Kurzgutachten
BG Graz-Ost ()
244 E 27/26s
Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils
63121 Stifting
760
143/2; .518
7
Walter-Flex-Weg 13
8010 Graz
Zweifamilienhaus
Die Liegenschaft mit den Grundstücknummern 143/2 und .518 erstreckt sich nordwestlich des Walter-Flex-Weges. Das Grundstück ist im Gesamten annähernd rechteckig konfiguriert und im südöstlichen Bereich relativ eben und im Bereich des Hauses in Richtung Nordwesten hin ansteigend. Auf dem Grundstück .518 ist ein Einfamilienwohnhaus mit Kellergeschoß (nach Südosten hin ebenerdig zugänglich (Garage)), Erdgeschoß (talseitig 1.OG) und Obergeschoß (talseitig 2.OG) situiert. Auf dem Grundstück 143/2 sind ein Holzcarport und eine Gartenhütte situiert. Der südöstliche Bereich des Grundstückes ist unbebaute Wiese.
Beim Zweifamilienwohnhaus Walter-Flex-Weg 13 handelt es sich um ein ursprünglich auf Basis der Baubewilligung A17-518/1-1964 vom 10.03.1964 in Massivbauweise errichtetes Gebäude. In weiterer Folge wurde das Gebäude in seiner tatsächlich errichteten Form mit Bescheid A 10/3 - KI 9847/1970-1 vom 11.02.1971 baubewilligt und mit Bescheid A 10/3 - KI 9847/1970-2 vom 17.12.1976 benützungsbewilligt. Die Errichtung des Gebäudes erfolgte gemäß Auskunft der Eigentümer im Wesentlichen in den Jahren 1962 bis 1964 (Einzug).
Das Gebäude ist in einer einfachen, zweckmäßigen Ausführung errichtet worden und verfügt über ein Kellergeschoß, ein Erdgeschoß und ein Obergeschoß (bergseitig gesehen). Die Außenwände sind als Ziegelmassivwän-de ausgeführt und innen- sowie außenseitig verputzt. Die Zwischenwände sind ebenfalls als Ziegelwände ausgeführt und beidseitig verputzt. Die Fußböden bestehen aus Fliesen im Sanitärbereich sowie aus Laminat und PVC-Belägen in den Zimmern und Vorräumen. Im Eingangsbereich ist der Boden mit Fliesen belegt. In dem Sanitärraum sind die Wände großteils mit keramischen Fliesen belegt, ansonsten sind sie gemalen.
Die Oberflächen der vermieteten Wohnung im Erdgeschoß wurden 2007 saniert, ebenso die Elektroleitungen, Wasser und Abflussleitungen. Die Heizleitungen sind Altbestand. Die Wohnung im Obergeschoß ist im Wesentlichen im Zustand der ursprünglichen Errichtung des Gebäudes. Die Fenster des Gebäudes wurden in den Jahren 2015 und 2016 großteils in Kunststofffens-ter mit 3-Scheiben-Isolierverglasung getauscht (hiervon ca. 6 mit Außenjalousien als Sonnenschutz), ca. 4 Fenster sind noch die ursprünglichen Holzfenster.
Die Innentüren sind als Holzplatten und als Holzwerkstofftüren ausgeführt, die Hauseingangstüre ist als Kunststofftüre ausgeführt.
Die Beheizung des Gebäudes erfolgt über eine Warmwasser-Zentralheizung, welche über einen im Kellergeschoß situierten Ölkessel aus 1992 befeuert wird. Die Wärmeabgabe erfolgt über Radiatoren.
Die Funktionstüchtigkeit der Heizanlage konnte nicht überprüft werden, gemäß Angabe durch die Eigentümer funktioniert die Heizanlage zwar grundsätzlich noch, ist aber bereits am Ende ihrer Lebensdauer angelangt, da die Elektronik oftmals fehlerhaft ist und zudem das Expansionsgefäß der Heizleitungen wöchentlich nachgefüllt werden muss.
Das Dach besteht aus einem Satteldach mit einer Blecheindeckung, welche lt. Angaben der Eigentümer vor ca. 20 Jahren angebracht wurde.
An der Westseite ist ein Holzbalkon errichtet worden, dieser ist jedoch stark baufällig und es sind hierfür keine Bewilligungsunterlagen aushebbar gewesen.
