Kurzgutachten
BG Purkersdorf ()
5 E 18/25h
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
01905 Preßbaum
1248
199/1 und 199/55
6
Jurekstraße 21
3021 Pressbaum
Einfamilienhaus
Die zu bewertende Liegenschaft EZ 1248 KG 01905 befindet sich in Pressbaum, in Niederösterreich, im Nordosten des Bundesgebiets von Österreich.
Pressbaum befindet sich am östlichen Rand des Bezirks St. Pölten-Land und liegt nahe der westlichen Stadtgrenze der Bundeshauptstadt Wien.
Die Liegenschaft besteht aus den Grundstücken Nr. 199/1 und 199/55.
Das vordere Grundstück Nr. 199/1 schließt direkt an die Jurekstraße an und ist unbebaut. Das hintere Grundstück Nr. 199/55 ist durch einen Zufahrtsweg an die Jurekstraße angeschlossen und ist bebaut.
Auf dem Grundstück Nr. 199/55 sind
o ein Wohnhaus
o ein Nebengebäude (Außen-WC)
o eine Flugdachkonstruktion im nördlichen Gartenbereich
errichtet.
Die Erschließung des Grundstücks mit dem Wohnhaus erfolgt über die angrenzende öffentliche Straße (Jurekstraße) mittels einer Fahnenzufahrt.
Das Wohnhaus besteht aus
• Erdgeschoss
• Dachgeschoss
1.715 m²
186,00 m²
15.1.2026
870.000,00 EUR
Zum Bewertungsstichtag war kein bewertungsrelevantes Zubehör vorhanden.
kein Zubehör
Im C-Blatt der Liegenschaft EZ 1248 sind mehrere Pfandrechte eingetragen. Weiters ist die Einleitung des Versteigerungsverfahrens angemerkt. Die Versteigerungsanmerkung und die Pfandrechte sind bei der Bewertung nicht zu berücksichtigen, und versteht sich der Verkehrswert daher lastenfrei.
Mit Mailnachricht vom 3.2.2026 teilte die Gemeinde mit, dass auf dem Abgabenkonto für die Liegenschaft EZ 1248 GB 01905 ein Rückstand in Höhe von € 28.314,35 besteht.
Dieser Wert ist stichtagsbezogen und es wird darauf hingewiesen, dass sich Abgabenrückstände zum Zeitpunkt des Liegenschaftserwerbs geändert haben können. Potenziellen Erwerbern wird empfohlen, diesbezügliche Erhebungen zum Stand der offenen Forderungen vor Ankauf/Ersteigerung durchzuführen. Denn die nach landesgesetzlichen Bestimmungen wie z.B. Niederösterreichische Bauordnung, Kanalgesetze, Wasserleitungsgesetze, Abfallwirtschaftsgesetz oder Ähnliches erlassenen Bescheide wirken als dingliche Bescheide auch gegen spätere Eigentümer und können auf Grund der dinglichen Wirkung auf die Liegenschaft beim Rechtsnachfolger geltend gemacht werden.
Zu den außerbücherlichen dinglichen Lasten siehe auch die Angaben zum Abgabenrückstand laut Mitteilung der Gemeinde im Befundteil und im Anhang des Gutachtens.
Das Bewertungsgutachten umfasst 80 Seiten zuzüglich 53 Seiten Anhang inklusive Fotodokumentation.
Auf den Inhalt des Langgutachtens wird ausdrücklich hingewiesen.
Mag. Regina Hemmer-Halbwidl, MSc
2544 Siebenhaus-Schönau, Rebschulgasse 4/26
