Kurzgutachten
BG Graz-West ()
309 E 29/26t
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
63112 Göstig
2304
.1200/3
37
Augasse 73
8051 Graz
Wohnungseigentumsobjekt
Allgemeine Objektbeschreibung und Lage im Gebäude
Gegenstand der Befundaufnahme ist ein KFZ-Abstellplatz in einem mehrgeschossigen Wohngebäude. Bei dem Gebäudebestand, in dem sich der KFZ-Abstellplatz befindet, handelt es sich um eine in verdichteter Wohnlage situierte, aus mehreren Einheiten bestehende Wohnanlage mit zeittypischer, funktionaler Ausgestaltung. Die nähere Umgebung ist überwiegend wohnbaulich aber auch gewerblich genutzt.
Der Bewertungsgegenstand befindet sich im Erdgeschoss und ist über die allgemeinen Erschließungsfläche (Zufahrt) direkt von der Augasse (öffentliche Straße) erreichbar. Der Gesamteindruck des Gebäudes und der Allgemeinbereiche ist insgesamt als funktional und gut zu bezeichnen. Gem. Nutzwertfestsetzungsgutsachten vom 22.10.2012 verfügt der KFZ-Abstellplatz über eine Nutzfläche von 22,15 m².
Bauhistorie
Laut den vorhandenen Einreichunterlagen bzw. Angaben erfolgte die Errichtung der Wohnhausanlage samt KFZ-Abstellplätzen auf Grundlage des Baubewilligungsbescheids GZ.: 041861/2010/0008 vom 14.02.2011.
Befundaufnahme – Kfz-Abstellplatz Nr. 16
Der Abstellplatz befindet sich innerhalb einer offenen, überdachten Stellplatzanlage der Wohnanlage. Es handelt sich nicht um einen geschlossenen Garagenplatz, sondern um einen gedeckten Außenstellplatz bzw. Carport-Abstellplatz, der durch die darüberliegende Gebäudekonstruktion gegen direkte Niederschläge teilweise geschützt ist.
Der Stellplatz Nr. 16 ist auf der Bodenfläche durch eine weiße Stellplatznummerierung „16“ sowie durch seitliche Markierungslinien eindeutig gekennzeichnet. Die Abgrenzung zu den benachbarten Stellplätzen erfolgt mittels Bodenmarkierungen. Die Zufahrt und die Rangierflächen sind asphaltiert und ausreichend dimensioniert, sodass eine zweckentsprechende Nutzung als Pkw-Abstellplatz augenscheinlich möglich ist.
Die Stellplatzanlage wird durch tragende Stützen gegliedert. Der Abstellplatz Nr. 16 befindet sich im Bereich einer Stützenstellung bzw. unmittelbar angrenzend an eine tragende Stütze. Dadurch kann die Ein- und Ausparkbarkeit im Vergleich zu einem völlig frei liegenden Stellplatz geringfügig eingeschränkt sein. Aus dem Augenschein ergaben sich jedoch keine Hinweise darauf, dass die gewöhnliche Nutzung mit einem üblichen Pkw wesentlich beeinträchtigt wäre.
Der Bodenbelag besteht aus Asphalt und befindet sich zum Zeitpunkt der Befundaufnahme in einem ordentlichen, gebrauchsfähigen Zustand. Größere Risse, Setzungen, Ausbrüche oder sonstige substanzielle Schäden waren nicht feststellbar. Vorhanden sind lediglich übliche nutzungs- und alterungsbedingte Gebrauchsspuren sowie geringfügige Verschmutzungen, wie sie bei befahrenen Stellplatzflächen üblich sind.
Im Nahbereich des Stellplatzes befindet sich eine Entwässerungsrinne bzw. ein Gitterrost. Diese Anlage dient augenscheinlich der Ableitung von Oberflächenwässern aus dem Stellplatz- bzw. Fahrbereich. Zum Zeitpunkt der Besichtigung waren keine Wasseransammlungen oder Hinweise auf eine offenkundig mangelhafte Entwässerung erkennbar. Eine technische Prüfung der Entwässerungsanlage wurde nicht durchgeführt.
Die Decken- und Stützenflächen sind verputzt bzw. beschichtet und weisen einen ordentlichen Erhaltungszustand auf. An der Decke sind Leuchtkörper angebracht, sodass eine künstliche Beleuchtung des Stellplatzbereiches vorhanden ist. Die Funktion der Beleuchtung wurde im Zuge der Befundaufnahme nicht gesondert überprüft. Die sichtbaren Bauteile vermittelten insgesamt einen gepflegten und instand gehaltenen Eindruck.
Die Stellplatzanlage ist seitlich offen und an die allgemeinen Außen- und Verkehrsflächen der Wohnanlage angebunden. Im Nahbereich befinden sich weitere Kfz-Abstellplätze, Grünflächen, Einfriedungen sowie angrenzende Wohngebäude. Der Bereich ist übersichtlich und entspricht seiner Gestaltung nach einer üblichen gemeinschaftlichen Stellplatzanlage einer Wohnhausanlage.
