Kurzgutachten
BG Bruck an der Leitha ()
3 E 1876/25w
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
05003 Bruck an der Leitha
4326
382
2
Haydngasse 3
2460 Bruck an der Leitha
Mietwohnhaus
Die ggst. Liegenschaft EZ 4326 mit dem GST 382 (Grenzkataster) ist polygonal ausgestaltet und verfügt gem. Grundbuch über eine Fläche von 1.058 m².
Gem. Bescheid des Bundesdenkmalamtes vom 10.01.2008 wird das ggst. Gebäude wie folgt beschrieben: „Das Bürgerhaus steht als Nr. 3 der Haydngasse in der geschlossenen südwestlichen Verbauung der historischen Stadtanlage von Bruck an der Leitha, reicht im Mauerwerk teilweise bis in das 16. Jahrhundert zurück, erhielt im frühen 17. Jahrhundert einen Arkadenhof und wurde im frühen 20. Jahrhundert straßenseitig neu fassadiert. Der dreiflügelige zweigeschossige Bau mit Satteldächern, Durchfahrt, zum Teil abgemauertem Arkadenhof und Putzfassade weist im Keller und Erdgeschoss zahlreiche, im Obergeschoss wenige Gewölbe und sonst, wie im Stockwerk üblich, flache Decken auf. […]“
Der Straßen- und der linke Hofseitentrakt sind 2-geschoßig ausgeführt. Die Erschließung erfolgt über 3 Stiegenhäuser und eine hofseitige Pawlatsche im 1. OG.
„[…] Die geschichtliche, künstlerische und kulturelle Bedeutung wird wie folgt begründet: Das in Rede stehende Gebäude dokumentiert, auch in der jüngeren Überformung, die bürgerliche Bau- und Wohnkultur der frühen Neuzeit und des späten Historismus, wobei sich die ältere Bauphase vor allem in der Anlage eines Arkadenhofes als architektonisches Ausdrucksmittel wohl-habender Bevölkerungsschichten, die jüngere vor allem in der zur Straße gewandten und mit aufwändigen Gliederungen versehenen Fassade als ein zeitstilgemäßes äußeres Erscheinungsbild manifestieren. Über die kulturhistorische Aussagekraft dieses Bürgerhauses hinaus liegt mit den an ihm ablesbaren Stilmerkmalen auch eine Dokumentation der einschlägigen Bau- und Dekorationsformen zu ihrer jeweiligen Entstehungszeit vor. So entsprechen der Arkadenhof mit korbbogigen Kreuzgratgewölben über gedrungenen toskanischen Säulen, das rundbogig abgefaste innere Kellerportal mit charakteristischer Nasenbildung, das rundbogig rustizierte äußere Kellerportal, die unregelmäßigen Binnenstrukturen, die Kreuzgratgewölbe und Stichkappentonnen signifikant frühneuzeitlichen Gestaltungsweisen bürgerlicher Architektur. Ebenso sind für den späten Historismus des frühen 20. Jahrhunderts Putzgliederungen typisch, die den klassizierenden Plattenstil mit secessionistischen Elementen vermischen, wobei ersterer durch die die Horizontalen betonenden Gesimse, die Putzplatten mit eingestellten Ecken sowie die scheitrechten Bogenquaderungen, letztere vor allem durch Putzscheiben über unterschiedlich langen Kannelierungen der Pilaster vor Augen gestellt werden. Da in Bruck an der Leitha und auch darüber hinaus nur wenige Arkadenhöfe aus dem frühen 17. Jahrhundert erhalten sind, kommt dem gegenständlichen Gebäude, auch österreichweit betrachtet, ein hoher Stellenwert hinsichtlich Qualität, ausreichender Vielzahl, Vielfalt und Verteilung zu. […]“ (Bescheid des Bundesdenkmalamtes vom 10.01.2008).
