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Dienststelle:

BG Favoriten (011)

Aktenzeichen:

13 E 1/24t

wegen:

Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils

Bekannt gemacht am:

09.09.2025

Versteigerungstermin:

am 27.11.2025 um 09:00 Uhr

Versteigerungsort:

Bezirksgericht Favoriten, 3.Stock, Saal X

Telefonkontakt:

01/60148 DW 307 620

Ort und Zeit der Einsichtnahme:

Mo bis Fr. 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr, 2.Stock, Zimmer 226
mit einem gültigen Lichtbildausweis.
Das Gutachten und eine Kurzfassung sind in der Ediktsdatei zu ersehen.

Sonstiges:

Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind allfällige in der Verteilungsmasse nicht Deckung findenden Forderungen eines Mieters, soweit diese dem gesetzlichen Vorzugspfandrecht unterliegen (§ 42a MRG), zu übernehmen.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium beträgt EUR 370.000,--. Als Vadium kommen nur Sparurkunden in Betracht.
Hingewiesen wird darauf, dass mit einer Forderungsanmeldung auch eine Bankverbindung samt Kontonummer für allfällige Zuweisungen aus dem Meistbot bekannt zu geben ist.
Bei dieser Versteigerung wird nicht von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen abgewichen.
Die verpflichtete Partei hat nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 verzichtet.
Zum Bieten werden gemäß dem Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz 1998, LGBl. 11/1998, idF LGBl. Nr. 59/2018, nur Personen zugelassen, die insbesondere durch einen Staatsbürgerschaftsnachweis, bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften mit dem satzungsgemäßen Sitz im Inland durch eine Erklärung im Sinne des § 5 Abs 3 dieses Gesetzes, nachweisen, dass sie nicht Ausländer nach § 2 dieses Gesetzes bzw. mit Inländern gleichgestellt sind oder die im § 1 Abs 2 dieses Gesetzes erwähnte Genehmigung oder Negativbestätigung vorlegen.
An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.
Zur Nachricht
Die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.
Bei dem vorstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Das Gutachten und eine Kurzfassung sind in der Ediktsdatei zu ersehen.
Allgemeine Aufforderung
Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten.
Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger
Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind.
Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären.
Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben
Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird.
Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären.
Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden.
Aufforderung bei Superädifikaten
Alle Personen, die dingliche Rechte an dem zu versteigernden Superädifikat in Anspruch nehmen, werden aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche binnen 14 Tagen bei Gericht anzumelden, widrigens auf dieselben im Versteigerungsverfahren nur insoweit Rücksicht genommen würde, als sie sich aus den Exekutionsakten ergeben.
Ungültige Vereinbarungen
Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden.


Grundbuch:

01101 Favoriten

EZ:

875

Grundstücksnr.:

330

BLNr:

13

Liegenschaftsadresse:

Keplerplatz 8 ident Columbsgasse 21

PLZ/Ort:

1100 Wien


Kategorie(n):

Mietwohnhaus

Beschreibung (WE):

Im Rahmen der Befundaufnahmen konnten teilweise die allgemein zugänglichen Flächen sowie sämtliche Mietobjekte besichtigt werden. Der Keller wird augenscheinlich nicht genutzt, der Mieter des Top 4 verfügt jedoch über einen Schlüssel zum Kellerbereich, wo sich auch die Einlagerungsräume befinden. Wer grundsätzlich außer dem Mieter der Top 4 Zugang zum Kellergeschoss hat bzw. wem die Flächen zugeordnet sind, konnte nicht abschließend geklärt werden. Der Dachboden ist zum Teil ausgebaut und in die Top 22-24 integriert bzw. von dieser zugänglich. Dieser ausgebaute Dachbodenbereich führt über eine Tür zur nicht ausgebauten Dachbodenfläche.
Der Mieter der Top 20-21 verfügt über einen Schlüssel zum nicht ausgebauten Dachboden. Dieser wurde im Rahmen der 2. Befundaufnahme auch durch diesen geöffnet. Über etwaige Nutzungsvereinbarungen hinsichtlich des nicht ausgebauten Dachbodenbereichs liegen keine Informationen vor. Ein Teil des nicht ausgebauten Dachbodens konnte nicht besichtigt werden.
Es wird eingangs darauf hingewiesen, dass bei einzelnen besichtigten Bestandseinheiten nicht alle erforderlichen Ausstattungskategoriemerkmale der Ausstattungskategorie A vorhanden sind. Hinsichtlich der nicht besichtigten Bereiche kann keine Aussage über deren Ausstattungs- und Erhaltungszustand getroffen werden.
Über die elektrische Anlage kann keine Aussage getroffen werden. Es erfolgte außerdem keine Überprüfung der Einhaltung diverser baurechtlicher Vorschriften (zB. WrBO, OIB-Richtlinien, ÖNormen, DINormen, Elektrotechnikverordnung) sowie der Bauphysik, Statik usw. Es kann weiters keine Aussage über die Qualität der Feuchtraumisolierungen getätigt werden.

Grundstücksgröße:

733 m²

Objektgröße:

1.532,26 m²


Schätzwert:

3.700.000,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Vadium:

370.000,00 EUR

Geringstes Gebot:

1.850.000,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Es wird empfohlen ins Langgutachten Einsicht zu nehmen.


Kurzgutachten:

Kurzgutachten Zinshaus

Foto(s):

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Ausdruck vom: 30.09.2025 02:32:59 MESZ