Kurzgutachten
BG Seekirchen am Wallersee ()
14 E 1646/25s
Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
56318 Straßwalchen
375
3225/2 und 3225/3
3
Roidwalchen 29
5204 Straßwalchen
Mehrfamilienhaus
Bei schätzungsgegenständlicher Liegenschaft handelt es sich um ein in den 70iger Jahren des vorigen Jahrhunderts errichtetes Austragshaus einer Landwirtschaft welches zum Zeitpunkt der Befundaufnahme soweit es die Außenhaut betrifft teilsaniert wurde, jedoch die Innenausführung betreffend stark sanierungsbedürftig sich präsentiert.
Das Gebäude ist unterkellert und weist 2 Vollgeschosse auf. Die räumliche Einteilung und der Zustand im Inneren kann durch die im Hauptgutachten erfolgte detaillierte Beschreibung samt umfassender Fotodokumentation entnommen werden.
Die Liegenschaft wird bei der Behörde, laut Angaben der Gemeinde, als landwirtschaftliche Fläche geführt. Auf die grundverkehrsbehördlichen Bestimmungen wird diesbezüglich verwiesen.
1.678 m²
206,64 m²
Strom, Wasser, Versickerung wird vermutet;
19.04.1977
28.05.1985 (Teilkollaudierung)
Grünland
Laut Auskunft der verpflichteten Partei sind einzelne Räume präkaristisch (Bittleihe) an Personen als Schlafplatz überlassen, es sind keine Mietverträge abgeschlossen. Mieterinnen konnten keine anlässlich der Befundaufnahme angetroffen werden. Der ausgewiesene Verkehrswert versteht sich unter der besonderen Annahme der gänzlichen Miet- und Bestandsfreiheit.
21.10.2025
462.000,00 EUR
Wertneutrale Kücheneinbauten samt E-Geräte (überdurchschnittlich abgenützt);
0,00 EUR
Soweit grundbücherlich ersichtlich keine wertbeeinflussenden; die unter CLNR 3a intabulierte Dienstbarkeit der Hochspannungsleitung ist als nicht wertbeeinflussend festzustellen, sie ist in der Natur nicht mehr vorhanden. Im Grundstück verlaufende Leitungen dienen auch der eigenen infrastrukturellen Aufschließung;
Auf die präkaristisch genutzten Einzelzimmer wurde zuvor hingewiesen;
Die Liegenschaft ist in eigener bücherlicher Einlagezahl gelegen, jedoch dennoch laut Angaben der Baubehörde als Teil einer Landwirtschaft ausgewiesen, auf die grundverkehrsbehördlichen Bestimmungen wird aus haftungsrechtlichen Gründen an dieser Stelle verwiesen;
Die ausgewiesene Nutzfläche zuvor umfasst nicht die Fläche der im Rohbau befindlichen Garage im Ausmaß von 38,80 qm sowie das Kellergeschoss im Ausmaß von ca. 116,35 qm;
Ing. Andrea Frühauf, MSc
5020 Salzburg, Innsbrucker Bundesstraße 67
