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Dienststelle:

BG Donaustadt ()

Aktenzeichen:

68 E 27/25v

wegen:

Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum


Grundbuch:

01660 Kagran

EZ:

3426

Grundstücksnr.:

1883

BLNr:

657

Adresse:

Saikogasse 9/Eipeldauer Straße 38/Thonetgasse 33

PLZ/Ort:

1220 Wien


Kategorie(n):

Wohnungseigentumsobjekt, gewerbliche Liegenschaft, Sonstiges

Beschreibung (WE):

Bewertungsgegenständlich sind 119/25437-Wohnungseigentumsanteile untrennbar verbunden mit Wohnungseigentum an Geschäftslokal St VI (B-lfd. Nr. 657).
Die gegenständliche Liegenschaft liegt im 22. Wiener Gemeindebezirk in der Katastralgemeinde Kagran. Die Liegenschaft umfasst eine Grundstücksfläche von 19.273 m². Darauf befindlich eine um das Jahr 1971 erbaute Wohnhausanlage, mit 7 Baukörpern die insgesamt 27 Stiegen umfassen. Die Wärmeversorgung erfolgt mittels zentraler Haus-Gaskesselheizung. Der Gebäudebestand befindet sich in einem dem Alter entsprechenden Bauzustand und in einem insgesamt guten Erhaltungszustand.
Das Geschäftslokal befindet sich in einem Zubau, der an der Ostseite der Stiege 6 angebaut ist und umfasst laut dem bei der Baubehörde aufliegenden Plan rund 110 m². Gemäß Nutzwertgutachten beträgt die Größe des Bewertungsgegenstandes rund 119 m²; die Differenz ist nicht abschließend nachvollziehbar. Der Planbestand (Grundriss) weicht von dem in der Natur vorhandenen Bestand zum Teil geringfügig ab.
Das Geschäftslokal besteht aus einem großen Büroraum sowie Nebenräumen samt Sanitärbereich und Sozialraum. Das Geschäftslokal weist einen gebrauchten, durchschnittlich guten Zustand auf; es besteht Modernisierungsbedarf. Ein Befund gemäß § 6 bzw. 7 Elektrotechnikverordnung 2020 liegt nicht vor. Die Energiekennzahlen sind im Langgutachten genannt.
Das im Bewertungsgegenstand befindliche Inventar, Einrichtungsgegenstände, Büroausstattungen und sonstige Fahrnisse sind nicht bewertungsgegenständlich. Es wird in der Wertermittlung davon ausgegangen, dass das Geschäftslokal vom Verpflichteten geräumt wird. Das Langgutachten enthält eine detaillierte Beschreibung des Gebäudebestandes sowie der bewertungsgegenständlichen Wohnungseigentumsanteile.

Grundstücksgröße:

19.273 m²

Objektgröße:

110,00 m²

Anschlüsse:

Strom, Wasser, Kanal


Benützungsbewilligung:

08.07.1971

Widmung:

Der zum Bewertungsstichtag gültige Flächenwidmungs- und Bebauungsplan (Plannummer: 8434, Kundmachung am 17.04.2025) weist für die Grundstücksfläche im Bereich der bestehenden Bebauung die Widmung Bauland-Wohngebiet, Bauklasse III, geschlossene Bauweise aus. Für die restliche Grundstücksfläche ist zum Teil die gärtnerische Gestaltung bzw. die Widmung „Anlagen zum Einstellen von Kraftfahrzeugen“ ausgewiesen.

Bestandsverhältnisse:

Gemäß Auskunft vom 16.09.2025 von der MA 62 Zentrale Meldeauskunft ist im gegenständlichen Geschäftslokal keine Person gemeldet. Weitere Auskünfte über etwaige Bestandsverhältnisse liegen dem gefertigten Sachverständigen nicht vor. Da von der verpflichteten Partei bei den Befundaufnahmen niemand anwesend war, konnte diesbezüglich auch keine Befragung durchgeführt werden. Die zweite Befundaufnahme erfolgte unter Anwesenheit des Gerichtsvollziehers und Öffnung durch einen Schlosser. Für die Wertermittlung wird davon ausgegangen, dass keinerlei Bestands- oder Nutzungsrechte aufrecht sind.


Stichtag:

29.10.2025

Schätzwert:

187.500,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Lasten:

1. Gemeinschaftsdarlehen der WEG (siehe Langgutachten)
2. Vorzugspfandrecht laut Grundbuch (siehe Langgutachten)


Sonstige Hinweise:

Gemäß vorliegendem Tilgungsplan (siehe Langgutachten) beträgt die Restschuld des Gemeinschaftsdarlehens der WEG zum Stichtag 10.08.2025 insgesamt EUR 97.711,61. Der auf den Bewertungsgegenstand entfallende Anteil (119/25437) an dieser Restschuld beträgt rund EUR 460,00. Der Schätzwert beträgt ohne Berücksichtigung des Darlehens EUR 188.000,00 bzw. mit Berücksichtigung des Darlehens EUR 187.500,00.
Der Sachverständige weist vollinhaltlich auf das Langgutachten samt Beilagen hin; das Kurzgutachten stellt lediglich einen stark komprimierten Überblick über den Bewertungsgegenstand dar. Es wird ausdrücklich empfohlen, das Langgutachten umfassend zu lesen, von der Besichtigungsmöglichkeit Gebrauch zu machen und den Bewertungsgegenstand persönlich in Augenschein zu nehmen.

erstellt von:

Matthias Funk-Fantini
1080 Wien, p/A Alfred H. Fritz Immobilien, Feldgasse 3

Ausdruck vom: 25.04.2026 20:09:12 MESZ