Versteigerung - Wohnung Top 8 + TG
68 E 3106/24m
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
20.03.2025
am 25.4.2025 um 10:00 Uhr
Bezirksgericht Bregenz, Bergmannstraße 1, 6900 Bregenz, Verhandlunssaal A16
05 76014 3450 09
Die Besichtigung findet am Dienstag, den 22. April 2025, um 11:30 Uhr an Ort und Stelle statt.
Zimmer B17
08:00 Uhr - 11:30 Uhr
§ 168 Z 6 EO: Höhe des Vadiums und des geringsten Gebots
Das Vadium kann nur in Form von (inländischen) Sparurkunden erlegt werden (kein Bargeld:
§ 179 Abs 1 EO). Die Höhe des Vadiums beträgt EUR 22.520,00. Das geringste Gebot muss
auf zumindest EUR 112.600,00 lauten.
§ 168 Z 8 EO: Dienstbarkeiten, Ausgedinge und Lasten
Im A2-Blatt des Grundbuchs findet eine Grunddienstbarkeit der Nutzung von 7 Autoabstellplät -
zen zu Lasten eines benachbarten Grundstücks.
Im C-Blatt findet sich eine Dienstbarkeit der Hochspannungsleitung aufgrund eines Vertrages
aus dem Jahre 1976 zu Gunsten der VKW. Darüber hinaus sind diverse Pfandrechte eingetra -
gen.
Weitere Rechte und Belastungen sind dem Grundbuchsauszug zu entnehmen. Die Vorkaufs-
rechte wurden keiner Bewertung unterzogen.
Dienstbarkeiten, Ausgedinge und andere Reallasten, denen der Vorrang vor dem Befriedi -
gungsrecht eines betreibenden Gläubigers oder einem eingetragenen Pfandrecht zukommt,
sind vom Ersteher ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen (§ 200 Abs 1 EO).
91123 Wolfurt
3275
696/6
9
Fliederweg 9d
6922 Wolfurt
Wohnungseigentumsobjekt
Die Zwei-Zimmerwohnung Top W 8 befindet sich am Fliederweg 9b in 6922 Wolfurt und ist im EG situiert. Die Wohnung verfügt über 56,22 m² Wohnnutzfläche, 15,75 m² Terrasse, Gartenanteil von 21,49 m², ein Kellerabteil mit 8,56 m² und einen TG-Abstellplatz.
Die Wohnanlage wurde im Jahre 1995 errichtet und besteht insgesamt aus 24 Wohnungen und Abstellplätzen.
Die Wohnlage kann als ruhige Wohnlage gesehen werden.
Die Wohnung selbst befindet sich in abgewohntem und vernachlässigtem Zustand und muss entrümpelt, gereinigt und teilweise renoviert werden.
Alle weiteren Informationen, Planunterlagen und eine Fotodokumentation können dem Langgutachten entnommen werden.
2.916 m²
56,22 m²
225.200,00 EUR
Im Wohnhaus befindet sich folgendes Zubehör: eine Einbauküche mit Ober- und Unterschränken sowie mit Küchengeräten (Herd, Dunstabzug, Backrohr, Kühlschrank) im Gesamtwert von EUR 2.000,00.
2.000,00 EUR
22.520,00 EUR
112.600,00 EUR
Die Wohnungseigentumseinheit wird gemeinsam mit dem Autoeinstellplatz versteigert.
ZUR NACHRICHT
Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden,
Schätzungsprotokolle etc. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Bei dem umstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten
Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich.
ALLGEMEINE AUFFORDERUNG
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin
vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen
Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
ALLGEMEINE AUFFORDERUNG AN DIE PFANDGLÄUBIGER
Die jenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen
Ausnahme der Simmultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit haften, mit
bedingten
Forderungen, vor dem Versteigerungstermin werden aufgefordert, die Erklärung
abzugeben, ob sie
mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen
Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger
kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf
das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
AUFFORDERUNG AN DIE ÖFFENTLICHEN ORGANE BEZÜGLICH DER STEUERN
UND SONSTIGEN ÖFFENTLICHEN ABGABEN
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu
Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen entrichtenden
Abgaben berufen sind,
werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten
Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der
Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger
kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das
Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern,
Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren,
die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor
Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller
Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden
UNGÜLTIGE VEREINBARUNGEN
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen
oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht
mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge,
Geschenke oder andere Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder
übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.
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Achtung:
Natürliche Personen haben vor dem Bieten einen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen. Ver-
treter von juristischen Personen haben entsprechende Unterlagen, die nicht älter wie 7 Tage
sein dürfen, vorzulegen, wie zum Beispiel Firmenbuchauszug, Auszug aus dem Vereinsregis -
ter, etc.
Personen, die für andere Personen bieten, haben eine qualifizierte Vollmacht (beglaubigte
Vollmacht) vorzulegen.