Des Weiteren sind auf dem Grundstück 143/2 ein hölzener Carport nahe der Grundgrenze zum Grundstück 143/7 sowie ein hölzernes Gartenhäuschen errichtet worden. Für diese Objekte konnten ebenfalls keine Bewilligungsunterlagen ausgehoben werden.
2.195 m²
308,00 m²
Die Liegenschaft ist entsprechend ihrer örtlichen Gegebenheiten aufgeschlossen.
Die Beseitigung der Fäkal- und Schmutzwässer erfolgt über Einleitung in den öffentlichen Schmutzwasserkanal.
Die Trinkwasserversorgung erfolgt über das öffentliche Wasserleitungsnetz.
Die Stromversorgung erfolgt durch das zuständige EVU.
Die Müllabfuhr erfolgt durch gemeindeeigene Dienste.
Die Erschließung erfolgt über den Walter-Flex-Weg, welcher ab dem Großgrabenweg einen Privatweg darstellt. Hier erfolgt die Zufahrt über die Privat-grundstücke Nr. 105/27, 105/12, 143/3, 135/3 und teilweise über 135/1. Lediglich für die Zufahrt über das Grundstück 143/3 ist das Zufahrtsrecht verbüchert, für die Zufahrt über die anderen Grundstücke ist keine Verbücherung vorhanden. Da das Gebäude seit 1976 benützungsbewilligt ist und auch benützt wird ist von einem ersessenen Zufahrtsrecht für die vorliegende Nutzung auszugehen.
10.03.1964; 11.02.1976
17.12.1976
Die Grundstücke .143/2 und .518 der EZ 760 sind im Flächenwidmungsplan 4.0 der Stadt Graz als Reines Wohngebiet mit einer Bebauungsdichte von 0,2 – 0,3 ausgewiesen.
An außerbücherlichen Lasten ist ein Mietvertrag für die Wohnung im Erdgeschoß des Hauses vorhanden. Diese wurde an Herrn Bernhard Wolf, welcher der Sohn des weiteren Liegenschaftseigentümers, Herrn Erich Wolf, und gleichzeitig der Cousin der verpflichteten Partei ist, am 01.09.2008 auf unbestimmte Zeit vermietet, wobei eine Kündigungsklausel im Mietvertrag enthalten ist.
05.05.2026
278.000,00 EUR
Im Eigentum der verpflichteten Partei steht eine Einbauküche mit Ober- und Unterschränken sowie Spüle und Elektrogeräten. Diese Küche ist am Ende ihrer Lebensdauer angelangt. Die technische Funktionsfähigkeit der allfällig verbleibenden Geräte wurde nicht überprüft.
0,00 EUR
Es wird darauf hingewiesen, dass im A2-Blatt des Grundbuchs unter A2-LNr. 1 die Grunddienstbarkeit Gehen und Fahren an EZ 1063 einverleibt ist.
Im C-Blatt ist auf Anteil B-LNR 7 unter C-LNr. 1 die Einleitung des Versteigerungsverfahrens zur Hereinbringung von vollstreckbaren € 187.634,50 s.A. für die Republik Österreich, Einbringungsstelle Str. 080420/22-7 einverleibt.
An außerbücherlichen Lasten ist ein Mietvertrag für die Wohnung im Erdgeschoß des Hauses vorhanden. Diese wurde an Herrn Bernhard Wolf, welcher der Sohn des weiteren Liegenschaftseigentümers, Herrn Erich Wolf, und gleichzeitig der Cousin der verpflichteten Partei ist, am 01.09.2008 auf unbestimmte Zeit vermietet, wobei eine Kündigungsklausel im Mietvertrag enthalten ist. Die Wohnung im Obergeschoß wird von den beiden Liegenschaftseigentümern gemeinsam bewohnt.
Eine telefonische Anfrage bei der Stadt Graz hinsichtlich allfälliger, am Grundstück haftender offener Abgaben hat ergeben, dass zum Bewertungsstichtag keine derartigen fälligen Abgaben offen sind.
Bewertungsgegenständlich ist der ideelle Hälfteanteil C-LNr. 7 des Zweifamilienwohnhauses
DI Gerhard Paar, BSc
8051 Graz, Wiener Straße 180
