Kurzgutachten
BG Eisenstadt ()
5 E 22/26z
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
30023 Steinbrunn
5
2577/3
1
Tannengasse 5
7035 Steinbrunn
Superädifikat
Lage:
Dieses Grundstück mit den darauf befindlichen Ferienhäusern stellt ein Baugrundstück dar, auf welchem sich auch das Haus des Schuldners, Tannengasse 5, befindet (Teilstück laut Lageplan Dipl.-Ing. Mödlagl, GZ 5771/67 mit der Nummer 336 im Ausmaß von 520 m²). Die Lage des gesamten Grundstückes ist eben, die Figuration rechteckig. Das Grundstück EZ 5 mit dem Teilgrundstück Tannengasse 5 ist über die Tannengasse erreichbar und liegt das Grundstück im Bereich L323 Seezufahrt Steinbrunn sowie Tannengasse und Tulpengasse.
Das Grundstück liegt nahe dem Steinbrunner See, welcher fußläufig erreichbar ist. Die umlaufenden Grundstücke sind gleichfalls mit Ferienhäusern bebaut.
Ferienhaus:
Dieses Ferien- / Wochenendhaus wurde laut Baubescheid 1970 errichtet, wofür auch ein Einreichplan vorliegt. Die Benützungsbewilligung für das Haus wurde 1975 erteilt.
Wie dem Bauakt zu entnehmen, erfolgte laut Baufreigabe und dazugehörigem Plan ein Zu- und Umbau 2017, die Benützungsfreigabe wurde gleichfalls 2017 erteilt. Das Haus ist zur Gänze eingeschossig in Massivbauweise errichtet und besitzt folgende Räumlichkeiten: Wohnen / Essen, Küche, Badezimmer, WC, Zimmer, Schlafzimmer sowie Vorraum / Windfang.
Dem Gebäude ist zur Tannengasse hin eine überdachte Terrasse angebaut.
Die Erschließung erfolgt von der Tannengasse aus, sodass der Zugang von dieser Gasse aus über einen befestigten Zugangsweg gegeben ist.
Gartenhütte:
Diese befindet sich an der Rückseite des Hauses, stellt keinen Marktwert dar und wird daher ausschließlich fotografisch dokumentiert. Von einer Beschreibung wird Abstand genommen.
Gartenhütte Vorgarten:
Diese Gartenhütte ist im Vorgarten aufgestellt, besteht zur Gänze aus einer Holzkonstruktion mit flachem Satteldach und Bitumeneindeckung. Der Zugang erfolgt über eine Holztüre mit Glaslichte, an beiden Seiten sind Belichtungsöffnungen, bestehend aus Gläsern, eingebaut, welche nicht öffenbar sind (keine Fenster).
Außenanlagen und Einfriedungen:
Straßenseitig besteht eine Einfriedung aus Sockel- und Pfeilermauerwerk in Sichtausführung mit einem Eingangstor, bestehend aus Metallrahmen mit Holzbeplankung. Der Zaun ist gleichfalls mit einer Metallkonstruktion und Holzbeplankung hergestellt.
Die restlichen umlaufenden Einfriedungen an der linken, an der rechten und an der Rückseite bestehen aus Maschenzaun. In welchem Eigentum diese Einfriedungen stehen,
konnte der Schuldner nicht angeben. Erfahrungsgemäß ist der rechte Zaun dem Grundstück zugehörig.
Als Zugangsflächen zum Haus sowie um das Haus besteht ein Traufenpflaster, diese Betonböden zeigen Setzungsschäden.
Der Eingang in das Haus erfolgt über eine Ausgleichs- / Vorlegstufe aus Beton.
520 m²
78,49 m²
Das Grundstück ist zur Gänze erschlossen, das heißt Strom-, Wasser- und Kanalanschluss
sind das Haus eingeleitet. Angegeben wird, dass auch die Gaszuleitung bis zum Grundstück
besteht. Eine Zuleitung in das Haus ist nicht erfolgt.
033.12.1970, 23.09.1975
04.10.2017
BF (Baugebiete für Erholungs- bzw. Fremdenverkehrseinrichtungen)
Es handelt sich hierbei um ein Superädifikat
06.09.2025
93.000,00 EUR
-
0,00 EUR
Hingewiesen wird nochmals, dass es sich um ein Superädifikat handelt.
Ing. Werner Bayer
7400 Oberwart, Hauptplatz 11
