Kurzgutachten
BG Purkersdorf ()
5 E 21/22w
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
01909 Wolfsgraben
1060
324/3
2 und 3
Himmelallee 23
3012 Wolfsgraben
Einfamilienhaus
710 m²
27.1.2023
234.000,00 EUR
ANMERKUNG zum Schätzwert: Der Schätzwert der gesamten Liegenschaft beträgt EUR 234.000,00. Der Wert des Zubehörs ist im obigen Schätzwert (=Verkehrswert) enthalten. Der Schätzwert für einen 1/2-Anteil an der Liegenschaft beträgt EUR 100.000,00.
AD ZUBEHÖR: Zum Bewertungsstichtag war das Wohngebäude mit Sanitäreinrichtungsgegenständen und Einbauküche ausgestattet. Siehe die diesbezügliche Fotodokumentation im Anhang des Gutachtens.
2.000,00 EUR
Im C-Blatt der Liegenschaft sind eine Dienstbarkeit, mehrere Pfandrechte sowie eine Anmerkung über die Einleitung des Versteigerungsverfahrens eingetragen.
Im Sinne des Bewertungszwecks und des gerichtlichen Auftrags sind Geldlasten nicht zu berücksichtigen. Auch ist die Versteigerungsanmerkung nicht in die Wertermittlung einzubeziehen. Der Verkehrswert versteht sich mit Ausnahme der Dienstbarkeit C-LNR 1 (Geh- und Leitungsservitut), die von jedem Ersteher zu übernehmen sein wird, lastenfrei
Abgabenrückstände mit dinglicher Wirkung bestehen laut Angaben von Gemeindeamt per Jänner 2023 nicht, der vorgeschriebene Abgabenbetrag in der Höhe von insgesamt €257,13 wird mit Mitte Februar 2023 fällig.
Im Zusammenhang mit dem Auftrag der Gemeinde an den Liegenschaftseigentümer, Bestandspläne vorzulegen wird darauf hingewiesen, dass geänderte Berechnungsflächen für grundstücksbezogene Abgaben (u.a. Wasser- und Kanalabgaben oder Grundsteuer) zu höherer Abgabenvorschreibung führen können, und sich daraus zukünftig höhere, allenfalls auch nachverrechenbare Abgaben ergeben können.
Dieses Gutachten basiert auf den erhaltenen Unterlagen, erteilten Informationen und den getroffenen Annahmen.
Der vorstehende Verkehrswert wurde unter der Voraussetzung ermittelt, dass mir alle für die Bewertung maßgeblichen Umstände wahrheitsgemäß offengelegt wurden. Sollten nachträglich Umstände bekannt werden, von denen ich im Rahmen der gegenständlichen Gutachtertätigkeit keine Kenntnis erlangt habe, behalte ich mir vor, das gegenständliche Gutachten zu widerrufen bzw. abzuändern.
Weiters wird jedem Interessenten geraten, vor einem eventuellen Erwerb von der allenfalls durch das Gericht gebotenen Möglichkeit Gebrauch zu machen, das Objekt selbst zu besichtigen, um sich ein eigenes Bild von der Immobilie zu machen.
Das Bewertungsgutachten (Langgutachten) umfasst 71 Seiten zuzüglich 39 Seiten Anhang inklusive Fotodokumentation.
Mag. Regina Hemmer-Halbwidl, MSc
2544 Siebenhaus-Schönau, Rebschulgasse 4/26