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Dienststelle:

BG Kufstein ()

Aktenzeichen:

10 E 19/26d

wegen:

Zwangsversteigerung einer Liegenschaft


Grundbuch:

83007 Kirchbichl

EZ:

30

Grundstücksnr.:

1100/1

BLNr:

2

PLZ/Ort:

6322 Kirchbichl


Kategorie(n):

unbebaute Liegenschaft

Grundstücksgröße:

1.945 m²


Widmung:

Freiland gem § 41 TROG


Stichtag:

28.05.2026

Schätzwert:

118.000,00 EUR

Wert des mitzuversteigernden Zubehörs:

kein Zubehör

Lasten:

C-LNR 6: DIENSTBARKEIT der Führung, Benützung und Erhaltung eines unterirdisch verlegten Hochspannungskabels auf Gst 1100/1
gem Pkt 1 2 Dienstbarkeitsvertrag 1984-11-27 für Tiroler
Wasserkraftwerke AG
C-LNR 8: DIENSTBARKEIT der unterirdischen Verlegung, Benützung und Erhaltung von Starkstromkabeln sowie von Kabeln zur Übertragung von Nachrichten in Gst 1100/1 gemäß Pkt I. Dienstbarkeitsbestellungsvertrages vom 29. 5. 2013 für TIWAG-Tiroler Wasserkraft AG (FN 44133b)
C-LRN 15 PFANDRECHT EUR 27.000,-- samt 4 % Z ab 01.01.2017 für Friedrich Höger geb 1948-04-04
C-LNR 20: Haftungs- und Pfandbestellungsurkunde 2018-02-12 PFANDRECHT Höchstbetrag EUR 100.000,-- für Friedrich Höger geb 1948-04-04
C-LNR 21: PFANDRECHT vollstr EUR 30.000,-- 4 % Z pro Jahr aus EUR 30.000,-- ab 30. 9. 2017, Kosten EUR 1.950,17 samt 4 % Z seit 24. 1. 2018, Kosten EUR 848,16, Antragskosten EUR 1.516,16 für Bauunternehmen Buchauer & Strasser Gesellschaft m.b.H. (FN 35810m) - 6E 2037/18b
C-LNR 23: PFANDRECHT vollstr. EUR 11.659,78 samt Kosten EUR 815,20 für Republik Österreich - Finanzamt Österreich (6 E 848/25v)
C-LNR 24: Einleitung des Versteigerungsverfahrens zur Hereinbringung von vollstr. EUR 70.050,--, davon Nebenforderung EUR 50,--, samt 3 % Z aus EUR 70.000,-- ab 01.01.2022, Kosten EUR 2.598,44 zzgl. 4 % Z/Kosten seit 28.04.2023, EUR 1.691,06
für Friedrich Höger geb 1948-04-04 (10 E 19/26 d)
C-LNR 25: Einleitung des Versteigerungsverfahrens zur Hereinbringung von vollstr. EUR 5.374,82, Kosten EUR 166,90, EUR 196,60 für Republik Österreich (Einbringungsstelle) (10 E 29/26 z - Beitritt zu 10 E 19/26


Sonstige Hinweise:

Im Örtlichen Raumordnungskonzept ist der Großteil der Grundstücksfläche (dunkelgrüne Färbung) des bewertungsgegenständlichen Grundstückes als Landwirtschaftliche Freihaltefläche festgelegt. Nur ein kleiner nördlicher Bereich (hellgrüne Färbung) ist als sonstige Freihaltfläche festgelegt.
Laut Mitteilung des Raumplaners der Gemeinde Kirchbichl wird das bewertungsgegenständliche Grundstück nicht in das Örtliche Raumordnungskonzept aufgenommen.
Auf Grund der Stellungnahme des Raumplaners und der eingeholten Informationen beim Bauamtsleiter der Gemeinde Kirchbichl ergibt sich für die Bewertung des Gst. 1100/1 folgende Auswirkung auf die bauliche Entwicklung und eine Widmungsperspektive:
• Auf Grund der Nichtaufnahme des Grundstücks 1100/1, KG 83007 Kirchbichl in das örtliche Raumordnungskonzept folgt, dass das Grund-stück planungsseitig nicht zu den von der Gemeinde angestrebten Siedlungs- und Baulandentwicklungsflächen zählt und aus dem Konzept kein künftiger Anspruch auf Umwidmung von Freiland in Bauland abgeleitet werden kann. Die bestehende Flächenwidmung (derzeit Freiland) bleibt dadurch zwar unverändert, die Wahrscheinlichkeit einer künftigen Widmungsänderung zugunsten einer Wohnbebauung ist jedoch vermindert, solange das örtliche Raumordnungskonzept in seiner aktuellen Fassung aufrecht ist und keine Fortschreibung erfolgt, die das Grundstück als Entwicklungsfläche einbezieht.
• Bauliche Vorhaben haben sich weiterhin nach der geltenden Flächenwidmung und allfälligen Bebauungsplänen zu richten. Eine im Widerspruch zum örtlichen Raumordnungskonzept stehende Umwidmung wäre aus raumordnungsrechtlicher Sicht nur eingeschränkt zulässig und unterliegt der aufsichtsbehördlichen Kontrolle durch die Landesregierung. Der fehlende Bezug im örtlichen Raumordnungskonzept ist daher als negative Rahmenbedingung für die künftige bauliche Entwicklung der bewertungsgegenständlichen Liegenschaft zu werten, ohne dass allein dadurch die bestehende Nutzung als Freiland eingeschränkt würde.
Weiters wird auf die Ausführungen im Langgutachten verwiesen.

erstellt von:

Mag.(FH) Dr.iur. Hans Hauswurz
6121 Baumkirchen, Oberfeldweg 1 A

Ausdruck vom: 03.09.2026 18:06:01 MESZ