Zusammenfassend ist der Kfz-Abstellplatz Nr. 16 (PP 16) als eindeutig markierter, überdachter und zweckentsprechend nutzbarer Pkw-Abstellplatz zu beurteilen. Der bauliche und optische Zustand ist gepflegt und altersentsprechend. Bewertungsrelevante Mängel, die über gewöhnliche Gebrauchsspuren hinausgehen, konnten im Rahmen der augenscheinlichen Befundaufnahme nicht festgestellt werden.
1.033 m²
22,15 m²
Auf dem Grundstück befinden sich die öffentliche Kanalisation, ein Trinkwasseranschluss und das Stromnetz des örtlichen EVU. Ein Anschluss an das Fernwärmenetz befindet sich ebenfalls am Grundstück. Es wurden keine Abgabenrückstände hinsichtlich Kanalgebühren und Grundsteuer bekanntgegeben.
14.02.2011
Die zu bewertende Liegenschaft ist im Flächenwidmungsplan der Gemeinde i.d.g.F. als Wohnen Allgemein (WA) mit einer Bebauungsdichte von 0,4 bis 0,8 ausgewiesen.
Am Tag der Befundaufnahme war der Bewertungsgegenstand vom Verpflichteten selbst genutzt. Es wurde kein Bestandsverhältnis bekanntgegeben.
01.07.2026
22.000,00 EUR
Bei der Befundaufnahme am 01.07.2026 konnte kein bewertungsrelevantes Zubehör identifiziert werden.
0,00 EUR
EZ 2304
A2-Blatt:
2 a 8387/1949 6378/1965 17918/1969 1282/1970 13740/1971 20488/1999 Grunddienstbarkeit Geh- und Fahrweg an EZ 1425 1835 1860 2200 2269
b 2094/2011 Übertragung der vorangehenden Eintragung (en) aus EZ 272
Die im A2-Blatt eingetragenen Lasten stellen bei der angewandten Bewertungsmethode keinen wertbeeinflussenden Umstand dar und bleiben demgemäß unberücksichtigt.
C-Blatt:
1 a 10159/1930
DIENSTBARKEIT der elektrischen Leitungsrechte gern Par 2 Servitutsbestellungsurkunde 1930-09-22 für Fa Elektrizitätswerk Gösting V. Franz als Eigentümerin der EZ 1011 GB IV Lend
b 7505/2009 EZ 3187 KG 63108 Andritz weiteres herrschendes Gut
c 2094/2011 Übertragung der vorangehenden Eintragung (en) aus EZ 272
2 a 6316/1930 bis 6318/1930 9137/1931
DIENSTBARKEIT der Duldung einer der Übertragung elektrischer Energie dienenden 100.000 Volt Hochspannungsleitung über Gst 341/236 (hier das grün angelegte Trennstück, welches mit Gst 341/121 vereinigt wurde) für Steirische Wasserkraft- und Elektrizitäts-Aktiengesellschaft in Graz und deren jeweiligen Rechtnachfolgern im Eigentum dieser Fernleitung
b 21656/1978 2043/2010 anstelle Gst 341/121 nunmehr dienend Gst . 1200/1
с 2094/2011 Übertragung der vorangehenden Eintragung (en) aus EZ 272
3 a 7921/1931
DIENSTBARKEIT der Leitung des elektrischen Stromes auf dem Gst 341/236 (hier das grün angelegte Trennstück, welches mit dem Gst 341/121 vereinigt wurde) für EZ 1011 GB IV Lend mit der Beschränkung gem Par VII Kaufvertrag 1931-05-08 für Fa Elektrizitätswerk Gösting V. Franz
b 21656/1978 2043/2010 anstelle Gst 341/121 nunmehr dienend Gst . 1200/1
c 7505/2009 EZ 3187 KG 63108 Andritz weiteres herrschendes Gut
d 2094/2011 Übertragung der vorangehenden Eintragung (en) aus EZ 272
4 a 332/2011 1683/2011
DIENSTBARKEIT Verlegung, Benützung eines Kanals bzw. von Rohren und Leitungen über Gst .1200/1 .1200/3 gem Pkt 2) Dienstbarkeitsvertrag 2010-12-30 für Gst .1200/2
b 2094/2011 Übertragung der vorangehenden Eintragung (en) aus EZ 272
5 a 2094/2011
DIENSTBARKEIT Errichtung, Benützung, Erhaltung eines Kanals auf Gst .1200/3 gem Pkt 11. Kaufvertrag 2010-12-30 für Gst . 1200/1
6 a 2094/2011
DIENSTBARKEIT Gehen und Fahren sowie Leitungsrechte auf Gst .1200/3 gem Pkt 12. Kaufvertrag 2010-12-30 für Gst .1200/1
Die im C-Blatt eingetragenen Lasten stellen bei der angewandten Bewertungsmethode keinen wertbeeinflussenden Umstand dar und bleiben demgemäß unberücksichtigt.
Es wurden keine außerbücherlichen Darlehen bzw. Rechte und Lasten bekanntgegeben
Die Bewertung erfolgt unter der Fiktion der Geldlastenfreiheit.
Ing. DI Dr. Josef Bernhofer
8041 Graz, Johann-Weitzer-Weg 21
