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Berichtigte Fassung
Dienststelle:

BG Leopoldstadt (082)

Aktenzeichen:

24 E 12/24z

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft

Letzte Änderung am:

26.11.2024

Sonstiges:

Grund:
Aufschiebungsantrag nach § 120a IO

Termin:

am 10.12.2024 um 13:00 Uhr

Ort:

1020 Wien, Taborstr. 90-92, EG, Saal A


Grundbuch:

01657 Leopoldstadt

EZ:

1985

BLNr:

57

Liegenschaftsadresse:

Heinestraße 39

PLZ/Ort:

1020 Wien


Kategorie(n):

Wohnungseigentumsobjekt

Beschreibung (WE):

Die Wohnung besteht aus einem zentralen VR, gesamt 2 Haupträumen, Küche, Bad (Waschtisch, Dusche, Waschmaschinenanschluß, mechanische Entlüftung) und WC (mit mechanischer Entlüftung). Balkon
Beheizung durch Hauszentralheizung

Objektgröße:

83,71 m²


Schätzwert:

285.000,00 EUR

Beschreibung des mitzuversteigernden Zubehörs:

Kellereinlagerungsraum, Wert ist im VW des WE Objektes enthalten

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

nicht festgestellt

Vadium:

28.500,00 EUR

Geringstes Gebot:

142.500,00 EUR


Sonstige Hinweise:

Fotodokumentation und Plandarstellung sind im Langgutachten enthalten.


Alle Edikte zum Fall:

Entfall des Termins Wohnungseigentumsobjekt Top 14

1020 Wien, Heinestraße 39


Bekannt gemacht am 26.11.2024

Entfall des Termins

Entfall des Termins am 10.12.2024 um 13:00 Uhr.
"Sonstiges" von Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen: , 1. 4 a 5931/1982 DIENSTBARKEIT der Errichtung einer Fernheizleitung sowie der Duldung, des Bestandes und der Benützung gem Art II III Servitutsbestellungsvertrag 1982-02-15 und Nachtrag 1982-05-27 unter Gst 711 für Heizbetriebe Wien Gesellschaft mbH , 5 a 3012/2003 DIENSTBARKEIT der Duldung der Errichtung einer U-Bahn-Tunnelröhre des Bestandes und der Benützung dieser U-Bahn-Anlage gem Pkt 1.2. Dienstbarkeitsbestellungsvertrag 2002-12-20 für WIENER LINIEN GmbH & Co KG ob GstNr 711 , 2. die sich aus dem Wohnungseigentum ergebenden Beschränkungen (§ 11 Abs 3 WEG);, 3. die in der Verteilungsmasse nicht Deckung findenden Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft oder eines Miteigentümers soweit diese dem gesetzlichen Vorzugspfandrecht unterliegen (§ 27 Abs 3 WEG)., Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt. Als Vadium kommen nur Sparurkunden in Betracht. Auch eine Sparurkunde, die durch Losungswort gesichert ist, ist als Sicherheitsleistung geeignet., Hingewiesen wird darauf, dass mit einer Forderungsanmeldung auch eine Bankverbindung samt Kontonummer für allfällige Zuweisungen aus dem Meistbot bekanntzugeben ist., Bei dieser Versteigerung wird nicht von den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen abgewichen. , Die verpflichtete Partei hat nicht mitgeteilt, dass sie auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 verzichtet., Zum Bieten werden gemäß dem Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz 1998, LGBl. 11/1998 idF 59/2018, nur Personen zugelassen, die insbesondere durch einen Staatsbürgerschaftsnachweis, bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften mit dem satzungsgemäßen Sitz im Inland durch eine Erklärung im Sinne des § 5 Abs 3 dieses Gesetzes, nachweisen, dass sie nicht Ausländer nach § 2 dieses Gesetzes bzw. mit Inländern gleichgestellt sind oder die im § 1 Abs 2 dieses Gesetzes erwähnte Genehmigung oder Negativbestätigung vorlegen., Die auf die Liegenschaften sich beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der umstehend bezeichneten Gerichtsabteilung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden. Bei dem vorstehend bezeichneten Exekutionsgericht sind Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens gegen Kostenersatz erhältlich. Das Gutachten und eine Kurzfassung sind in der Ediktsdatei zu ersehen., An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die folgenden Aufforderungen:, Allgemeine Aufforderung, Rechte, die diese Versteigerung unzulässig machen würden, sind spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung bei Gericht anzumelden, widrigenfalls sie zum Nachteil eines gutgläubigen Erstehers in Ansehung der Liegenschaft selbst nicht mehr geltend gemacht werden könnten. , Allgemeine Aufforderung an die Pfandgläubiger, Diejenigen Gläubiger, für die auf dieser Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellte Forderungen haften, mit Ausnahme der Gläubiger mit bedingten Forderungen, werden aufgefordert, vor dem Versteigerungstermin die Erklärung abzugeben, ob sie mit der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden sind., Wird keine Erklärung abgegeben, so wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Verteilungstagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des früheren Schuldners einverstanden erklären., Aufforderung an die öffentlichen Organe bezüglich der Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben , Die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, werden aufgefordert, in Ansehung aller dieser öffentlichen Abgaben, die auf der oben bezeichneten Liegenschaft pfandrechtlich sichergestellt sind, die Erklärung abzugeben, ob der Übernahme der Schuld durch den Ersteher unter gleichzeitiger Befreiung des bisherigen Schuldners zugestimmt wird. Wird keine Erklärung abgegeben, wird die Forderung durch Barzahlung berichtigt. Der Gläubiger kann sich aber noch in der Tagsatzung mit der Übernahme der Schuld in Anrechnung auf das Meistbot durch den Ersteher und der Befreiung des bisherigen Schuldners einverstanden erklären., Die bis zum Versteigerungstermin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren, die noch nicht pfandrechtlich sichergestellt sind, müssen spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung angemeldet werden, widrigenfalls diese Ansprüche erst nach voller Befriedigung des betreibenden Gläubigers aus der Verteilungsmasse berichtigt werden würden., Ungültige Vereinbarungen, Vereinbarungen, wonach jemand verspricht, bei einer Versteigerung als Mitbieter nicht zu erscheinen oder nur bis zu einem bestimmten Preis oder sonst nur nach einem gegebenen Maßstab oder gar nicht mitzubieten, sind ungültig. Die für die Erfüllung dieses Versprechens zugesicherten Beträge, Geschenke oder anderen Vorteile können nicht eingeklagt werden. Was dafür wirklich gezahlt oder übergeben worden ist, kann zurückgefordert werden., Als Nachweis für die Staatsbürgerschaft des Bieters/der Bieterin ist ein gültiger Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisepass oder Personalausweis geeignet (nicht: Führerschein, Berufsausweise etc.). Soll ein im Firmenbuch eingetragenes Unternehmen als Bieter/in auftreten, ist ein aktueller Firmenbuchauszug mitzubringen; bei einem Verein, ein aktueller Auszug aus dem Vereinsregister.) auf Grund:, Aufschiebungsantrag nach § 120a IO geändert.


Ausdruck vom: 03.12.2024 18:51:38 MEZ