Versteigerung - Eigentumswohnung und 2 TG
20 E 42/24a
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
01.04.2025
am 12.05.2025 um 09:00 Uhr
Bezirksgericht Innsbruck, Brunecker Straße 3, Verhandlungssaal 1, 1. Stock
Montag 28.04.2025 um 11.00 Uhr
Bezirksgericht Innsbruck, Brunecker Straße 3, Zimmer 3.14, 3. Stock
Ausnahmslos von 08.00 bis 12.00 Uhr
Wohnung Top A 44 inklusive Balkon, Kellerabteil und zwei Tiefgaragenabstellplätze.
Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung
gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 verzichtet.
Der oben in der Mitte anzuklickende „Anhang zum Edikt“ ist zu beachten!
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
Gemäß § 11 Abs 3 Wohnungseigentumsgesetz sind im Fall der Zwangsversteigerung eines
Miteigentumsanteils die durch das Wohnungseigentum bewirkten Beschränkungen vom Ersteher
ohne Rücksicht auf den bücherlichen Rang und ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen.
Gemäß § 27 Abs 3 Wohnungseigentumsgesetz ist die durch ein Vorzugspfandrecht besicherte
Forderung im Fall einer Zwangsversteigerung des Miteigentumsanteils durch Barzahlung zu
berichtigen, soweit sie in der Verteilungsmasse Deckung findet, ansonsten ist sie aber vom Ersteher
ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen.
81125 Pradl
577
1982/3
55
Sillhöfe 5 - 7
6020 Innsbruck
Eigentumswohnung
Eigentumswohnung Top A44 mit Balkon im 3. Obergeschoss. Zu der Wohnung gehört ein Kellerabteil sowie die Tiefgaragenabstellplätze Nr. 101 und Nr. 108. Die Wohnung unterteilt sich in Diele, Bad/WC, Zimmer, Zimmer, Küche und Wohnraum.
Siehe Langgutachten für die Detailbeschreibung der bewertungsgegenständlichen Anteile.
6.662 m²
67,77 m²
410.000,00 EUR
Küche gem. Punkt 2.3.8. im Verkehrswertgutachten
0,00 EUR
41.000,00 EUR
205.000,00 EUR
Es wird ausdrücklich die Einsichtnahme in das Langgutachten des Sachverständigen Christian
Schlatter empfohlen.
Das Vadium ist gemäß § 179 Abs 1 EO ausschließlich in Form einer (inländischen) Sparurkunde zu
erlegen (KEIN BARGELD!).
Natürliche Personen haben vor dem Bieten einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass oder
Personalausweis) vorzulegen. Vertreter juristischer Personen haben entsprechende Unterlagen, aus
denen sich ihre Vertretungsbefugnis ergibt (zB Firmenbuchauszug, Auszug aus dem Vereinsregister)
und die nicht älter als 7 Tage sein dürfen, vorzulegen. Personen, die für eine andere Person bieten,
haben eine qualifizierte Vollmacht (eine öffentliche bzw öffentlich beglaubigte Vollmacht) mitzubringen.
Die verpflichtete Partei hat zum Besichtigungstermin Kaufinteressenten die Besichtigung der
Liegenschaft und des Zubehörs zu gestatten.