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Berichtigte Fassung
Dienststelle:

BG Kufstein (830)

Aktenzeichen:

10 E 76/24h

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Letzte Änderung am:

10.03.2025

Sonstiges:

Auf Grund des am 10.03.2025 bewilligten Aufschiebungsantrages der betreibenden Partei EM Ofentechnik GmbH, vertreten durch Dr. Anton Keuschnigg entfällt der Besichtigungstermin am 07.05.2025 um 10.00 Uhr und der Versteigerungstermin vom 08.05.2025 um 10.30 Uhr.

Termin:

am 08.05.2025 um 10:30 Uhr

Ort:

Bezirksgericht Kufstein VH 2, Parterre


Grundbuch:

83006 Häring

EZ:

776

Grundstücksnr.:

1184/1

BLNr:

16, 48, 49

Liegenschaftsadresse:

Dorfpassage 1

PLZ/Ort:

6323 Bad Häring


Kategorie(n):

Wohnungseigentumsobjekt

Beschreibung (WE):

Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft in EZ 776, welche sich im Zentrum von Bad Häring befindet, besteht aus nur einem Baukörper (Dorfpassage 1). Die Geschäftseinheit Top 7 befindet sich im vorderen Teil in einer exponierten Lage in Richtung „Untere Dorfstraße“ und ist von der Straße aus über den Vorhof zu erreichen. Neben der Ladenfläche verfügt die Einheit über zwei WCs, Sozialraum, Archiv, Waschraum sowie die Ausstellungsfläche und Lagerflächen. Weiterhin werden der Einheit zwei (separat parifizierte) Stellplätze zugeordnet.
Die Einheit ist insgesamt in einem guten, dem Alter entsprechenden Zustand. Das Objekt wird mit Gas beheizt.
Die Liegenschaft besteht aus einem Gebäudekörper mit insgesamt 8 Wohneinheiten, sowie 8 Gewerbeeinheiten (Geschäft/Büro). Die u.g. Grundstücksgröße bezieht sich auf die gesamte Liegenschaft. Hiervon entfallen auf die Gewerbeeinheit Top 7, Kfz-Abstellplatz Top AP 4 & 5 Wohnungseigentumsanteile von 276/5.120.

Grundstücksgröße:

2.324 m²

Objektgröße:

140,00 m²


Schätzwert:

219.200,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Einbauküche samt Einbauschränken, Arbeitsplatte Spülbecken und Elektrogeräten (Herd, Backofen, Mikrowelle, Spülmaschine, Kühlschrank).
Der o. g. Schätzwert ist exkl. Zubehör.

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

750,00 EUR

Vadium:

21.995,00 EUR

Geringstes Gebot:

109.975,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Der ausgewiesene Verkehrswert umfasst alle drei Einheiten (Gewerbe sowie Stellplätze); die einzelnen Verkehrswerte können wie folgt ausgewiesen werden:
Verkehrswert Geschäftseinheit Top 7 (B-LNr. 16); 175.700 EUR
Verkehrswert Stellplatz Top AP 4 (B-LNr. 48); 8.700 EUR
Verkehrswert Stellplatz Top AP 5 (B-LNr. 49); 34.800 EUR
Es besteht KEINE Freizeitwohnsitzwidmung.
Die Lektüre des Langgutachtens ist unerlässlich.


Bekannt gemacht am 10.3.2025

Entfall des Termins

Entfall des Termins am 08.05.2025 um 10:30 Uhr.
"Sonstiges" von Die Versteigerung findet auf Antrag der betreibenden Partei, EM Ofentechnik GmbH, zu 10E 76/24 h, aufgrund der gesetzlichen Versteigerungsbedingungen die Versteigerung folgender Liegenschaft statt. Versteigert wird die Liegenschaft:, EZ 776, GB 83006 Häring, , BLNr. 16 mit 238/5120tel Anteilen verbunden mit Wohnungseigentum, an Geschäftseinheit TOP 7 Nutzfläche: 103,60 m², Die Fläche teilt sich wie folgt auf;, 69,74 m² Ausstellungsfläche (inkl. Sozialräume etc.), , 33,86 m² Lagerfläche.siehe Beschreibung im Gutachten des Sachverständigen, BLNr. 48 mit 6/5120tel Anteilen verbunden mit Wohnungseigentum, an AP TOP 4, BLNr. 49 mit 32/5120tel Anteilen verbunden mit Wohnungseigentum, an AP TOP 5, Liegenschaftsadresse Dorfpassage 1, 6323 Bad Häring, Schätzwert : EUR 219.950,00, darin Wert des Zubehörs(Einbauküche): EUR 750,00, Geringstes Gebot : EUR 109.975,00, Vadium (kein Bargeld) : EUR 21.995,00 , Auf das beim Bezirksgericht Kufstein, Exekutionsabteilung aufliegende Gutachten wird hingewiesen. , -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------, Es ging keine Mitteilung gem § 6/1 Ziff. 9A UStG 1994 von der verpflichteten Partei ein., Bei Nichterlag des Meistbotes binnen 2 Wochen ab Zuschlagserteilung , sind 4 % Meistbotszinsen zu bezahlen ( § 201 Abs 3 EO). , Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt. , Internet: www.edikte2.justiz.gv.at , An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen. , Es wird ein Besichtigungstermin dieser Liegenschaft festgesetzt für den , Mittwoch, den 7.5.2025 um 10.00 Uhr , Die verpflichtete Partei hat eine Besichtigung der zur Versteigerung kommenden Werte durch Interessenten zu der festgesetzten Zeit zu ermöglichen und für freien Zutritt zu sorgen, widrigenfalls sie mit Ordnungsstrafen dazu verhalten werden könnte und die durch ihr Verhalten auflaufenden Kosten zu ersetzen hat. , Zur Nachricht : , Die Versteigerungsbedingungen, die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden. , Allgemeine Aufforderung , Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens zum Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigens sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten. , Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger , Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Simultanpfandgläubiger und der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind. , Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären. , Aufforderung an die öffentlichen Organe , bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben , Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erkärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. , Wird keine Erkärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären. , Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigens diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Versteigerung berichtigt werden würden. , Ungültige Vereinbarungen , Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden. auf Auf Grund des am 10.03.2025 bewilligten Aufschiebungsantrages der betreibenden Partei EM Ofentechnik GmbH, vertreten durch Dr. Anton Keuschnigg entfällt der Besichtigungstermin am 07.05.2025 um 10.00 Uhr und der Versteigerungstermin vom 08.05.2025 um 10.30 Uhr. geändert.


Ausdruck vom: 11.04.2025 02:30:54 MESZ