Versteigerung - Einfamilienhaus - Rohbau
43 E 1/25x
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
02.07.2025
am 11.08.2025 um 11:00 Uhr
Bezirksgericht St. Pölten, Schießstattring 6, 3100 St. Pölten, Saal E 55 (Erdgeschoss)
02742/809
Die verpflichtete(n) Partei(en) hat (haben) die Besichtigung der Liegenschaft zu gestatten und für deren Zugänglichkeit zu sorgen (§ 176 Abs 1 EO).
Die Liegenschaft kann am 25.7.2025, von 10.00 bis 11.00 Uhr, besichtigt werden.
Die Festlegung eines (weiteren) Besichtigungstermins durch das Gericht erfolgt nur über rechtzeitigen schriftlichen Antrag gemäß § 176 Abs 2 EO (Eingaben per E-Mail sind nicht zulässig. Der Antrag ist im Postweg einzubringen oder im Servicecenter des Bezirks- und Landesgerichts St. Pölten abzugeben.)
Das Originalgutachten kann von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 15:00 Uhr im Servicecenter des Bezirks- und Landesgerichts St. Pölten eingesehen werden.
Eine Mitteilung gemäß § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 i.d.g.F. hat (haben) die verpflichtete(n) Partei(en) nicht abgegeben.
Als VADIUM werden NUR Sparbücher angenommen (§ 179 Abs 1 EO).
Jede Bieterin und jeder Bieter hat sich durch einen gültigen Lichtbildausweis und Nachweis der österreichischen Staatsangehörigkeit auszuweisen (Führerschein allein ist NICHT ausreichend!). Ausländischen Staatsangehörigen wird der Zuschlag nur vorbehaltlich der nachzureichenden Genehmigung durch die Ausländer-Grundverkehrsbehörde erteilt.
Wenn Sie als Vertreter(in) für eine andere Person mitbieten wollen, ist die Vorlage einer beglaubigten SpezialVOLLMACHT erforderlich; gegebenenfalls ist auch ein aktueller FIRMENBUCHAUSZUG mitzubringen.
Nicht fachkundigen Personen wird empfohlen, vorher eine Versteigerung zu besuchen.
19207 Kirchberg an der Pielach
522
1857/2
2 und 3
Schwerbach 26
3204 Kirchberg an der Pielach
Einfamilienhaus
Der Gebäudealtbestand im Erdgeschoss ist rund 100 Jahre alt, der Um- und Zubau des Einfamilienhauses wurde aufgrund der Baubewilligung aus dem Jahr 2022 begonnen und ist bis dato nicht fertiggestellt, das Gebäude ist im Rohbauzustand vorhanden. Das Gebäude besteht aus einem Erdgeschoss und einem Dachgeschoss und ist nicht unterkellert. Teilweise sind Grundrissänderungen vorhanden (z.B. Zubau Abstellraum im Erdgeschoss).
Das Gebäude ist in Massivbauweise (Ziegelbauweise) errichtet, im Dachgeschoss ist die westseitige Außenwand zur Freifläche (Loggia) aus einer Holzkonstruktion ausgeführt. Das Dach ist als Satteldach ausgebildet. Die Dachlattung ist vorhanden, die Dachziegel befinden sich vor Ort, sind jedoch noch nicht verlegt. Die Dachinnenverkleidung ist nicht vorhanden. Der Fassadeaufbau fehlt zur Gänze.
Im Gebäudeinneren besteht ein Rohbau mit Ausnahme der alten Zwischenwände im Altbestand im Erdgeschoss ohne Zwischenwände, ohne Fußbodenaufbau, ohne Wand- und Deckenoberflächen, ohne Fenster (im Altbestand im Erdgeschoss sind noch die alten Fenster vorhanden) sowie ohne elektrotechnische und sanitärtechnische Ausbauten und Ausstattungen.
Die Fenster sind laut Auskunft des Eigentümers bereits bezahlt und im Lagerhaus St. Pölten gelagert/abholbereit. Zur Beheizung und Warmwasserversorgung des Gebäudes ist eine Zentralheizungsanlage mittels Holzpellets geplant, jedoch noch nicht ausgeführt.
Im Freibereich sind noch keine geplanten baulichen Arbeiten durchgeführt, die geplante Garage und das Carport sowie die Einfriedungen sind nicht vorhanden. Der Garten ist ungepflegt und mit Gestrüpp bewachsen. Im Garten sind Baumaterialien, Bauschutt und Gerümpel abgelagert.
Bauwerksstatische und vermessungstechnische Überprüfungen sowie bautechnische und haustechnische Bauwerksüberprüfungen haben durch den Sachverständigen im Zuge der Befundaufnahme auftragsgemäß nicht stattgefunden (kein bautechnisches Gutachten), die Beschreibung der vorhandenen Bauausführungen erfolgte ausschließlich durch augenscheinliche Befundung des Gebäudebestandes (ohne Bauwerksöffnungen).
698 m²
214,00 m²
128.000,00 EUR
kein Zubehör
12.800,00 EUR
64.000,00 EUR
Lasten: Die im Grundbuch der EZ 522 mit Abfragedatum 05.03.2024 eingetragene Dienstbarkeit und Reallast sind bei der Wertermittlung entsprechend berücksichtigt.
Eine detaillierte Beschreibung ist dem Langgutachten zu entnehmen.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen: Die Ersteherin oder der Ersteher erwirbt im Zwangsversteigerungsverfahren – sofern nichts anderes angekündigt wird - grundsätzlich lastenfrei. Ausgenommen davon sind stets Lasten aus (Abgaben)bescheiden mit dinglicher Wirkung, weil solche Lasten auf die Ersteherin oder den Ersteher übergehen.
Die Liegenschaft kann am 25.7.2025, von 10.00 bis 11.00 Uhr, besichtigt werden.