Kurzgutachten
BG Graz-Ost ()
244 E 6/24z
Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils
63222 Grambach
503
185/1, 185/2
126,128, 133
Hauptstraße 61
8074 Raaba-Grambach
Eigentumswohnung
Gemäß den durchgeführten Erhebungen des Sachverständigen verweist das Parifizierungsgutachten auf den Baubescheid mit der Aktenzahl B-2018-1046-00148 vom 17.12.2018 sowie die Einreichpläne vom 21.06.2018 mit den Plannummern 135.301.01, 135.302.01,135.303.01 und 135.304.01.
Seitens der Gemeinde Raaba-Grambach wurde der Erhalt der Fertigstellungsmeldung zu obiger GZ am 21.01.2022 bestätigt.
Auf der Liegenschaft wurden insgesamt 4 freistehende Wohnbauten mit Flachdach in Massivbauweise errichtet.
Die einzelnen Häuser sind wie folgt aufgebaut:
Haus 1 (5 Wohnungen und 9 PKW Stellplätze): EG: 9 PKW KFZ Stellplätze in einer Garage, Müllraum, 5 Kellerabteile und ein Technikraum, OG1: 3 Wohneinheiten (TOP 1/1 bis 1/3) mit jeweils einem Balkon, OG2: 2 Wohneinheiten (TOP 1/4 und 1/5) mit jeweils einer Terrasse. Die vertikale Erschließung erfolgt über eine einläufige, überdachte Freitreppe. Ein Luftraum ist für eine spätere Nachrüstung durch einen Personenaufzug geplant. Für die Wohnungen TOP 1/1 und 1/3 ist jeweils ein Privatgarten geplant.
Das westliche Haus Hauptstraße 61 umfasst im Erdgeschoss 9 PKW-Abstellplätze, 1 Müllraum, 1 Technikraum sowie je Wohnung ein zugeordnetes Kellerabteil. Im 1. Obergeschoss umfasst das Objekt 3 Wohneinheiten, im 2. Obergeschoss 2 Wohneinheiten.
Das Gebäude wurde in Massivbauweises errichtet. Das Dach wurde als Flachdach ausgeführt. Die Fassade des gesamten Wohnhauses ist mit einem Vollwärmeschutz versehen.
Die Fenster umfassen eine Kunststoffkonstruktion mit Isolierverglasung. Als Sonnenschutz wurden Jalousien angebracht.
Die Erschließung des Hauses 1 erfolgt über einen offenen Laubengang. Die Stiege ist an der Nordseite des Hauses situiert. Eine Aufzugsanlage gelangte nicht zur Ausführung.
Die Wohnung Top 1/3 befindet sich im 1. Obergeschoss des Hauses 1.
Die Wohnung umfasst einen Vorraum, ein Bad, zwei Zimmer, einen Wohn- Essbereich, ein Abstellraum, und ein WC.
Dem Wohn- Esszimmer ist ost- und südseitig eine Terrasse vorgelagert. Zusätzlich sind der Wohnung die südseitigen Freiflächen als Privatgarten vorgelagert. Eine direkte Anbindung an die Wohnung gibt es jedoch nicht.
Der Fußboden in den Wohnbereichen ist als Parkettböden ausgeführt.
Im Vorraum und in den Abstellräumen sind die Böden verfließt. In den Nassräumen sind die Bodenflächen sowie teilweise die Wandflächen verfließt.
Die Türen sind als Holzblockrahmentüren ausgeführt.
Die Wand- und Deckenflächen sind mit Ausnahme der Nassräume weiß gemalen.
Der Terrassenboden wurde mit Betonsteinen ausgeführt.
Im Badezimmer fehlt derzeit die notwendig Badewannenarmatur. Weiters wurde mit Vorarbeiten für eine bodenebene Dusche begonnen, für diese fehlt ebenfalls noch die Armaturen sowie der Brausekopf und allenfalls eine Duschtrennwand. Ebenfalls fehlen die Waschbecken und Armaturen für das geplante Doppelwaschbecken. Im WC fehlt ebenfalls die notwendige Ausstattung.
In den Zimmern wurde scheinbar eine Klimaanlage demontiert. In den beiden Schlafzimmern sowie dem Wohn- Essbereich ist der Trockenbau entsprechend zu ergänzen. Ebenfalls sind die Klimaleitungen auf der Terrasse zu entfernen und die Fassade entsprechend zu ergänzen.
Im Wohn- Essbereich gibt es Rückstände eines Wasserschadens im Bereich des Fensters. Dieser scheint ausgetrocknet zu sein, die Behebung ist jedoch noch ausständig. Weiters gibt es Setzungsrisse im Bereich des Südseitigen Glaselementes.
89,76 m²
Baubescheid mit der Aktenzahl B-2018-1046-00148 vom 17.12.2018 sowie die Einreichpläne vom 21.06.2018 mit den Plannummern 135.301.01, 135.302.01,135.303.01 und 135.304.01
Fertigstellungsmeldung zu obiger GZ am 21.01.2022 bestätigt
Die bewertungsgegenständlichen Grundstücke sind im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Raaba-Grambach als „WA – Allgemeines Wohngebiet mit einer Dichte von 0,2 bis 0,4 ausgewiesen. Als Zusatzwidmung werden „(NG) - Naturgefahren“ und (IM) Immissionen ausgewiesen.
Die Wohnung steht derzeit leer.
03.06.2024
316.000,00 EUR
kein Zubehör
Auf die angemerkten Dienstbarkeiten Gehen und Fahren über Gst 185/1 für Gst 185/2 wird hingewiesen, diese hat aufgrund der gemeinsamen Wohnungseigentumsbegründung keine Relevanz mehr. Weiters wird auf die Vereinbarung über die Aufteilung der Aufwendungen gem. § 32 WEG und Benützungsregelung gem § 17 WEG hingewiesen. Diese haben keinen Einfluss auf den Verkehrswert der bewertungsgegenständlichen Wohnungen bzw. KFZ-Abstellplätze.
Auf das angemerkte Pfandrechte wird ebenfalls hingewiesen, dieses hat bei der Bewertung keine Berücksichtigung erfahren.
Darüber hinaus ist die Einleitung des Versteigerungsverfahrens angemerkt.
Die Stellplätze befinden sich gebäudeintegriert im Erdgeschoss.
Eine Einfahrtskontrolle oder Zugangsbeschränkung wurde nicht ausgeführt.
Die Beschriftung der Stellplätze ist entgegen den vorliegenden Plänen so erfolgt das der Stellplatz 1/9 an der südwestlichen Ecke situiert ist.
Gemäß § 143 (4) EO ist zu ermitteln, welchen Wert die einzelnen Grundstü-cke eines Grundbuchkörpers oder die Gruppen von Grundstücken oder die gemeinsamen zu versteigernden Liegenschaftsteile haben, wenn offenkun-dig ist, dass ein höherer Erlös erzielt wird.
Im gegenständlichen Fall ist davon auszugehen, dass eine getrennte als auch eine gemeinsame Verwertung von Wohnungen und Stellplätzen zu einem ähnlichen Ergebnis kommen wird.
Von Seiten des Sachverständigen wird folgende Zuteilung der Stellplätze zu den Wohnungen für eine gemeinschaftliche Verwertung vorgeschlagen:
Wohnung Top 1/3
PKW P 1/2
PKW 9 1/9
DI Anton Wallner
8051 Graz, Wiener Straße 180
Alle Edikte zum Fall: