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Dienststelle:

BG Zell am Ziller ()

Aktenzeichen:

4 E 1117/25z

wegen:

Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum


Grundbuch:

87115 Ried

EZ:

85

Grundstücksnr.:

270/4

BLNr:

7

Adresse:

Kleinriedstraße 31

PLZ/Ort:

6273 Ried


Kategorie(n):

Wohnungseigentumsobjekt

Beschreibung (WE):

8/882 Anteile samt damit untrennbar verbundenem Wohnungseigentum an Kfz-Stellplatz Top 13

Grundstücksgröße:

902 m²

Anschlüsse:

Das Wohnhaus ist laut erteilter Auskunft an das örtliche Wasser-, Kanal- und elektrische Stromnetz angeschlossen. Die Müllentsorgung erfolgt durch die örtliche Müllabfuhr.
Andere Versorgungsleitungen für Telefon oder Internet sind gegeben.
Aus dem Baubescheid vom 20.11.2024 (siehe Beilage 6) ergibt sich, dass die Dach bzw. Oberflächenwässer so abzuleiten sind, dass Schäden am Gebäude vermieden und die Rechte Dritter nicht berührt werden. Sie sind auf eigenem Grund schadlos zu versickern. Ein Versickerungsprojekt von befugter Stelle ist der Gemeinde vorzulegen. Insbesondere darf kein Wasser vom Gebäude oder Bauplatz auf die Straße (Weg) fließen.
Hinweis:
Im Bauakt liegt das im Bescheid in Pkt. 6. vorgeschriebene Versickerungsprojekt für die bewertungsgegenständliche Liegenschaft nicht auf.


Baubewilligung:

03.09.1958

Widmung:

Wie die nachfolgende Abbildung zeigt, ist das zur Liegenschaft EZ 85 gehörige Grundstück 270/4, auf dem das Gebäude Kleinriedstraße 31 steht, als gemischtes Wohngebiet gem. § 38 (2) TROG gewidmet (siehe Beilage 10).

Bestandsverhältnisse:

KFZ-Abstellplätze Top 6 und Top 13:
Ein Abstellplatz ist an die Mieterin des vermieteten Bereiches der Wohnung Top 3 vermietet. Weil diese Vermietung im Zusammenhang mit der Wohnungsvermietung erfolgte, gilt zur Befristung das gleiche, wie vorher bei den Hinweisen zur Wohnung Top 3 vom SV festgehalten wurde. Es kann daher auch sein, dass betreffend eines Abstellplatzes ein unbefristetes Mietverhält-nis besteht, das von einem Käufer nicht aufgelöst werden kann.
Ob auch an dem zweiten Abstellplatz ein Mietverhältnis besteht oder nicht, konnte vom SV nicht festgestellt werden.


Stichtag:

25.09.2025

Schätzwert:

11.600,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Lasten:

Im C-Blatt der bewertungsgegenständlichen Liegenschaft bestehen folgende Eintragungen:
C-LNr 8, 11, 13, 17, 18, 19, 22, 25: alles Zahlungsbefehle
C-LNr 14, 24: Pfandrecht
C-LNr 16: Vorkaufsrecht
C-LNR 21, 23, 26: Einleitung von Versteigerungsverfahren
Die angemerkten Zahlungsbefehle, die einverleibten Pfandrechte, das Vorkaufsrecht und die Anmerkungen betreffend der Einleitung von Versteigerungsverfahren haben keinen wertrelevanten Einfluss auf den Verkehrswert der Bewertungsobjekte und werden daher bei der Bewertung nicht weiter berücksichtigt.


Sonstige Hinweise:

Es wird auf sämtliche Hinweise im Langgutachten verwiesen.

erstellt von:

Mag.(FH) Dr.iur. Hans Hauswurz
6121 Baumkirchen, Oberfeldweg 1 A


Alle Edikte zum Fall:

Ausdruck vom: 15.10.2026 10:47:52 MESZ