Kurzgutachten
BG Tulln ()
9 E 20/24s
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
20160 Ollern
1072
529/1, 529/2, 529/3
A
Freisingerstraße 10 und 10a, Sackgasse 3 bzw. Hauptstraße 12
3004 Ollern
bebaubare Liegenschaft
Die zu bewertende Liegenschaft EZ 1072 KG 20160 Ollern besteht aus den Grundstücken 529/1, 529/2 und 529/3. Die Grundstücke liegen gemäß Grundbuchauszug im Grenzkataster und es weist das Grundstück 529/1 eine Fläche mit 657 m², das Grundstück 529/2 eine Fläche mit 1.080 m² bzw. das Grundstück 529/3 ein Fläche mit 920 m² und somit gesamt mit 2.657 m² auf. Laut Nutzungsbezeichnung des Grundbuches sind die Grundstücke 529/1, 529/2 und 529/3 als „landwirtschaftlich genutzte Grundflächen (Äcker, Wiesen oder Weiden)“ ausgewiesen.
Parzelle 529/1:
Das Grundstück 529/1 bildet in der Natur einen annähernd trapezförmigen Grundriss und ist unbebaut bzw. ist die Zufahrt im Südwesten möglich. Die Realität liegt im östlichen Wohngebiet des Ortes Ollern an der vorbeiführenden Gemeindestraße in der Flächenwidmung „Bauland-Agrargebiet“.
Die Liegenschaft liegt gemäß NÖ-Atlas außerhalb der Risikozone HQ100. Die Parzelle liegt gemäß NÖ-Atlas für Fließwege von Hangwässern innerhalb einer gelben/roten Zone und es wird eine Hangneigung von ca. 5 % bis 10 % angegeben. Der Grundwasserflur liegt innerhalb einer gelben Zone und es wird ein Grundwasserhochstand in einem Bereich von 2m bis 4 m unter Geländeniveau angegeben.
Parzelle 529/2:
Das Grundstück 529/2 ist eine Fahnenparzelle nordwestlich des Grundstückes 529/1 mit einer Zufahrt von Südosten, welche entlang der Parzelle 529/1 verläuft. Das Grundstück bildet in der Natur einen annähernd trapezförmigen Grundriss und ist mit einer abbruchreifen Scheune bebaut.
Die Realität liegt im östlichen Wohngebiet des Ortes Ollern an der vorbeiführenden Gemeindestraße in der Flächenwidmung „Bauland-Agrargebiet“.
Die Liegenschaft liegt gemäß NÖ-Atlas außerhalb der Risikozone HQ100. Die Parzelle liegt gemäß NÖ-Atlas für Fließwege von Hangwässern innerhalb einer gelben/roten Zone und es wird eine Hangneigung von ca. 5 % bis 10 % angegeben. Der Grundwasserflur liegt innerhalb einer gelben Zone und es wird ein Grundwasserhochstand in einem Bereich von 2 m bis 4 m unter Geländeniveau angegeben.
Parzelle 529/3:
Das Grundstück 529/3 liegt nordwestlich vom Grundstück 529/2, bildet in der Natur einen annähernd trapezförmigen Grundriss und ist mit einem abbruchreifen Wohngebäude samt Scheune bebaut. Die Zufahrt ist an der südwestlichen Grundstücksecke möglich. Die Realität liegt im östlichen Wohngebiet des Ortes Ollern an der vorbeiführenden Gemeindestraße in der Flächenwidmung „Bauland-Agrargebiet“.
Die Liegenschaft liegt gemäß NÖ-Atlas ca. zur Hälfte innerhalb der Risikozone HQ100. Die Parzelle liegt gemäß NÖ-Atlas für Fließwege von Hangwässern innerhalb einer gelben/roten Zone und es wird eine Hangneigung von ca. 5 % bis 10 % angegeben. Der Grundwasserflur liegt innerhalb einer gelben Zone und es wird ein Grundwasserhochstand in einem Bereich von 2 m bis 4 m unter Geländeniveau angegeben.
