Kurzgutachten
BG Oberpullendorf ()
9 E 10/24z
Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils
33055 Steinberg
2382
687/85
5
Sonnriegel 85
7453 Steinberg-Dörfl
Sonstiges
Lage:
Dieses Grundstück mit dem darauf befindlichen Rohbau des Erdgeschoßes liegt außerhalb des Ortsbereichs Steinberg-Dörfl, am Sonnriegel gelegen.
Das Grundstück befindet sich auf einer Anhöhe mit relativ gutem Ausblick und handelt es sich um eine Eckparzelle, sodass zweiseitig öffentliche Straße am Grundstück vorbei-führen.
Die umliegenden Grundstücke süd-, west- und ostseitig sind teilweise bebaut, der nordseitige Anschlussbereich stellt landwirtschaftliche Nutzfläche dar und besitzt auch keine Widmung für eine Bebauung.
Infrastruktur:
Laut Auskunft der Marktgemeinde Steinberg-Dörfl sind folgende infrastrukturellen Gegebenheiten vorhanden: Gemeindezentrum mit Verwaltung, Café und Ordination einer praktischen Ärztin, Mittelschule, Kinderkrippe, Kindergarten, Bäcker, Abholmarkt, Businesspark Mittelburgenland und öffentliche Bushaltestellen. Sämtliche größeren, nächst-gelegenen infrastrukturellen Gegebenheiten befinden sich in der ca. 4 km entfernten Bezirkshauptstadt Oberpullendorf.
Gebäudebeschreibung:
Vorhanden für die Errichtung eines Ferienwohnhauses mit Garage, Pool und Einfriedung ist eine Baubewilligung mit dazugehörigem Plan aus dem Jahr 2020.
Weiters vorliegend ist ein Energieausweis sowie eine Beurteilung betreffend Sommertauglichkeit.
Es wurde mit der Errichtung des Hauses nach der Baubewilligung begonnen, vorhanden ist jedoch nur der erdgeschoßige Rohbau. Das gesamte Dachgeschoß (auch nicht der Rohbau) besteht noch nicht.
Vorgesehen laut Plan ist im Erdgeschoß ein Wohnbereich mit Kochen / Essen / Wohnen, Vorraum, Büro, WC, Hauswirtschaftsraum / Technik und Speis.
Nach Norden hin geplant und im Rohbau hergestellt sind die Schleuse und die Garage.
Im Dachgeschoß waren zwei Zimmer, Vorraum, WC, zwei Bäder, Schrankraum und Zimmer geplant, welches Dachgeschoß überhaupt noch nicht besteht.
Die Aufschließung und Erreichung ist zweiseitig gegeben (Zugang zum Haus von der Südostseite, Zufahrt zur Doppelgarage von der Nordostseite).
Geplant ist das Herstellen einer einläufigen Stiege vom Erdgeschoß in das Dachgeschoß, welche noch nicht besteht und ausschließlich die Aussparung zur Errichtung der Stiege hergestellt ist.
Außenanlagen:
Es bestehen weder Einfriedungen noch Außenanlagen und ist das Grundstück verwil-dert und verwachsen.
Festgehalten wird, dass am Grundstück Betonreste bzw. Reste von Schalungsmaterial abgelagert sind.
956 m²
161,49 m²
Der Kanalanschluss mit Kanalanschlussschacht ist am Grundstück ersichtlich. Der Wasseranschluss ist laut Angabe der verpflichteten Partei zugeleitet, die Absperrhähne sowie die genaue Zuleitung ist in Natura nicht ersichtlich. Der Stromanschluss ist dem Grund-stück noch nicht zugeleitet und befindet sich ein Baustromverteiler im Nahbereich auf öffentlichem Gut oder eventuell auch einem Fremdgrundstück aufgestellt (ohne Vermessung nicht ersichtlich).
Bescheid vom 15.05.2020
BF – Bauland Baugebiete für Erholungs- oder Fremdenverkehrseinrichtungen, ein kleiner Teil Gf – Wald (Grünland forstwirtschaftlich genutzte Fläche)
01.08.2024
110.000,00 EUR
kein Zubehör
Der 1/2 Anteil der verpflichteten Partei beträgt € 47.850,00
Ing. Werner Bayer
7400 Oberwart, Hauptplatz 11