Kurzgutachten
BG Zell am Ziller ()
4 E 1117/25z
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum
87115 Ried
85
270/4
7
Kleinriedstraße 31
6273 Ried
Wohnungseigentumsobjekt
8/882 Anteile samt damit untrennbar verbundenem Wohnungseigentum an Kfz-Stellplatz Top 13
902 m²
Das Wohnhaus ist laut erteilter Auskunft an das örtliche Wasser-, Kanal- und elektrische Stromnetz angeschlossen. Die Müllentsorgung erfolgt durch die örtliche Müllabfuhr.
Andere Versorgungsleitungen für Telefon oder Internet sind gegeben.
Aus dem Baubescheid vom 20.11.2024 (siehe Beilage 6) ergibt sich, dass die Dach bzw. Oberflächenwässer so abzuleiten sind, dass Schäden am Gebäude vermieden und die Rechte Dritter nicht berührt werden. Sie sind auf eigenem Grund schadlos zu versickern. Ein Versickerungsprojekt von befugter Stelle ist der Gemeinde vorzulegen. Insbesondere darf kein Wasser vom Gebäude oder Bauplatz auf die Straße (Weg) fließen.
Hinweis:
Im Bauakt liegt das im Bescheid in Pkt. 6. vorgeschriebene Versickerungsprojekt für die bewertungsgegenständliche Liegenschaft nicht auf.
03.09.1958
Wie die nachfolgende Abbildung zeigt, ist das zur Liegenschaft EZ 85 gehörige Grundstück 270/4, auf dem das Gebäude Kleinriedstraße 31 steht, als gemischtes Wohngebiet gem. § 38 (2) TROG gewidmet (siehe Beilage 10).
KFZ-Abstellplätze Top 6 und Top 13:
Ein Abstellplatz ist an die Mieterin des vermieteten Bereiches der Wohnung Top 3 vermietet. Weil diese Vermietung im Zusammenhang mit der Wohnungsvermietung erfolgte, gilt zur Befristung das gleiche, wie vorher bei den Hinweisen zur Wohnung Top 3 vom SV festgehalten wurde. Es kann daher auch sein, dass betreffend eines Abstellplatzes ein unbefristetes Mietverhält-nis besteht, das von einem Käufer nicht aufgelöst werden kann.
Ob auch an dem zweiten Abstellplatz ein Mietverhältnis besteht oder nicht, konnte vom SV nicht festgestellt werden.
25.09.2025
11.600,00 EUR
kein Zubehör
Im C-Blatt der bewertungsgegenständlichen Liegenschaft bestehen folgende Eintragungen:
C-LNr 8, 11, 13, 17, 18, 19, 22, 25: alles Zahlungsbefehle
C-LNr 14, 24: Pfandrecht
C-LNr 16: Vorkaufsrecht
C-LNR 21, 23, 26: Einleitung von Versteigerungsverfahren
Die angemerkten Zahlungsbefehle, die einverleibten Pfandrechte, das Vorkaufsrecht und die Anmerkungen betreffend der Einleitung von Versteigerungsverfahren haben keinen wertrelevanten Einfluss auf den Verkehrswert der Bewertungsobjekte und werden daher bei der Bewertung nicht weiter berücksichtigt.
Es wird auf sämtliche Hinweise im Langgutachten verwiesen.
Mag.(FH) Dr.iur. Hans Hauswurz
6121 Baumkirchen, Oberfeldweg 1 A
Alle Edikte zum Fall:
6273 Ried, Kleinriedstraße 31
6273 Ried, Kleinriedstraße 31
6273 Ried, Kleinriedstraße 31
6273 Ried, Kleinriedstraße 31