Liegenschaft Allgemein:
Massivbauweise (Ziegel), Fassaden Reibputz – straßenseitig mit Gestaltungselementen; Satteldach bzw. Pultdach gedeckt (Ziele- bzw. Schindeldeckung); doppelflügelige massive Holztür im Eingangs- bzw. Einfahrtsbereich; Holztüren bzw. Kunststofftüren mit Glaseinsätzen in den Allgemeinbereichen; Fliesen- bzw. Estrichboden; Wände/Decken geputzt gemalt; Betonstiegen tlw. mit Fliesenbelag und einseitigem Handlauf; Holz(kasten)-, Kunststoff bzw. Metallfenster; Rohdachboden (Boden: tlw. freiliegende Wärmedämmung); Betonplatte (Vorbereitung) für Zubau vorhanden.
Garten/Innenhof: tlw. befestigt, verwildert, Baumbestand, div. Unrat; alter Zaun siehe nach-folgende Fotos
Anschlüsse/Ver- und Entsorgung: Strom (tlw. Keramiksicherungen), Wasser, Kanal, Gasetagenheizungen
Zustand Garten und Allgemeinteile
Straßenfassade: Putzschäden/Putzabplatzungen insbesondere im Sockelbereich (uU. aufsteigende Feuchtigkeit), Rissbildungen, Verschmutzungen; Hauseingangstür: Lackschäden, Türdrücker verrostet; Innenhof: Die Innenhoffassden des Straßen- und linken Hoftraktes weisen lediglich leichte Putzschäden auf. Die Fassaden der Hoftrakte, insbesondere im Bereich Lager/Garage, weisen hingegen massivere Putzschäden auf. Die Holzkonstruktion im Bereich der Pawlatsche (Laubengang) ist morsch/desolat gebrochener Holzträger die TBT GmbH (GF Herr Bondarchuk) wurde vom gef. SV im Rahmen der 2. Befundaufnahme sowie per E-Mail vom 22.10.2025 darauf hingewiesen, dass im ggst. Fall eine akute Absturzgefahr (Gefahr in Verzug) besteht und dass umgehend Sicherungsmaßnahmen vorzunehmen sind. Der Garten ist tlw. verwildert/verwachsen und ungepflegt.
Die Allgemeinteile des Hauses sind insgesamt in einem (unter)durchschnittlichen Zustand (u.a. angegraute Straßenfassade mit Putzschäden im Sockelbereich; Hoffassaden mit Putzschäden insbsonders im Bereich des rechten Hofseitentraktes und der desolaten Pawalatsche; Witterungs-schäden/Farbabplatzungen an den Türen, aufsteigende Feuchtigkeit an den Wänden Farb- bzw. Putzabplatzungen, Verfärbungen und Ausblühungen; etc.) siehe auch nachfol-gende Fotos im Anhang (auszugsweise)
1.058 m²
692,00 m²
alle notwendigen vorhanden
Urbewilligungen fehlen, 1946, 1982, .., 2017, 2023
liegen keine auf
BK-HE Bauland-Kerngebiet – Handelseinrichtungen
- Bebauungsdichte – im ggst. Fall nicht definiert
g geschlossene Bauweise
II Bauklasse 2
D Baulichkeit unter Denkmalschutz
SZ-Kat-1 Schutzzone Kategorie 1 (denkmalgeschützt)
die ggst Liegenschaft ist dzt. tlw. auf Basis unterschiedlicher, tlw. nicht schlüssiger/klarer Vereinbarungen in Bestand gegeben. Siehe hierzu das Langgutachten.
Tlw. sind Leerstände gegeben.
Wie mit dem Gericht rückgesprochen, ist im ggst. Fall aufgrund der unklaren rechtlichen Vermietungssituation von Annahmen auszugehen, die der gef. SV zu treffen hat Aus Vorsichts-gründen legt der gef. SV daher der Bewertung die Annahme zugrunde, dass die Mindestbefristung gem. MRG nicht eingehalten wurde. Nach Ansicht des gef. SV sind die Befristungen daher ungültig bzw. rechtlich nicht durchsetzbar und wird daher die Annahme unterstellt, dass die Verträge auf unbestimmte Zeit abgeschlossen sind.
1.6.2026
491.000,00 EUR
kein Zubehör
dingliche Lasten (Abgabenforderungen) iHv. € 9.147,-
Mag. Georg Strafella
1040 Wien, Mittersteig 13
