Kurzgutachten
BG Wiener Neustadt ()
30 E 133/24k
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
23453 Pernitz
579
408/14
3
Gentzschgasse 33
2763 Pernitz
Zweifamilienhaus
21.5.2024
380.000,00 EUR
Zum Bewertungsstichtag war das Wohngebäude mit Sanitäreinrichtungsgegenständen und Kücheneinrichtung ausgestattet. Siehe die diesbezügliche Fotodokumentation im Anhang des Gutachtens.
im Erdgeschoss:
• im WC
o Stand-WC weiße Sanitärkeramik,
• im Badezimmer
o Waschtisch weiß sowie Waschtischverbau,
o Einbaubadewanne, rosa;
• In der Küche
o L-förmig angelegte Einbauküche mit Fronten in Holzoptik, Ober- und Unterschränke sowie Hochschränke vorhanden; Kücheneinbaugeräte (Ceran-Kochfeld, E-Backrohr, Geschirrspüler, Mikrowelle, Spüle) Kühlschrank-Standgerät
im Obergeschoss:
• keine Sanitäreinrichtung,
• keine bewertungsrelevante Kücheneinrichtung
Das Zubehör wird alters- und zustandsbedingt nicht gesondert bewertet.
0,00 EUR
Dieses Gutachten basiert auf den erhaltenen Unterlagen, erteilten Informationen und den getroffenen Annahmen.
Der vorstehende Verkehrswert wurde unter der Voraussetzung ermittelt, dass mir alle für die Bewertung maßgeblichen Umstände wahrheitsgemäß offengelegt wurden. Sollten nachträglich Umstände bekannt werden, von denen ich im Rahmen der gegenständlichen Gutachtertätigkeit keine Kenntnis erlangt habe, behalte ich mir vor, das gegenständliche Gutachten zu widerrufen bzw. abzuändern.
Das vorliegende Verkehrswertgutachten ist nicht für steuerliche Zwecke zu verwenden, sondern ist nur für den gegenständlichen Auftrag vorgesehen. Ich empfehle jedem potenziellem Erwerber, über die steuerlichen Aspekte eines Immobilienerwerbes fachlichen Rat einzuholen, da die diesbezüglichen Auswirkungen von der individuellen Steuersituation des Erwerbers abhängen. Weiters wird jedem Interessenten geraten, vor einem eventuellen Erwerb von der allenfalls durch das Gericht gebotenen Möglichkeit Gebrauch zu machen, das Objekt selbst zu besichtigen, um sich ein eigenes Bild von der Immobilie zu machen.
Das Bewertungsgutachten umfasst 58 Seiten zuzüglich 69 Seiten Anhang inklusive Fotodokumentation.
Im Zusammenhang mit der elektronischen Gutachtensform verweise ich darauf, dass bei allfälligen Abweichungen von der schriftlichen und gebundenen Ausfertigung des Gutachtens ausschließlich letztere in seiner Gesamtheit Gültigkeit hat.
Mag. Regina Hemmer-Halbwidl, MSc
2544 Siebenhaus-Schönau, Rebschulgasse 4/26