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Dienststelle:

BG Wiener Neustadt ()

Aktenzeichen:

30 E 133/24k

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft


Grundbuch:

23453 Pernitz

EZ:

579

Grundstücksnr.:

408/14

BLNr:

3

Adresse:

Gentzschgasse 33

PLZ/Ort:

2763 Pernitz


Kategorie(n):

Zweifamilienhaus



Stichtag:

21.5.2024

Schätzwert:

380.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Zum Bewertungsstichtag war das Wohngebäude mit Sanitäreinrichtungsgegenständen und Kücheneinrichtung ausgestattet. Siehe die diesbezügliche Fotodokumentation im Anhang des Gutachtens.
im Erdgeschoss:
• im WC
o Stand-WC weiße Sanitärkeramik,
• im Badezimmer
o Waschtisch weiß sowie Waschtischverbau,
o Einbaubadewanne, rosa;
• In der Küche
o L-förmig angelegte Einbauküche mit Fronten in Holzoptik, Ober- und Unterschränke sowie Hochschränke vorhanden; Kücheneinbaugeräte (Ceran-Kochfeld, E-Backrohr, Geschirrspüler, Mikrowelle, Spüle) Kühlschrank-Standgerät
im Obergeschoss:
• keine Sanitäreinrichtung,
• keine bewertungsrelevante Kücheneinrichtung
Das Zubehör wird alters- und zustandsbedingt nicht gesondert bewertet.

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

0,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Dieses Gutachten basiert auf den erhaltenen Unterlagen, erteilten Informationen und den getroffenen Annahmen.
Der vorstehende Verkehrswert wurde unter der Voraussetzung ermittelt, dass mir alle für die Bewertung maßgeblichen Umstände wahrheitsgemäß offengelegt wurden. Sollten nachträglich Umstände bekannt werden, von denen ich im Rahmen der gegenständlichen Gutachtertätigkeit keine Kenntnis erlangt habe, behalte ich mir vor, das gegenständliche Gutachten zu widerrufen bzw. abzuändern.
Das vorliegende Verkehrswertgutachten ist nicht für steuerliche Zwecke zu verwenden, sondern ist nur für den gegenständlichen Auftrag vorgesehen. Ich empfehle jedem potenziellem Erwerber, über die steuerlichen Aspekte eines Immobilienerwerbes fachlichen Rat einzuholen, da die diesbezüglichen Auswirkungen von der individuellen Steuersituation des Erwerbers abhängen. Weiters wird jedem Interessenten geraten, vor einem eventuellen Erwerb von der allenfalls durch das Gericht gebotenen Möglichkeit Gebrauch zu machen, das Objekt selbst zu besichtigen, um sich ein eigenes Bild von der Immobilie zu machen.
Das Bewertungsgutachten umfasst 58 Seiten zuzüglich 69 Seiten Anhang inklusive Fotodokumentation.
Im Zusammenhang mit der elektronischen Gutachtensform verweise ich darauf, dass bei allfälligen Abweichungen von der schriftlichen und gebundenen Ausfertigung des Gutachtens ausschließlich letztere in seiner Gesamtheit Gültigkeit hat.

erstellt von:

Mag. Regina Hemmer-Halbwidl, MSc
2544 Siebenhaus-Schönau, Rebschulgasse 4/26

Ausdruck vom: 27.12.2024 19:44:42 MEZ