Kurzgutachten
BG Eisenkappel ()
E 87/24b
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
76201 Abtei
118
252/3
2
Abtei 35
9132 Gallizien
Einfamilienhaus
A) WOHNHAUS
Der zweigeschossige Wohnhauskomplex besteht aus 3 unterschiedlichen Bautrakten. Das 1980 errichtete ehemalige Auszugshaus, für das es keine Baupläne gibt, stellt den alten Mitteltrakt dar. Dieser hatte seinerzeit die Außenabmessungen von etwa 9,5 m x 7,6 m.
An der Südseite wurde 2015 ein ebenerdiger Wohnhausanbau mit den projektierten Außenabmessungen von 5,12 m x 7,79 m errichtet.
2021 wurde dann auch dieser Anbau aufgestockt und an der Westseite noch ein zweigeschossiges Stiegenhaus mit den planlichen Außenabmessungen von 2,48 m x 5,30 m angebaut. Nordseitig ist 2021 ein zweigeschossiger Wohnhausanbau mit den projektierten Außenabmessungen von 9,95 m x 6,40 m hergestellt worden. Zudem wurde an der östlichen Eingangsseite ein Windfang mit den Abmessungen von ca. 5,26 m x 1,45 m über beide Gebäudegeschosse errichtet.
Vom ursprünglichen Altbestand, welcher im Inneren etwas umgebaut wurde, gibt es keine Grundrissdarstellung in den Einreichplänen 2021. Es fehlt zudem ein Bauplan vom Kellergeschoss, welcher sich im Altbestand vom Westtrakt befindet. Dieser weist eine angeschätzte Größe von rund 9,5 m x 3,5 m auf.
Entgegen der Baubewilligung und den genehmigten Grundrissplänen wurde die Raumaufteilung sowohl im Nord- als auch im Südtrakt abgeändert. Der Stiegenaufgang an der Westseite ist nunmehr als einläufige Treppe vorgesehen. Der Treppenlauf ist aber noch nicht montiert. Im Nordtrakt wurde der Erkervorbau verändert und der offene Stiegenaufgang vom Wohnzimmer ins Obergeschoss (OG) abweichend zum Projekt hergestellt. Insbesondere im OG sind einige Räume noch nicht fertiggestellt bzw. wurden Räume innenliegend ohne Fenster angeordnet!
Die Außenfassade befindet sich samt den Außenanlagen noch in Rohbau! Es fehlt der WDVS mit der Sockeldämmung und das Traufenpflaster. Ein Energieausweis vom Wohnhaus liegt nicht vor.
Insgesamt sind im Gebäudekomplex rund 252 m² Wohnnutzfläche (WNF) projektiert und großteils bereits ausgebaut. Jedoch sind auch im Innenbereich noch Komplettierungen erforderlich, trotzdem wird das Gebäude aber bereits bewohnt. Eine Teilbenützungsgenehmigung dazu gibt es aber nicht.
B) KFZ-UNTERSTELLPLATZ
Der 2021 genehmigte KFZ-Unterstellplatz weist die planlichen Außenabmessungen von 7,2 m x 8 m auf. Tatsächlich befindet sich dieser noch in Rohbau und ist mit einem auf Holzleimbinderträgern aufgelagerten Alu-Paneeldach abgedeckt. Die südliche Außenwand ist direkt an der Grundstücksgrenze situiert, wobei die bautechnische Ausführung nach den statischen Gegebenheiten als Stützwand konzipiert sein müsste!?
Auch der offene Unterstellplatz ist noch fertigzustellen, wird aber trotzdem bereits genutzt.
858 m²
252,00 m²
Die Liegenschaft ist an die Wasserversorgungsanlage und an die Kanalisationsanlage der Gemeinde Gallizien angeschlossen. Die Kanal- und Wasserbewertungseinheiten wurden von der Gemeinde vorläufig mit nur 0,65 Bewertungseinheiten festgestellt.
Die Stromversorgung erfolgt durch die Kelag mittels Erdkabel.
Baubescheid der Gemeinde Gallizien vom 04.02.2021 betreffend Zu- und Umbau des bestehenden Wohnhauses und Errichtung eines Unterstellplatzes; Baubescheid der Gemeinde Gallizien vom 07.07.1980 für Anna Pirtscher betreffend die Errichtung eines Auszugshauses
Liegt nicht vor.
Bauland "Dorfgebiet"
Das Wohnhaus wird von der Familie der Verpflichteten bewohnt, obwohl es noch nicht fertiggestellt ist. Es fehlt dafür auch eine Teilbenützungsbewilligung.
14.06.2024
200.000,00 EUR
Als Gebäudezubehör wurde die zentrale Heizungsanlage im Keller aufgenommen. Dabei handelt es sich um einen Pellets-Heizkessel Type Herz, Marke pelletstar 10 mit 13 kW Nennheizleistung, Baujahr 2015 samt Pelletslager und Warmwasserboiler Type Austria Email.
9.000,00 EUR
Lasten: keine verbüchert.
Rechte: Geh- und Fahrrecht über das Weggrundstück 731/2 gemäß Servitutsvertrag TZ 20020/2012
Wertmindernd ist gegenständlich vor allem die konsenslose Bauabweichung zum genehmigten Bauprojekt und der noch unfertige Bauzustand. Erschwerend dazu kommen einige maßgebliche Baumängel, welche von zwei unabhängigen Sachverständigen im Auftrag der Verpflichteten festgestellt wurden. Infolgedessen werden im Zuge der Fertigstellung noch einige frustrierte Mängelbehebungskosten entstehen. Eine Wertminderung entsteht außerdem durch die fehlende Besonnung der Liegenschaft im Dezember und Jänner. Nachteilig ist auch die nur private Servitutszufahrt. Auf eine Länge von 100 m entstehen erfahrungsgemäß für die Erhaltung und für den Winterdienst der Schotterstraße immer wieder zusätzliche Aufwendungen.
Insgesamt wurde von einer maßgeblichen wirtschaftlichen Abminderung infolge dieser schwierigen Gegebenheiten ausgegangen, wobei der Marktanpassungsabschlag dafür vom SV mit 45% vom Sachwert berücksichtigt wurde.
Bmstr. Ing. Karl Liesnig
9150 Bleiburg, Kumeschgasse 12
Alle Edikte zum Fall:
9132 Gallizien, Abtei 35
9132 Gallizien
