zur Navigation
Dienststelle:

BG Purkersdorf ()

Aktenzeichen:

5 E 18/25h

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft


Grundbuch:

01905 Preßbaum

EZ:

1248

Grundstücksnr.:

199/1 und 199/55

BLNr:

6

Adresse:

Jurekstraße 21

PLZ/Ort:

3021 Pressbaum


Kategorie(n):

Einfamilienhaus

Beschreibung (WE):

Die zu bewertende Liegenschaft EZ 1248 KG 01905 befindet sich in Pressbaum, in Niederösterreich, im Nordosten des Bundesgebiets von Österreich.
Pressbaum befindet sich am östlichen Rand des Bezirks St. Pölten-Land und liegt nahe der westlichen Stadtgrenze der Bundeshauptstadt Wien.
Die Liegenschaft besteht aus den Grundstücken Nr. 199/1 und 199/55.
Das vordere Grundstück Nr. 199/1 schließt direkt an die Jurekstraße an und ist unbebaut. Das hintere Grundstück Nr. 199/55 ist durch einen Zufahrtsweg an die Jurekstraße angeschlossen und ist bebaut.
Auf dem Grundstück Nr. 199/55 sind
o ein Wohnhaus
o ein Nebengebäude (Außen-WC)
o eine Flugdachkonstruktion im nördlichen Gartenbereich
errichtet.
Die Erschließung des Grundstücks mit dem Wohnhaus erfolgt über die angrenzende öffentliche Straße (Jurekstraße) mittels einer Fahnenzufahrt.
Das Wohnhaus besteht aus
• Erdgeschoss
• Dachgeschoss

Grundstücksgröße:

1.715 m²

Objektgröße:

186,00 m²



Stichtag:

15.1.2026

Schätzwert:

870.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Zum Bewertungsstichtag war kein bewertungsrelevantes Zubehör vorhanden.

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Lasten:

Im C-Blatt der Liegenschaft EZ 1248 sind mehrere Pfandrechte eingetragen. Weiters ist die Einleitung des Versteigerungsverfahrens angemerkt. Die Versteigerungsanmerkung und die Pfandrechte sind bei der Bewertung nicht zu berücksichtigen, und versteht sich der Verkehrswert daher lastenfrei.
Mit Mailnachricht vom 3.2.2026 teilte die Gemeinde mit, dass auf dem Abgabenkonto für die Liegenschaft EZ 1248 GB 01905 ein Rückstand in Höhe von € 28.314,35 besteht.
Dieser Wert ist stichtagsbezogen und es wird darauf hingewiesen, dass sich Abgabenrückstände zum Zeitpunkt des Liegenschaftserwerbs geändert haben können. Potenziellen Erwerbern wird empfohlen, diesbezügliche Erhebungen zum Stand der offenen Forderungen vor Ankauf/Ersteigerung durchzuführen. Denn die nach landesgesetzlichen Bestimmungen wie z.B. Niederösterreichische Bauordnung, Kanalgesetze, Wasserleitungsgesetze, Abfallwirtschaftsgesetz oder Ähnliches erlassenen Bescheide wirken als dingliche Bescheide auch gegen spätere Eigentümer und können auf Grund der dinglichen Wirkung auf die Liegenschaft beim Rechtsnachfolger geltend gemacht werden.
Zu den außerbücherlichen dinglichen Lasten siehe auch die Angaben zum Abgabenrückstand laut Mitteilung der Gemeinde im Befundteil und im Anhang des Gutachtens.


Sonstige Hinweise:

Das Bewertungsgutachten umfasst 80 Seiten zuzüglich 53 Seiten Anhang inklusive Fotodokumentation.
Auf den Inhalt des Langgutachtens wird ausdrücklich hingewiesen.

erstellt von:

Mag. Regina Hemmer-Halbwidl, MSc
2544 Siebenhaus-Schönau, Rebschulgasse 4/26

Ausdruck vom: 14.06.2026 07:16:14 MESZ