Versteigerung - Haus und Wald-Gstke.; 1/2
8 E 19/25k
Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils
11.03.2026
am 4.5.2026 um 08:30 Uhr
Saal 12 / 1. Stock, Bezirksgericht Völkermarkt
04232 2239 DW 32 oder DW 13
Gerichtlicher Besichtigungstermin mit Gerichtsvollzieher an Ort und Stelle (Weitendorf 5) am 22.4.2026, 13:00 Uhr.
Interessenten haben einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen.
Nach der EO haben die verpflichtete Partei und auch Dritte grundsätzlich auch ansonsten Interessenten die Besichtigung der Liegenschaft zu gestatten.
Die sich auf die Liegenschaft beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können beim Bezirksgericht Völkermarkt während der Amtsstunden (grundsätzlich während der Parteienverkehrszeiten vormittags) eingesehen werden. Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens sind gegen Kostenersatz erhältlich. Das Langgutachten etc und das Kurzgutachten finden Sie aber ohnehin hier in diesem Internet-Edikt.
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Hinweis: Es handelt sich hier um die Versteigerung von Liegenschaftsanteilen einer Verlassenschaft.
Sie mögen sich daher allenfalls auch an den gerichtlich bestellten Verlassenschaftskurator wenden;
das ist Rechtsanwalt Mag. Emil Golob,
Unterloibl 42, 9163 Ferlach, Tel. 04227/22210.
Besonderer Hinweis:
Es handelt sich um die Versteigerung des 1/2-Anteils (Miteigentum) an der Liegenschaft.
76118 Stein
41
KG 76109 Lauchenholz: 858; 859
KG 76118 Stein: 783
3 (1/2)
Weitendorf 5
9122 St. Kanzian am Klopeinersee
Hausanteil
Hälfte-Anteil an der Liegenschaft mit Gstk 783 (1.424 m2) KG 76118 Stein mit Wohnhaus Weitendorf 5 und mit den Waldgrundstücken 858 und 859 (ges. 11.759 m²) KG 76109 Lauchenholz
13.183 m²
167,00 m²
79.200,00 EUR
kein Zubehör
7.920,00 EUR
39.600,00 EUR
Es gelten die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot ist zu übernehmen: ---
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Als Vadium ist nur ein (inländisches) Sparbuch geeignet.
Ein Verzicht auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a. UStG liegt nicht vor (das bedeutet, dass keine Umsatzsteuer anfällt).
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Die angegebene Objektgröße bezieht sich auf Bruttogrundfläche des Wohnbereichs des Objekts Weitendorf 5.
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Betreffend öffentlich-rechtliche Rückstände wird darauf hingewiesen, dass im SV-Gutachten vom Vorjahr angeführt ist, dass ein Abgabenrückstand (Wasser- und Kanalgebühr) von EUR 235,-- offen ist.
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Besonderer Hinweis betreffend die Versteigerung
von landwirtschaftlichen Grundstücken und Waldgrundstücken:
Für den Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken und Waldgrundstücken ist grundsätzlich (diese Genehmigung ist einzuholen von der Ersteherin / vom Ersteher nach dem Versteigerungstermin) eine Genehmigung durch die Grundverkehrsbehörde (Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt) erforderlich.
Es wird empfohlen, bereits vor dem Versteigerungstermin mit der Grundverkehrsbehörde abzuklären, ob Sie als Ersteherin / als Ersteher mit einer Genehmigung rechnen können.
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Allgemeiner Hinweis betreffend Versteigerungen: Bei einer Zwangsversteigerung ist ein Pfandrecht auf der Liegenschaft für einen Ersteher grundsätzlich ohne Belang. Soweit die Pfandschuld durch das Meistbot gedeckt ist, wird diese bezahlt; wenn das Meistbot für die Pfandschuld nicht ausreicht, fällt das Pfandrecht trotzdem raus, den Ersteher betrifft die restliche Schuld nicht. Es kann sich aber der Ersteher mit dem Pfandgläubiger auch auf eine Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot einigen.
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Weiterer Hinweis:
Es wird bei diesem Versteigerungstermin auch eine weitere Liegenschaft (1/6-Anteil an Waldgrundstücken) versteigert; siehe dazu gesondertes Edikt.
Alle Edikte zum Fall:
9122 St. Kanzian am Klopeinersee, Weitendorf 5
9122 St. Kanzian am Klopeinersee, ---





