Entfall des Termins - Wohnhaus
9 E 34/24z
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
22.09.2025
am 17.10.2025 um 10:15 Uhr
Bezirksgericht Tulln,Albrechtsgasse 10,3430 Tulln,Verhandlungssaal I, 1.Stock
20130 Katzelsdorf im Dorf
558
3
Schottenberggasse 24
3434 Tulbing
Einfamilienhaus
EZ 558, KG 20138 Katzelsdorf im Dorf, BLFD. Nr. 3, 1/1 Anteil, GST – Nr. 314/2,
mit der Adresse 3434 Tulbing, Schottenberggasse 24
Bestandsverhältnis
Laut Auskunft von Frau Matous, Ehefrau von Herrn Ing. Johann Matous
(Verpflichteter), ist das bewertungsgegenständliche Wohnhaus nicht vermietet und
steht im Eigengebrauch von Herrn Matous (Verpflichteter) und Ihrer Familie. Die
Bewertung erfolgt daher bestandsfrei.
Rückstände – Gemeindekonto
Laut Kontoblatt der Marktgemeinde Tulbing vom 05.03.2025 ist kein Rückstand
betreffend der bewertungsgegenständlichen Liegenschaft vorhanden.
ECKDATEN - WOHNHAUS
Bauartklasse: Bauartklasse 1 (massive Bauweise)
Heizung:
Laut Auskunft von Frau Matous, Ehefrau von Herrn Ing.
Johann Matous (Verpflichteter) erfolgt
die Beheizung mittels einer Luftwärmepumpe.
Hinzuweisen ist, dass eine Funktionsüberprüfung der
Heizung durch den Sachverständigen nicht durchgeführt
wurde und diesbezüglich keine Haftung übernommen
wird. Des Weiteren ist an zu führen, dass ein Kachelofen
vorhanden ist .
910 m²
409.000,00 EUR
nicht festgestellt
40.900,00 EUR
204.500,00 EUR
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Bei dieser Versteigerung wird nicht von den gesetzlichen
Versteigerungsbedingungen abgewichen.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen:
Abgabenrückstände (beruhend auf Bescheiden mit
dinglicher Wirkung)
Eine Mitteilung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 hat die verpflichtete Partei nicht abgegeben.
Als Vadium werden nur Sparbücher angenommen (§ 179
EO). Bieter:innen haben sich durch Vorlage eines
Staatsbürgerschaftsnachweises und Reisepasses
auszuweisen (Führerschein reicht nicht). Ausländischen
Staatsangehörigen wird der Zuschlag nur vorbehaltlich der
nachzureichenden Genehmigung durch die Ausländer-
Grundverkehrsbehörde erteilt. Wenn Sie als Vertreter für
eine andere Person mitbieten wollen, ist die Vorlage einer
beglaubigten Spezialvollmacht erforderlich; gegebenenfalls
ist auch ein aktueller Firmenbuchauszug mitzubringen.
Besichtigungszeit: Die verpflichtete Partei hat die Besichtigung der Liegenschaft zu gestatten und für deren Zugänglichkeit zu sorgen (§ 176 Abs 1 EO). Die Festlegung eines Besichtigungstermins durch das Gericht erfolgt nur über rechtzeitigen schriftlichen Antrag gemäß § 176 Abs 2 EO.