Kurzgutachten
BG Voitsberg ()
7 E 32/24m
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
63338 Lobming
516
457/3
2 und 3
Am Lobmingbach 21
8570 Voitsberg
Einfamilienhaus
Für das bewertungsgegenständliche Einfamilienwohnhaus wurde von der zuständigen Baubehörde, der damaligen Gemeinde Lobming, im Jahr 1958 die Baubewilligung für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses erteilt. Die diesbezügliche Benützungsbewilligung wurde im Jahr 1964 ausgestellt.
Das in Ziegelmassivbauweise errichtete sowie mit einem Satteldach in Eternitschabloneneindeckung ausgestattete Einfamilienwohnhaus ist teilweise unterkellert und umfasst ein Erdgeschoss sowie ein ausgebautes Dachgeschoss.
Im Kellergeschoss sind zwei Kellerräume untergebracht. Das Kellergeschoss ist nur über eine überdachte Außenstiege westseitig zugänglich.
Der Hauseingang im Erdgeschoss ist auf der Straßenseite erreichbar. Das Erdgeschoss beinhaltet zwei Vorräume, ein WC, eine Küche, ein Bad, einen Abstellraum und zwei Zimmer.
Im Dachgeschoss sind ein Vorraum und zwei Zimmer situiert.
Die Beheizung des Einfamilienwohnhauses erfolgt durch eine Zentralheizung mittels Tischherd mit festen Brennstoffen über Heizkörper.
Die Zubehörfläche ist teilweise eingefriedet und besteht zum wesentlichen Teil aus Grünflächen sowie den befestigten Flächen. Darüber hinaus sind ein Wirtschaftsgebäude und diverse Gartenhütten aus Holz nördlich am Grundstück situiert. Das Wirtschaftsgebäude ist in Massiv-, bzw. Holzbauweise ausgeführt und mit einem Satteldach in Welleterniteindeckung ausgestattet. Das Wirtschaftsgebäude sowie die Gartenhütten werden in der pauschalen Außenanlagenbewertung mitberücksichtigt.
An Instandsetzungsarbeiten wurden gemäß Angaben folgende Maßnahmen vorgenommen: Ungefähr im Jahr 2006 wurden der Tischherd als Zentralheizung sowie die Heizkörper eingebaut und der Kamin saniert. Das Bad wurde neu installiert und es wurden die Fliesen erneuert. Die Fußböden wurden mit Laminat oder Fliesen neu belegt und Malerarbeiten an den Innenwänden durchgeführt. Die Wasserleitungen und diverse Steckdosen wurden ausgetauscht. Die straßenseitige Außenwand wurde mittels Injektionen abgedichtet. Darüber hinaus wurden keine wesentlichen Erhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen.
Der von der zeichnenden Sachverständigen bei der Baubehörde ausgehobene Einreichplan aus dem Jahr 1958 wurde im Zuge der Befundaufnahme stichprobenartig kontrolliert und es wurden Kontrollmessungen durchgeführt. Es konnten diverse Abweichungen im Innen- und Außenbereich festgestellt werden. In Abänderung zum Einreichplan wurden unter anderem im Kellergeschoss die Außenstiege anders errichtet und ein Kellerraum auf der Südseite dazu gebaut. Im Erdgeschoss wurde südseitig ein Zubau mit einem Zimmer, einem Bad und einem Abstellraum errichtet. Auf der Straßenseite wurde ein Zubau mit einem Vorraum und einem WC hergestellt. Der südseitige Zubau im Dachgeschoss enthält ein Zimmer. Anstatt des Dachbodenraumes sind ein Vorraum und ein Zimmer vorhanden. Die Baujahre der beiden Zubauten und des Ausbaues im Dachgeschosses zu Wohnzwecken sind nicht bekannt.
Die zeichnende Sachverständige weist darauf hin, dass für die diversen Änderungen keine Baubewilligung und keine Benützungsbewilligung vorliegen. Für das Wirtschaftsgebäude und die verschiedenen Gartenhütten liegen ebenso keine Bewilligungen beim Bauamt vor.
Für die weiterführende Berechnung werden die im Einreichplan angeführten Werte und Flächen, ergänzt durch die Naturmaße, herangezogen.
607 m²
95,99 m²
Strom, Wasser, Kanal
GZ:- vom 26.04.1958
GZ: 3/64 vom 25.03.1964
Reines Wohngebiet (WR), 0,2-0,4
Eigennutzung - die Bewertung erfolgt bestandsfrei
06.02.2025
130.000,00 EUR
Küche inkl. E-Geräte
0,00 EUR
siehe Langgutachten
siehe Langgutachten
Ing. Claudia Zöberer
8580 Köflach, Kleinwöllmiß 128/6