In der Natur ist zwischen den Parzellen 529/1, 529/2 und 529/3 keine Grundstücksgrenze erkennbar. Das Grundstück 529/1 ist unbebaut bzw. die Grundstücke 529/2 und 529/3 mit abbruchreifen Gebäuden bebaut. Die Parzellen sind ansonsten als Wiesenflächen mit natürlichem Bewuchs angelegt bzw. wurden Bäume und Sträucher gepflanzt. An der nördlichen, östlichen und südlichen Grundgrenze besteht eine umlaufende Einfriedung als Maschengitterzaun.
2.657 m²
529/1:
Laut Auskunft des Bauamtes verlaufen der Mischwasserkanal sowie die Wasserversorgungsanlage in der östlich vorbeiführenden Gemeindestraße. Die Anschlussleitungen zum Grundstück wurden noch nicht hergestellt.
529/2:
Laut Auskunft des Bauamtes verlaufen der Mischwasserkanal sowie die Wasserversorgungsanlage in der östlich vorbeiführenden Gemeindestraße. Die Anschlussleitungen zum Grundstück wurden noch nicht hergestellt.
529/3:
Laut Auskunft des Bauamtes verlaufen der Schmutz- und Regenwasserkanal sowie die Wasserversorgungsanlage in der östlich vorbeiführenden Gemeindestraße. Die Anschlussleitungen zum Grundstück wurden teilweise hergestellt. Im Zuge der Befundaufnahme wurden ein Strom- und Gasanschluss beim bestehenden Gebäude festgestellt.
Am Bauamt liegen keine Baubewilligungen auf, da diese beim Hochwasser 2024 beeinträchtigt wurden. Wieweit diese Unterlagen wieder hergestellt werden können, ist eine Auskunft voraussichtlich im Mai 2025 möglich. Es wurde seitens der verpflichteten Partei ein Einreichprojekt zur Errichtung von 2 Doppelhäusern auf der Parzelle 529/1 mit Bescheid vom 12.10.2023, bzw. ein Einreichprojekt zur Errichtung von 2 Doppelhäusern auf der Parzelle 529/2 mit Bescheid vom 21.09.2023 sowie Errichtung von einem Doppelhaus auf der Parzelle 529/3 mit Bescheid vom 18.10.2023 baubehördlich bewilligt.
keine
Bauland-Agrargebiet " BA"
Es wurden keine Bestandsverhältnisse bekannt gegeben.
31.03.2025
793.500,00 EUR
kein Zubehör
0,00 EUR
Es sind keine dinglichen Lasten gem. Grundbuchauszug im C-Blatt eingetragen.
Es besteht eine Abgabenschuld für die Aufschließungsergänzungsabgabe mit:
• für die Parzelle 529/1 mit € 9.012
• für die Parzelle 529/1 mit € 11.555
• für die Parzelle 529/1 mit € 10.665
somit gesamt mit € 31.231 bei der Gemeinde Sieghartskirchen gemäß Bescheid vom 04.05.2023.
Mit Datum 12.03.2025 war bei der Marktgemeinde Sieghartskirchen eine Abgabesumme mit gesamt € 33.090,57 für die Parzellen 529/1, 529/2 und 529/3 offen.
In den abbruchreifen Gebäude lagern Fahrnisse, Einrichtungsgegenstände, etc. Diese beweglichen Gegenstände sind im Eigentum des Verpflichteten. Im Allgemeinen sind die beweglichen Sachen vom Verpflichteten zu räumen oder räumen zu lassen. Sofern das nicht erfolgt, sind die Fahrnisse im Zuge eines Räumungsverfahrens auf eigene Kosten zwischenzulagern bzw. eventuell durch einen befugten Sachverständigen für wertlos erklären zu lassen. Für den Erwerber besteht ein Rückforderungsanspruch gegenüber dem Verpflichteten, jedoch keine Sicherheit ob dieser Anspruch letztendlich ersetzt wird.
Dipl.-HTL-Ing. Ronald Kronawetter
3133 Traismauer, Kirchenweg 3