Versteigerung - Objekt 2
20 E 6/25h
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
25.04.2025
am 28.5.2025 um 09:00 Uhr
Bezirksgericht Innsbruck, Brunecker Straße 3, VH Saal 1
14.5.2025 von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Der Besichtigungstermin findet ohne Beisein eines Gerichtsabgeordneten und ohne Schlosser statt
Bezirksgericht Innsbruck, Zimmer 3.14, 3. Stock
Ausnahmslos von 8:00 bis 12:00 Uhr
Die 74+7/427 Miteigentumsanteile in EZ 1694, KG 81103 Arzl (Wohnung W1 und KFZ-Abstellplatz
TG5) werden nur gemeinsam ausgeboten und versteigert: Bei dieser Versteigerung wird gemäß § 146
Abs 1 EO von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen abgewichen, indem die genannten
Miteigentumsanteile, mit denen Wohnungseigentum an mehr als einer
Wohnung/Wohnungseigentumsobjekt verbunden ist, gem. § 146 Abs 1 Z 3 EO ausschließlich
gemeinsam unter Zugrundelegung des gesamten Schätzwertes von EUR 383.000,-- versteigert
werden. Das geringste Gebot beträgt daher EUR 191.500,--, das Vadium beträgt EUR 38.300,--. Siehe
dazu die weiteren Edikte zur selben AZ.
Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung
gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 verzichtet.
Der oben in der Mitte anzuklickende „Anhang zum Edikt“ ist zu beachten!
Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:
C-LNR 1: DIENSTBARKEIT der unterirdischen Brunnenleitung über Gst 137/1 für Gst 137/2 (im
Ausmass des ehem. Gst .1) in EZ 1643 Gst 2295 in EZ 912 Gst 2296 in EZ 194
C-LNR 4: Vereinbarung über die Aufteilung der Aufwendungen gem § 32 WEG 2002 gem. Kauf- und
Wohnungseigentumsvertrag 2020-09-29
Gemäß § 11 Abs 3 Wohnungseigentumsgesetz sind im Fall der Zwangsversteigerung eines
Miteigentumsanteils die durch das Wohnungseigentum bewirkten Beschränkungen vom Ersteher
ohne Rücksicht auf den bücherlichen Rang und ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen.
Gemäß § 27 Abs 3 Wohnungseigentumsgesetz ist die durch ein Vorzugspfandrecht besicherte
Forderung im Fall einer Zwangsversteigerung des Miteigentumsanteils durch Barzahlung zu
berichtigen, soweit sie in der Verteilungsmasse Deckung findet, ansonsten ist sie aber vom Ersteher
ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen.
81103 Arzl
1694
137/1
16
Rumerstraße 19
6020 Innsbruck
Sonstiges
Autoabstellplatz / Wohnungseigentumsobjekt
577 m²
13,07 m²
22.000,00 EUR
kein Zubehör
2.200,00 EUR
11.000,00 EUR
Es wird ausdrücklich die Einsichtnahme in das Langgutachten des Sachverständigen Christian
Schlatter empfohlen.
Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.
Das Vadium ist gemäß § 179 Abs 1 EO ausschließlich in Form einer (inländischen) Sparurkunde zu
erlegen (KEIN BARGELD!).
Natürliche Personen haben vor dem Bieten einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass oder
Personalausweis) vorzulegen. Vertreter juristischer Personen haben entsprechende Unterlagen, aus
denen sich ihre Vertretungsbefugnis ergibt (zB Firmenbuchauszug, Auszug aus dem Vereinsregister)
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und die nicht älter als 7 Tage sein dürfen, vorzulegen. Personen, die für eine andere Person bieten,
haben eine qualifizierte Vollmacht (eine öffentliche bzw öffentlich beglaubigte Vollmacht) mitzubringen.
Die Verpflichtete Partei hat zum Besichtigungstermin Kaufinteressenten die Besichtigung der
Liegenschaft und des Zubehörs zu gestatten.
Die Verpflichtete Partei hat zum Besichtigungstermin Kaufinteressenten die Besichtigung der
Liegenschaft und des Zubehörs zu gestatten.
nicht verfügbar
nicht verfügbar
nicht verfügbar
Alle Edikte zum Fall:
6020 Innsbruck, Rumerstraße 19
6020 Innsbruck, Rumerstraße 19