt.
Auf das beim Bezirksgericht vorliegende Gutachten, in welchem sämtliche erwähnte „Beilagen“ enthalten sind, ist zu verweisen.
Beim Punkt "Schätzwert" wurde der gerundete Verkehrswert unter Berücksichtigung der im Gutachten erwähnten Abgabenrückstände mit angen. dinglicher Wirkung eingetragen. Der Verkehrswert ohne Berücksichtigung der Abgabenrückstände mit dinglicher Wirkung wurde mit rd € 230.000,-- ermittelt.
Bmstr.Dipl.-Ing.(FH) Mario Schalko, M.A.
3852 Gastern, Franz Grünberger Straße 13
