Kurzgutachten
BG Salzburg ()
7 E 3221/25h
Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils
56513 Gnigl
1191
159/10
110
Sterneckstraße 57
5020 Salzburg
Eigentumswohnung
Die Wohnung W 35 (70,18 m² zzgl. 4,43 m² Loggia lt. Nutzwertgutachten vom 13.08.1976) befindet sich im 3. Obergeschoß und umfasst eine Diele, ein WC, ein Badezimmer, einen Abstellraum, ein Zimmer, einen Schlafraum, einen Wohnraum und einen direkt anschließende Küchenbereich. Festgehalten wird, dass im Küchenbereich der Planstand vom Stand in der Natur abweicht; lt. Plan ist eine Loggia vorhanden (4,43 m² lt. Nutzwertgutachten), die in der Natur in den Küchenbereich integriert wurde.
Im Kellergeschoß befinden sich das Kellerabteil Nr. 35 sowie ein Allgemein-Trockenraum und ein Allgemein-Waschraum.
Das aktuelle monatliche Akonto für die laufenden Kosten beträgt € 570,00 (Rücklage, Betriebs- und Verwaltungskosten, Kreditrückzahlung, Ust.). Das Darlehen (Kreditrückzahlung in Höhe von € 64,29 p.m.) wurde im Jahr 2014 für die Fenster-/Fassadensanierung aufgenommen und läuft noch bis 2029.
Die Wärmeversorgung erfolgt über eine Gaszentralheizung.
Auf der Liegenschaft stehen keine allgemeinen Parkplätze zur Verfügung. Die Parkplätze vor den Geschäften sind Privatparkplätze. Eine Anmietung von Stellplätzen im Hofbereich ist über die Hausverwaltung Medig & Partner möglich.
1.273 m²
70,18 m²
Die Trinkwasserversorgung erfolgt nach den erhobenen Unterlagen über die Ortswasserleitung und die Abwasserbeseitigung über das Ortskanalnetz.
1971
1975
Die Liegenschaft weist im Flächenwidmungsplan zur Gänze die Widmung „Bauland – Erweitertes Wohngebiet“ auf.
Hinsichtlich der bewertungsgegenständlichen Liegenschaftsanteile dürfte kein Bestandvertrag vorliegen. Es wurde der gefertigten Sachverständigen jedenfalls diesbezüglich keinerlei Mitteilung gemacht. Es wird daher im gegenständlichen Gutachten von der Annahme der Bestandfreiheit ausgegangen.
07.01.2026
265.000,00 EUR
kein Zubehör
Unter CLNR257 ist das Wohnungsgebrauchsrecht für Trajko und Zula Dragutinovic eingetragen. Gemäß Übergabsvertrag vom 10.06.2014 räumt der Übernehmer
den Übergebern auf deren Lebenszeit das gemeinsam mit ihm selbst auszuübende Wohnungsgebrauchsrecht ein.
Der Wert des Wohnungsgebrauchsrechtes für die Übergeber beträgt gerundet € 145.000,00
Aufgrund der Komplexität wird ausdrücklich auf das beiliegende Langgutachten verwiesen.
Sylvia Anschuber
5020 Salzburg, Innsbrucker Bundesstraße 85
