Versteigerung - Wohnhaus
25 E 1737/25z
Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils
13.04.2026
am 03.06.2026 um 10:30 Uhr
Bezirksgericht 6850 Dornbirn, Kapuzinergasse 12, Verhandlungssaal 28/II. Stock
+43 5 76014 3486 08, -31
Die Besichtigung der Liegenschaften findet am 27.05.2026, 13.00 Uhr , statt.
Aus der Ediktsdatei (www.edikte.justiz.gv.at) ist das gesamte Schätzgutachten zu ersehen.
92005 Lustenau
6908
7349, GStNr. 7349 Baufläche (Gebäude), Bauflächen (Gebäudenebenflächen), Steinackerstraße 16
3, 1/2 Anteil
Steinackerstrasse 16
6890 Lustenau
Einfamilienhaus
Ideeller Hälfteanteil an der in der Marktgemeinde Lustenau in der Steinackerstraße befindlichen, im Flächenwidmungsplan als Baufläche-Mischgebiet ausgewiesene Liegenschaft mit einer Fläche von 353 m² und darauf errichtetem Wohnhaus bestehend aus Kellergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss und teils ausgebautem Dachgeschoss samt Balkon, kleinem Garten mit Terrasse und einer Garage.
353 m²
220,00 m²
227.900,00 EUR
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch am Zubehör nur jeweils ein ideeller Hälfteanteil mitversteigert wird.
Küche:
Einbauküche mit Elektrogeräten (Herd mit Backofen, Dunstabzug, Kühlschrank mit Gefrierschrank)
Ober- und Unterschränke, Arbeitsplatte und Rückwand aus Mosaikfliesen
Badezimmer im Obergeschoss:
Badewannen-Duschkombination, Waschtisch mit Einbauschränken und einem Spiegelschrank
Badezimmer im Untergeschoss: Waschtisch, Unterschrank und Badewanne
Kachelofen im EG mit einem Wert von EUR 250,00).
Der Wert des Hälfteanteils am Zubehör beträgt gesamt EUR 700,00 ) laut Seiten 29, 30 und 65 im Bewertungsgutachten.
700,00 EUR
22.790,00 EUR
113.950,00 EUR
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind mit Ausnahme allenfalls bestehender wirksam begründeter Bestandrechte keine Lasten zu übernehmen.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
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Das Vadium ist gemäß § 179 Abs. 1 EO ausschließlich in Form einer (inländischen) Sparurkunde (Sparbuch) zu erlegen.
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Natürliche Personen haben vor dem Bieten einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis) vorzulegen. Vertreter juristischer Personen haben entsprechende Unterlagen, aus denen sich ihre Vertretungsbefugnis ergibt (zB Firmenbuchauszug, Auszug aus dem Vereinsregister) und die nicht älter als 7 Tage sein dürfen, vorzulegen. Personen, die für eine andere Person bieten, haben eine qualifizierte Vollmacht (eine öffentliche bzw öffentlich beglaubigte Vollmacht) mitzubringen.
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Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
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Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
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Die verpflichtete Partei hat bis spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe
des Schätzwertes nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Ziff. 9 a UStG 1994 verzichtet.
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nicht verfügbar

















